Glas-
versicherung

  • Einschluss von Glaskeramik-Kochflächen möglich
  • Erstattung von Einbaukosten
  • Tägliches Kündigungsrecht
  • Inklusive einer Hausrat- oder
    Wohngebäudeversicherung abschließbar

Sie wollen Ihr Glas versichern? Mit der Asstel Glasversicherung sind Sie bestens abgesichert.
   
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-Ersatz bei Bruchschäden von

 
Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas ja
Scheiben und Platten aus Kunststoff ja
Platten aus Glaskeramik ja
Glasbausteinen und Profilbaugläsern ja
Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff ja

+Zusätzlich versicherbar

 
Glaskeramik-Kochflächen ja
Aquarien und Terrarien ja
Abdeckungen von Sonnenkollektoren / Photovoltaikanlagen, einschließlich deren Rahmen (nur im Rahmen der Gebäudeglasversicherung) ja

+Service-Leistungen

 
Tägliches Kündigungsrecht ja
Erstattung von Einbaukosten ja
Erstattung von Aufwendungen, die der Versicherungsnehmer zur Abwendung oder Minderung des Schadens für geboten hält ja
Erstattung von Aufwendungen für das vorläufige Verschließen von Öffnungen (z. B. Notverglasung) ja
Erstattung von Aufwendungen für das Beseitigen und Anbringung von Hindernissen, wie z. B. Schutzgittern, Markisen oder Kran- und Gerüstkosten bis 250 € pro Schadensfall ja
Kostenerstattung für die Erneuerung von Anstrich, Malereien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacken und Folien bis 250 € pro Schadenfall ja
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Wichtige Produktinformationen zur Glasversicherung zum Download

Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus den allgemeinen Versicherungsbedingungen des Tarifs.

Unser Angebot zur Asstel Glasversicherung

Gerne machen wir Ihnen einen Vorschlag, wie Sie sich bei Asstel gemäß Ihrer Bedürfnisse optimal und preisgünstig versichern können.

Angebot anfordern

Fragen und Antworten zur Glasversicherung

  • +1.Wie kann ich eine Glasversicherung abschließen?

    Die Glasversicherung können Sie bei uns in Verbindung mit der Asstel Hausratversicherung oder der Asstel Wohngebäudeversicherung abschließen.

  • +2.Wer benötigt eine Glasversicherung?

    Als Eigentümer einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses sollten Sie sich auf jeden Fall mit der Asstel Glasversicherung vor Schäden durch Glasbruch schützen. Schäden an der Gebäudeverglasung verursachen in der Regel hohe Kosten. Auch als Mieter können Sie vertraglich verpflichtet sein, für Schäden an Fenstern aufzukommen.

  • +3.Welche Assistance Leistungen beinhaltet die Glasversicherung von Asstel?

    Die Assistance-Leistungen von Asstel beinhalten einen weitreichenden Service im Schadensfall. Asstel übernimmt die Vermittlung und Beauftragung von Handwerksunternehmen, z. B.:

    • Glaser
    • Maler
    • Maurer
  • +4.Was muss man bei einem Wohnungswechsel beachten?

    Der Versicherungsschutz einer Glasversicherung geht bei einem Umzug automatisch auf die neue Wohnung über. Während des Umzugs besteht der Versicherungsschutz in beiden Wohnungen. Allerdings erlischt der Schutz in der alten Wohnung spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn. Melden Sie Asstel den Umzugsbeginn und Ihre neue Anschrift so schnell wie möglich. Aufgrund der Tarifzoneneinteilung kann sich die Höhe der Prämie nach einem Umzug verändern. Bei Erhöhung besteht ein Kündigungsrecht.

  • +5.Was bedeutet "Schadenfreiheitsrabatt"?

    Versicherungsunternehmen gewähren in verschiedenen Sparten einen Nachlass auf die Beiträge, wenn in einem Jahr kein Versicherungsfall eingetreten ist und reguliert wurde. Diesen prozentualen Nachlass nennt man Schadenfreiheitsrabatt. Allgemein bekannt ist diese Regelung aus der Kraftfahrzeugversicherung. Aber auch in anderen Sparten, wie z. B. Glasversicherung und Hausratversicherung , werden Schadenfreiheitsrabatte gewährt. Die Asstel Versicherung räumt Ihnen bereits zu Beginn des Vertrags in der Haftpflichtversicherung , der Hausratversicherung und der Glasversicherung einen Schadenfreiheitsrabatt ein, sofern in den letzten beiden Jahren kein Schaden eingetreten ist. Informieren Sie sich über diese Möglichkeit.

  • +6.Was bedeutet "Selbstbeteiligung"?

    Bei dem Abschluss eines Versicherungsvertrags kann eine Selbstbeteiligung vereinbart werden. Dies bedeutet, dass der Versicherungsnehmer im Schadensfall eine bestimmte Summe selber übernimmt. Wenn z. B. in der Haftpflichtversicherung eine Selbstbeteiligung von 150 € vereinbart wurde, muss der Versicherungsnehmer bei jedem Schadensfall bis 150 € selber zahlen. Das Versicherungsunternehmen übernimmt dann den Betrag, der über der vereinbarten Selbstbeteiligung liegt. Für die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung gewährt Asstel einen Beitragsnachlass. Grundsätzlich gilt: Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger die monatlichen Beiträge. Die individuell günstigste Variante besprechen Sie am besten mit Asstel.

  • +7.Wie kann ich meinen bestehenden Vertrag kündigen?

    Die Glasversicherung können Sie bei uns in Verbindung mit der Asstel Hausratversicherung oder der Asstel Wohngebäudeversicherung abschließen. Für die Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit. Ein Kündigungsrecht besteht auch, wenn ein ersatzpflichtiger Schaden vorliegt oder die Versicherung die Beiträge erhöht hat, ohne die Leistungen zu verbessern. Sie können nach Erhalt der Beitragserhöhung innerhalb von einem Monat kündigen. Außerdem besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht nach einem Umzug, wenn sich die Prämie dadurch erhöht, dass die neue Wohnung in einer teureren Tarifzone liegt.Wenn sie zu Asstel wechseln wollen, prüfen Sie das Ablaufdatum Ihres Vertrages.

  • +8.Muss ich den Antrag bei einem "Online Abschluss" (Vertragsabschluss direkt im Internet) noch einmal unterschrieben an Asstel zurücksenden?

    Nein, wenn Sie im Internet einen Online Abschluss vorgenommen haben, müssen Sie den Antrag nicht mehr unterschrieben an Asstel zurücksenden.
    Nur eventuell notwendige zusätzliche Formulare (wie z. B. die sog. Beamtenbescheinigung) müssen noch unterschrieben an uns gesendet werden.

Sie haben Fragen zur Glasversicherung?

Unsere Versicherungs-Experten helfen Ihnen gerne weiter!

0221/9677675

Mo - Fr 7-20 Uhr, Sa 8-16 Uhr