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| Haftpflichtdeckung |
bis zu 100 Mio. € pauschal bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zu 8 Mio. € begrenzt je Person bei Personenschäden |
| Neupreisentschädigung | bis 12 Monate |
| Elementarschäden (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung) | bei Teil- und Vollkasko |
| Längerer Erhalt der SF-Klasse | Bei Vertragsunterbrechung bis zu 7 Jahren |
| Erhöhung der beitragsfreien Summe für zuschlagspflichtige Fahrzeug- und Zubehörteile |
5.000 € gegen Mehrbetrag Erhöhung auf max. 13% des Fahrzeugwerts möglich |
| Geltungsbereich | Europa |
| Marderbiss | ja |
| Haarwildschäden | ja |
Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus den allgemeinen Versicherungsbedingungen des Tarifs.
Ab nur 1,55 € (ab 2012) im Monat helfen wir Ihnen mit der Asstel Wohnmobilversicherung bei Pannen, Unfällen und Entwendung. Pannen- und Unfallhilfe bedeutet Organisation und Kostenübernahme nach einem Versicherungsfall in der Fahrzeugversicherung oder nach einer Panne für:
Die Pannenhilfe und Unfallhilfe können Sie zusätzlich zur Wohnmobilversicherung Plus- und Komfort-Deckung wählen.
| Benennung, Vermittlung und Organisation | Pannen-, Hilfs-, Abschlepp- und Bergungsdienst |
| Benennung | Mietwagen, Hotelzimmer, Ersatzteile, Ersatzfahrer, Dolmetscher im Ausland, Werkstätten, Gutachter, Sachverständige, Rechtsanwälte |
| Vermittlung | Ersatzfahrer, Kfz-Rücktransportunternehmen, Ersatzteilversendung |
Wechseln Sie jetzt zum Experten: Die günstige Wohnmobilversicherung von Asstel
Grenzenlose Freiheit auf 4 Rädern - Asstel sorgt für Ihre Sicherheit. Freiheit, Natur und ein Hauch von Abenteuer. Rund 500.000 Deutsche teilen dieses Gefühl und sind stolze Besitzer eines Wohnmobils.
Für all jene, die Ihr Glück auf vier Rädern suchen, hat Asstel ein besonderes Leistungspaket für die Wohnmobilversicherung geschnürt: Preiswerte Tarife kombiniert mit umfangreichen Assistance-Leistungen und einfachem Online-Abschluss.
Es bieten sich für Sie folgende Möglichkeiten für einen einfachen Wechsel Ihres Versicherers:
Die Wohnmobilversicherung von Asstel schützt Sie mit folgenden Versicherungssummen:
oder
In der Teilkaskoversicherung ist das Fahrzeug im Rahmen der Wohnmobilversicherung gegen Beschädigung, Zerstörung und Verlust versichert. Dabei sind folgende Gefahren versichert:
Zusätzlich sichert die Asstel Wohnmobilversicherung Sie gegen Einbruchschäden auch ohne vorliegende Entwendung sowie Schäden durch Marderbiss ab.
Fast alle Versicherungen bieten im Rahmen der Wohnmobilversicherung in der Teilkaskoversicherung folgende Varianten der Selbstbeteiligung an:
Bei wenigen Unternehmen können Sie auch eine höhere Selbstbeteiligung vereinbaren. Hierbei gilt, dass eine hohe Selbstbeteiligung einen niedrigeren Beitrag bedingt. Sie können sich entscheiden, ob Sie beim Beitrag der Wohnmobilversicherung sparen und daher in jedem Schadensfall die vereinbarte Selbstbeteiligung zahlen müssen oder im Schadensfall weniger aufwenden möchten.
Die Vollkaskoversicherung beinhaltet die Leistungen der Teilkaskoversicherung und bietet zusätzlichen Versicherungsschutz für Schäden, die durch selbstverschuldete Unfälle entstanden sind. Weiterhin leistet die Vollkaskoversicherung, wenn kein Verursacher eines Schadens zu ermitteln ist (Fahrerflucht) oder mutwillige Handlungen (Vandalismus) fremder Personen vorliegen. Ersetzt werden aus der Wohnmobilversicherung auch Reparatur- und erforderliche Wiederherstellungskosten. Bei einem Totalschaden wird innerhalb der ersten 6 Monate nach der Erstzulassung der Neupreis des Fahrzeugs ersetzt. Anschließend ist der Wiederbeschaffungswert abgesichert.
