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Carlo Bewersdorf.
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| Haftpflichtdeckung |
bis zu 100 Mio. € pauschal bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zu 8 Mio. € begrenzt je Person bei Personenschäden |
| Neupreisentschädigung | bis 12 Monate |
| Elementarschäden (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung) | bei Teil- und Vollkasko |
| Längerer Erhalt der SF-Klasse | Bei Vertragsunterbrechung bis zu 7 Jahren |
| Erhöhung der beitragsfreien Summe für zuschlagspflichtige Fahrzeug- und Zubehörteile |
5.000 € gegen Mehrbetrag Erhöhung auf max. 13% des Fahrzeugwerts möglich. |
| Geltungsbereich | Europa |
| Marderbiss | ja |
| Haarwildschäden | ja |
Berechnungsbeispiel für 37,80 € jährlich: Fahrer 47 Jahre, Yamaha XT 660 R (35 KW), SF-Klasse 15 inkl. Teilkasko mit 150 € Selbstbeteiligung
Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus den allgemeinen Versicherungsbedingungen des Tarifs.
Ab nur 1,55 € (ab 2012) im Monat helfen wir Ihnen bei Pannen, Unfällen und Entwendung. Pannen- und Unfallhilfe bedeutet Organisation und Kostenübernahme nach einem Versicherungsfall in der Fahrzeugversicherung oder nach einer Panne für:
Die Pannenhilfe und Unfallhilfe können Sie zusätzlich zur Plus- und Komfort-Deckung Ihrer Motorradversicherung wählen.
| Benennung, Vermittlung und Organisation | Pannen-, Hilfs-, Abschlepp- und Bergungsdienst |
| Benennung | Mietwagen, Hotelzimmer, Ersatzteile, Ersatzfahrer, Dolmetscher im Ausland, Werkstätten, Gutachter, Sachverständige, Rechtsanwälte |
| Vermittlung | Ersatzfahrer, Kfz-Rücktransportunternehmen, Ersatzteilversendung |
Freiheit, Abenteuer und günstiger Schutz dazu? Für Asstel kein Widerspruch, sondern fundamentaler Bestandteil der Vollkasko-Motorradversicherung. Wir entschädigen Sie auch bei einem selbstverschuldeten Unfall und bei mut- oder böswilligen Handlungen fremder Personen.
Ob BMW, Yamaha, Suzuki oder Kawasaki - die grenzenlose Freiheit auf zwei Rädern ist der Traum vieler Deutscher.
Allen, die durch die hohen Kosten für dieses schöne Hobby abgeschreckt wurden, bietet Asstel nun eine echte Alternative: Günstige Tarife (bei 100 Mio. Deckung in der Haftpflichtversicherung) und kostenlose Assistance-Leistungen überzeugen immer mehr Biker.
Es bieten sich für Sie folgende Möglichkeiten für einen einfachen Wechsel Ihres Versicherers:
Die Kfz-Haftpflichtversicherung von Asstel schützt Sie mit folgenden Versicherungssummen:
oder
In der Teilkaskoversicherung ist das Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstörung und Verlust versichert. Dabei sind folgende Gefahren versichert:
Zusätzlich sichert Asstel Sie gegen Einbruchschäden auch ohne vorliegende Entwendung sowie Schäden durch Marderbiss ab.
Fast alle Versicherungen bieten in der Teilkaskoversicherung folgende Varianten der Selbstbeteiligung an:
Bei wenigen Unternehmen können Sie auch eine höhere Selbstbeteiligung vereinbaren. Hierbei gilt, dass eine hohe Selbstbeteiligung einen niedrigeren Beitrag bedingt. Sie können sich entscheiden, ob Sie beim Beitrag sparen und daher in jedem Schadensfall die vereinbarte Selbstbeteiligung zahlen müssen oder im Schadensfall weniger aufwenden möchten.
Die Vollkaskoversicherung beinhaltet die Leistungen der Teilkaskoversicherung und bietet zusätzlichen Versicherungsschutz für Schäden, die durch selbstverschuldete Unfälle entstanden sind. Weiterhin leistet die Vollkaskoversicherung, wenn kein Verursacher eines Schadens zu ermitteln ist (Fahrerflucht) oder mutwillige Handlungen (Vandalismus) fremder Personen vorliegen. Ersetzt werden auch Reparatur- und erforderliche Wiederherstellungskosten. Bei einem Totalschaden wird innerhalb der ersten 6 Monate nach der Erstzulassung der Neupreis des Fahrzeugs ersetzt. Anschließend ist der Wiederbeschaffungswert durch die Motorradversicherung abgesichert.