Die Absicherung der Vollkaskoversicherung geht über die Leistungen der Teilkaskoversicherung hinaus und ersetzt im Rahmen der Wohnmobilversicherung auch Schäden, die durch eigenverschuldete Unfälle sowie durch mut- oder böswillige Handlungen Dritter entstanden sind. Außerdem unterscheidet sich die Vollkaskoversicherung von der Teilkaskoversicherung durch den Schadenfreiheitsrabatt. Vergleichbar mit der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung sinkt in der Vollkaskoversicherung die zu zahlende Prämie der Wohnmobilversicherung, wenn Sie über einen bestimmten Zeitraum keinen Schaden haben und die Versicherung nicht in Anspruch nehmen. In der Teilkaskoversicherung gibt es eine solche Abstufung nicht. Daher muss, wenn Sie einen hohen Schadenfreiheitsrabatt haben, die Vollkasko- nicht teurer als die Teilkaskoversicherung sein. Bei der Asstel Versicherung zahlen Fahrer, die lange unfallfrei fahren, ab der Schadenfreiheitsklasse 15 (KH) und Schadenfreiheitsklasse 15 (VK) nur einen Beitragssatz von 60% bzw. 50%
In der Vollkaskoversicherung können Sie zwischen folgenden Selbstbeteiligungen (SB) wählen:
In der Kaskoversicherung hängt die Wahl der Selbstbeteiligung natürlich entscheidend von Ihrem finanziellen Spielraum und Ihrem Sicherheitsbedürfnis ab.
Bei einem neuem Wohnmobil empfiehlt sich im Rahmen der Wohnmobilversicherung eine Vollkaskoversicherung für die ersten drei Jahre. Anschließend sollte man überlegen, ob man finanziell in der Lage ist, ein gleichwertiges Fahrzeug im Schadensfall aus eigener Tasche zu zahlen. Ist dies der Fall, empfiehlt sich die Teilkasko, ansonsten sollte man die Vollkaskoversicherung beibehalten. Wer bereits jahrelang unfallfrei fährt und über einen hohen Schadenfreiheitsrabatt verfügt, sollte prüfen, ob der Abschluss einer Vollkaskoversicherung nicht sogar preisgünstiger ist als der einer Teilkaskoversicherung. Die Prämie der Vollkasko sinkt mit der Anzahl unfallfreier Jahre, während die Teilkasko-Prämie immer gleich bleibt. Bei der Asstel Wohnmobilversicherung zahlen Fahrer, die lange unfallfrei fahren, ab der Schadenfreiheitsklasse 15 (rechnerisch 15 Jahre unfallfrei) nur einen Beitragssatz von 50%.
Das allgemeine Fahrzeugzubehör ist in der Wohnmobilversicherung beitragsfrei mitversichert. Hierzu zählen z. B. Anhängervorrichtung, Außenspiegel, Dachkoffer, Feuerlöscher, Heckträger für Fahrräder, Kindersitz, Leichtmetallfelgen und -räder, Schneeketten, Warndreieck und Xenon-Leuchten.
Zusätzlich ist folgendes Zubehör bis 5.000 € beitragsfrei mitversichert (max. 13% des Fahrzeugwerts): Radioanlage, Lautsprecher, eingebaute CD-Player/-wechsler, Telefon mit Antenne und Navigationssysteme.
Die Insassenunfallversicherung sichert im Rahmen der Asstel Wohnmobilversicherung den Fahrer des Fahrzeugs und alle Mitfahrer finanziell bei einem Unfall ab. Dabei spielt die Schuldfrage keine Rolle. Der Schutz besteht für alle Unfälle, die beim Umgang mit einem Kfz, beim Ein- und Aussteigen und Be- und Entladen geschehen. Außerdem kann eine Leistung für den Todesfall, die Invalidität und auch ein Krankenhaustagegeld vereinbart werden.
Auch hier bietet die Asstel Wohnmobilversicherung ein Plus an Leistung. Die vereinbarten Versicherungssummen erhöhen sich beitragsfrei bei zwei und mehr Insassen um 50%. Die angeschnallten Insassen erhalten zusätzlich ein Krankenhaustagegeld, dessen Höhe abhängig von den vereinbarten Versicherungssummen für den Todesfall bzw. Invalidität ist. Airbags senken genau wie Sicherheitsgurte das Verletzungsrisiko bei Unfällen. Die Asstel Versicherung gewährt für Fahrzeuge mit Airbags einen Beitragsnachlass.
Die Pannen- und Unfallhilfe der Asstel Wohnmobilversicherung bietet Ihnen aktive Hilfe bei einem Unfall und erhält Ihnen die Mobilität auch nach einem Schadensfall oder einer Panne. Die Asstel Wohnmobilversicherung übernimmt die Organisation und Kostenübernahme nach einem Versicherungsfall in der Fahrzeugversicherung oder nach einer Panne für:
Die Pannenhilfe und Unfallhilfe können Sie zusätzlich zur Plus- und Komfort-Deckung der Wohnmobilversicherung wählen.
Eine eVB-Nr. benötigen Sie bei einer Neu- oder Wiederzulassung eines Fahrzeugs, Umschreibung auf einen anderen Halter und Umkennzeichnung im Falle eines Wohnortwechsels. Die eVB-Nr. muss bei der zuständigen Zulassungsstelle vorgelegt werden. Mit der eVB-Nr. bestätigt Ihnen die Versicherungsgesellschaft die Absicherung des Fahrzeugs im Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung.
Bei Asstel erhalten Sie die eVB-Nr. zusammen mit dem Angebot der Wohnmobilversicherung zugesandt. Bei der An- oder Ummeldung des Fahrzeugs nennen Sie die eVB-Nr. und das Fahrzeug kann zugelassen werden.
Die Grüne Versicherungskarte bestätigt das Bestehen Ihres Versicherungsschutzes im Ausland. Daher ist dieser Nachweis bei Fahrten im europäischen Ausland mitzunehmen. Vorgeschrieben ist die Mitnahme in Bosnien, Herzegowina, Lettland, Malta, Island, Albanien, Bulgarien, Estland, Mazedonien, Polen, Rumänien und der Ukraine. Vergisst man die Karte oder ist das Länderkürzel nicht angeführt, muss man eine Grenzversicherung (sie kann am zuständigen Landes-Grenzzollamt oder evtl. beim ADAC erworben werden) abschließen. Nicht akzeptiert wird die Grüne Karte innerhalb Europas in der Russischen Föderation, der Republik Moldau, der Bundesrepublik Jugoslawien und Belarus (Weißrussland). Dort muss man ebenfalls eine Grenzversicherung abschließen. Auf der Karte befinden sich außerdem wichtige Informationen, die bei einer Schadensabwicklung aus der Wohnmobilversicherung hilfreich sind.
Bei einem Wechsel der Versicherung übernehmen wir die Schadenfreiheitsklasse der Wohnmobilversicherung, die uns vom Vorversicherer bestätigt wird. Bei Versicherern, die in Deutschland die Kfz- Versicherung betreiben und am Verfahren der Versichererwechselbescheinigung teilnehmen, erfolgt dieses über ein etabliertes Verfahren aus Anfrage und Bestätigung (Antwort). Handelt es sich beim Vorversicherer um ein Unternehmen, das in einem zur EU gehörenden Land seinen Sitz hat, so rechnen wir die schadenfreien Jahre an (natürlich unter Anrechnung eventueller Schäden während der gesamten Laufzeit) und stufen den Vertrag in die sich daraus ergebene SF-Klasse der Wohnmobilversicherung ein. Die schadenfreien Jahre inklusive eventueller Schäden sind durch ein Schreiben der Vorversicherung im Original nachzuweisen. Eine Kopie des Schreibens reicht nicht aus.
Bei einer Unterbrechung bis zu 6 Monaten wird der Vertrag der Wohnmobilversicherung in die SF-Klasse eingestuft, in die er bei Fortdauer des Versicherungsschutzes eingestuft worden wäre. Liegt ein Jahreswechsel innerhalb der Unterbrechung, wird der Vertrag bei ersatzpflichtigen Schäden gemäß Rückstufungstabelle zurückgestuft.Bei einer Unterbrechung von mehr als 6 Monaten bleibt der Vertrag in der SF-Klasse, die vor der Unterbrechung galt, wenn es im Jahr des Beginns der Unterbrechung keinen Schaden gab (ansonsten erfolgt im Jahr der Beendigung der Unterbrechung eine Rückstufung gemäß der Rückstufungstabelle).Bei einer Unterbrechung von mehr als 7 Jahren verfällt der Schadenfreiheitsrabatt und es erfolgt eine Einstufung gemäß der sog. Führerscheinregelung.