Die Absicherung der Vollkaskoversicherung geht über die Leistungen der Teilkaskoversicherung hinaus und ersetzt auch Schäden, die durch eigenverschuldete Unfälle sowie durch mut- oder böswillige Handlungen Dritter entstanden sind. Außerdem unterscheidet sich die Vollkaskoversicherung von der Teilkaskoversicherung durch den Schadenfreiheitsrabatt. Vergleichbar mit der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung sinkt in der Vollkaskoversicherung die zu zahlende Prämie, wenn Sie über einen bestimmten Zeitraum keinen Schaden haben und die Versicherung nicht in Anspruch nehmen. In der Teilkaskoversicherung gibt es eine solche Abstufung nicht. Daher muss, wenn Sie einen hohen Schadenfreiheitsrabatt haben, die Vollkaskoversicherung nicht teurer als die Teilkaskoversicherung sein. Bei der Asstel Versicherung zahlen Fahrer, die lange unfallfrei fahren, ab der Schadenfreiheitsklasse 15 (KH) und Schadenfreiheitsklasse 15 (VK) nur einen Beitragssatz von 50% bzw. 45%.
In der Vollkaskoversicherung können Sie zwischen folgenden Selbstbeteiligungen (SB) wählen:
In der Kaskoversicherung hängt die Wahl der Selbstbeteiligung natürlich entscheidend von Ihrem finanziellen Spielraum und Ihrem Sicherheitsbedürfnis ab.
Bei einem neuen Motorrad empfiehlt sich eine Vollkaskoversicherung für die ersten drei Jahre. Anschließend sollte man überlegen, ob man finanziell in der Lage ist, ein gleichwertiges Fahrzeug im Schadensfall aus eigener Tasche zu zahlen. Ist dies der Fall, empfiehlt sich die Teilkasko, ansonsten sollte man die Vollkaskoversicherung beibehalten. Wer bereits jahrelang unfallfrei fährt und über einen hohen Schadenfreiheitsrabatt verfügt, sollte prüfen, ob der Abschluss einer Vollkaskoversicherung nicht sogar preisgünstiger ist als der einer Teilkaskoversicherung. Die Prämie der Vollkasko sinkt mit der Anzahl unfallfreier Jahre, während die Teilkasko-Prämie immer gleich bleibt. Bei der Asstel Versicherung zahlen Fahrer, die lange unfallfrei fahren, ab der Schadenfreiheitsklasse 15 (rechnerisch 15 Jahre unfallfrei) nur einen Beitragssatz von 50%
Das allgemeine Fahrzeugzubehör ist beitragsfrei mitversichert. Hierzu zählen z.B. Anhängervorrichtung, Außenspiegel, Dachkoffer, Feuerlöscher, Heckträger für Fahrräder, Kindersitz, Leichtmetallfelgen und -räder, Schneeketten, Warndreieck und Xenon-Leuchten.
Zusätzlich ist folgendes Zubehör bis 5.000 € beitragsfrei mitversichert (max. 13% des Fahrzeugwerts): Radioanlage, Lautsprecher, eingebaute CD-Player/-wechsler, Telefon mit Antenne und Navigationssysteme.
Die Insassenunfallversicherung sichert den Fahrer des Fahrzeugs und alle Mitfahrer finanziell bei einem Unfall ab. Dabei spielt die Schuldfrage keine Rolle. Der Schutz besteht für alle Unfälle, die beim Umgang mit einem Kfz, beim Ein- und Aussteigen und Be- und Entladen geschehen. Außerdem kann eine Leistung für den Todesfall, die Invalidität und auch ein Krankenhaustagegeld vereinbart werden.
Auch hier bietet die Asstel Versicherung ein Plus an Leistung. Die vereinbarten Versicherungssummen erhöhen sich beitragsfrei bei zwei Beifahrern um 50%.
Die Pannen- und Unfallhilfe der Asstel Versicherung bietet Ihnen aktive Hilfe bei einem Unfall und erhält Ihnen die Mobilität auch nach einem Schadensfall oder einer Panne. Asstel übernimmt die Organisation und Kostenübernahme nach einem Versicherungsfall in der Fahrzeugversicherung oder nach einer Panne für:
Die Pannenhilfe und Unfallhilfe können Sie zusätzlich zur Plus- und Komfort-Deckung wählen.
Eine eVB-Nr. benötigen Sie bei einer Neu- oder Wiederzulassung eines Fahrzeugs, Umschreibung auf einen anderen Halter und Umkennzeichnung im Falle eines Wohnortwechsels. Die eVB-Nr. muss bei der zuständigen Zulassungsstelle vorgelegt werden. Mit der eVB-Nr. bestätigt Ihnen die Versicherungsgesellschaft die Absicherung des Fahrzeugs im Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung.
Bei Asstel erhalten Sie die eVB-Nr. zusammen mit dem Angebot zugesandt. Bei der An- oder Ummeldung des Fahrzeugs nennen Sie die eVB-Nr. und das Fahrzeug kann zugelassen werden.
Die Grüne Versicherungskarte bestätigt das Bestehen Ihres Versicherungsschutzes im Ausland. Daher ist dieser Nachweis bei Fahrten im europäischen Ausland mitzunehmen. Vorgeschrieben ist die Mitnahme in Bosnien, Herzegowina, Lettland, Malta, Island, Albanien, Bulgarien, Estland, Mazedonien, Polen, Rumänien und der Ukraine. Vergisst man die Karte oder ist das Länderkürzel nicht angeführt, muss man eine Grenzversicherung (sie kann am zuständigen Landes-Grenzzollamt oder evtl. beim ADAC erworben werden) abschließen. Nicht akzeptiert wird die Grüne Karte innerhalb Europas in der Russischen Föderation, der Republik Moldau, der Bundesrepublik Jugoslawien und Belarus (Weißrussland). Dort muss man ebenfalls eine Grenzversicherung abschließen. Auf der Karte befinden sich außerdem wichtige Informationen, die bei einer Schadensabwicklung hilfreich sind.
Bei einem Wechsel der Versicherung übernehmen wir die Schadenfreiheitsklasse der Motorradversicherung, die uns vom Vorversicherer bestätigt wird. Bei Versicherern, die in Deutschland die Kfz- Versicherung betreiben und am Verfahren der Versichererwechselbescheinigung teilnehmen, erfolgt dieses über ein etabliertes Verfahren aus Anfrage und Bestätigung (Antwort). Handelt es sich beim Vorversicherer um ein Unternehmen, das in einem zur EU gehörenden Land seinen Sitz hat, so rechnen wir die schadenfreien Jahre an (natürlich unter Anrechnung eventueller Schäden während der gesamten Laufzeit) und stufen den Vertrag in die sich daraus ergebene SF-Klasse der Motorradversicherung ein. Die schadenfreien Jahre inklusive eventueller Schäden sind durch ein Schreiben der Vorversicherung im Original nachzuweisen. Eine Kopie des Schreibens reicht nicht aus.
Bei einer Unterbrechung bis zu 6 Monaten wird der Vertrag in die SF-Klasse eingestuft, in die er bei Fortdauer des Versicherungsschutzes eingestuft worden wäre. Liegt ein Jahreswechsel innerhalb der Unterbrechung, wird der Vertrag bei ersatzpflichtigen Schäden gemäß Rückstufungstabelle zurückgestuft.Bei einer Unterbrechung von mehr als 6 Monaten bleibt der Vertrag in der SF-Klasse, die vor der Unterbrechung galt, wenn es im Jahr des Beginns der Unterbrechung keinen Schaden gab (ansonsten erfolgt im Jahr der Beendigung der Unterbrechung eine Rückstufung gemäß der Rückstufungstabelle). Bei einer Unterbrechung von mehr als 7 Jahren verfällt der Schadenfreiheitsrabatt und es erfolgt eine Einstufung gemäß der sog. Führerscheinregelung.
Nein, wenn Sie im Internet einen Online Abschluss vorgenommen haben, müssen Sie den Antrag nicht mehr unterschrieben an Asstel zurücksenden.
Nur eventuell notwendige zusätzliche Formulare (wie z. B. die sog. Beamtenbescheinigung) sind noch zu unterschreiben und an uns zurückzusenden.
Unsere Kfz-Experten helfen Ihnen gerne weiter!
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