Nein, wenn Sie im Internet einen Online Abschluss vorgenommen haben, müssen Sie den Antrag nicht mehr unterschrieben an Asstel zurücksenden.
Nur eventuell notwendige zusätzliche Formulare (wie z. B. die sog. Beamtenbescheinigung) sind noch zu unterschreiben und an uns zurückzusenden.
1. Ich habe eine Beitragsrechnung erhalten, obwohl mein Fahrzeug bereits abgemeldet wurde.
Ihr Vertrag wurde vermutlich noch nicht beendet, da uns die entsprechende Mitteilung des Straßenverkehrsamtes zum Erstellungsdatum der Beitragsrechnung noch nicht vorlag. Ein Abrechnungsschreiben zu Ihrem Vertrag geht I hnen gesondert zu, sobald uns die Mitteilung vorliegt. Bitte betrachten Sie die Beitragsrechnung als gegenstandslos.
2. Warum ändern sich die Typklasse und/oder die Regionalklasse für mein Auto?
Bei Pkw richten sich die Beiträge in der Haftpflicht-, Vollkasko- und Teilkaskoversicherung unter anderem nach dem Typ des Fahrzeugs (Typklasse) und nach der Region, in der Ihr Wohnsitz liegt bzw. Ihr Fahrzeug zugelassen ist (Regionalklasse).
Die Einstufung in eine Regional- und Typklasse wird von einem unabhängigen Treuhänder nach einem statistisch anerkannten Verfahren für alle Versicherungsunternehmen ermittelt. Die Einstufungen werden jährlich vom Treuhänder überprüft, so dass sie sich von Jahr zu Jahr zu Ihren Gunsten, aber auch zu Ihren Lasten verändern können.
Bei der Typklassen-Einstufung wird jeder Fahrzeugtyp entsprechend seines Schadenverlaufs einer Typklasse zugeordnet. Die Regionalklassen-Einstufung berücksichtigt dagegen die unterschiedlichen Schadenverläufe in den einzelnen Zulassungsbezirken.
4. Warum ändern sich die SF-Klassen in meinem Vertrag?
In der Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung ändert sich Ihre persönliche SF-Klasse in der Wohnmobilversicherung abhängig davon, ob das Versicherungsjahr schadenfrei verlaufen ist oder nicht. Bei einem schadenfreien Verlauf werden Sie in eine höhere SF-Klasse gestuft; sind Schäden angefallen, erfolgt eine Rückstufung in eine niedrigere SF-Klasse.
5. Warum ist der Beitrag gestiegen, obwohl ich unfallfrei gefahren bin?
Wir überprüfen regelmäßig unsere Kfz-Tarife und passen diese bei Bedarf an die aktuelle Schaden- und Kostenentwicklung an. Liegt Ihrem Vertrag ein älterer Kfz-Tarif zugrunde, haben wir möglicherweise eine Beitragsanpassung der Wohnmobilversicherung vorgenommen. Möglicherweise ist für Sie eine Umstellung Ihres Vertrages vorteilhaft. Sie können sich gerne an unsere Mitarbeiter wenden oder den Beitrag schnell mit unserem Kfz-Tarifrechner im Internet berechnen.
6. Ich habe die Vollkaskoversicherung aus meinen Vertrag nehmen lassen. Warum ist die Haftpflicht nun teurer geworden?
Wahrscheinlich gehört unsere Pannen- und Unfallhilfe (bis 01.01.2009 als Plusschutz benannt) zu Ihren versicherten Leistungen. Diese ist bei einer bestehenden Vollkaskoversicherung in deren Beitrag enthalten. Bei Beendigung dieser wird der Beitrag der Pannen- und Unfallhilfe mit der Kfz-Haftpflichtversicherung erhoben. Durch diese Umverteilung erhöht sich die Prämie Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung um den Beitrag der Pannen- und Unfallhilfe.
7. Genügt die Rechnung als Finanzamtbescheinigung?
Die Beitragsrechnung genügt den Finanzämtern als Nachweis. Bitte reichen Sie diese in Kopie zusammen mit Ihren übrigen Unterlagen mit Ihrer Steuererklärung ein.
8. Ich habe den Fahrerkreis in meinem Vertrag ändern lassen. Warum ändert sich der Beitrag?
Statistisch gesehen ergeben sich für verschiedene Konstellationen des Fahrerkreises unterschiedliche Schadenbedarfe für einen Vertrag. Die Höhe des Beitrags ist dabei von den einzelnen persönlichen Merkmalen der Personen abhängig.
9. Der neue Beitrag ist mir zu hoch. Was kann ich tun?
Möglicherweise lohnt sich für Sie eine Umstellung auf unseren aktuellen Kfz-Tarif. Bei Pkw können Sie sich zwischen günstigem Basis-Schutz, preis-/leistungsstarkem Plus-Schutz und umfassendem Komfort-Schutz entscheiden. Sie können sich gerne an unsere Mitarbeiter wenden oder den Beitrag schnell mit unserem Kfz-Tarifrechner im Internet berechnen.
Unabhängig davon haben Sie die Möglichkeit, die Höhe der in der Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung vereinbarten Selbstbeteiligung der Wohnmobilversicherung zu ändern. Dabei gilt, dass der Beitrag umso niedriger wird, je höher die von Ihnen gewählte Selbstbeteiligung liegt.
Zudem können Sie eine bestehende Vollkasko- in eine Teilkaskoversicherung umwandeln. Bei der Umwandlung einer Vollkaskoversicherung mit einer hohen Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) kann es jedoch vorkommen, dass wegen großer Unterschiede in den Typklassen die Teilkaskoversicherung nur unwesentlich günstiger, in Extremfällen sogar teurer ist als die Vollkaskoversicherung. Bedenken Sie außerdem, dass Sie in der Teilkaskoversicherung keinen Versicherungsschutz für selbst verschuldete Unfälle am eigenen Fahrzeug und für Schäden durch Vandalismus haben.
10. Ich habe ein günstigeres Versicherungsangebot vorliegen! Was raten Sie mir?
Bitte wenden Sie sich an unsere Mitarbeiter, damit wir das Angebot mit Ihrem Vertrag vergleichen können: Ist der Versicherungsumfang der Wohnmobilversicherung identisch? Beinhaltet das Angebot die gleichen umfangreichen Versicherungs- und Serviceleistungen, die Sie bei uns erhalten? Gemeinsam finden wir eine Lösung!
11. Ich möchte kündigen! Wie kann ich den Vertrag beenden?
Kündigung zum Vertragsablauf
Der Kfz-Versicherungsvertrag wird für maximal ein Jahr abgeschlossen. Der Ablauf des Vertrages ist in der Regel der 1. Januar des Folgejahres. Wird der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert sich seine Laufzeit Ihrer Wohnmobilversicherung um ein weiteres Jahr. Ist in Ihrem Versicherungsschein der Vertragsablauf der 1. Januar, muss die Kündigung spätestens am 30. November bei Ihrem Versicherer eingegangen sein.
Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung bzw. Tarifänderung
Sie können Ihren Vertrag innerhalb eines Monats ab Zugang der Beitragsrechnung kündigen, wenn sich Ihr Beitrag für das kommende Jahr erhöht hat. Eine Beitragserhöhung, die allein auf eine Rückstufung Ihrer persönlichen Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) in Folge eines oder mehrerer Schäden zurückzuführen ist, berechtigt Sie jedoch nicht zur Kündigung der Wohnmobilversicherung. Wenn der Beitrag Ihrer Beitragsrechnung in Spalte 3 höher ist als in Spalte 2, gilt für Sie das Sonderkündigungsrecht.
Sonderkündigungsrecht nach dem Versicherungsfall
Wenn nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles der Schaden reguliert oder abgelehnt wurde, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht mit Kündigungsfrist von einem Monat ab dem Zeitpunkt der Regulierung bzw. Ablehnung des Schadens aus der Wohnmobilversicherung.
Versichererwechsel bei jedem Fahrzeugwechsel möglich
Sobald Sie Ihr Auto verkaufen und sich dafür ein anderes zulegen, können Sie auch den Versicherer wechseln. Ihre schadenfreie Zeit nehmen Sie natürlich mit in den neuen Vertrag.
Unsere Kfz-Experten helfen Ihnen gerne weiter!
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