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Carlo Bewersdorf.
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-Ersatz bei Bruchschäden von |
| Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas | ja |
| Scheiben und Platten aus Kunststoff | ja |
| Platten aus Glaskeramik | ja |
| Glasbausteinen und Profilbaugläsern | ja |
| Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff | ja |
+Zusätzlich versicherbar |
| Glaskeramik-Kochflächen | ja |
| Aquarien und Terrarien | ja |
| Abdeckungen von Sonnenkollektoren / Photovoltaikanlagen, einschließlich deren Rahmen (nur im Rahmen der Gebäudeglasversicherung) | ja |
+Service-Leistungen |
| Tägliches Kündigungsrecht | ja |
| Erstattung von Einbaukosten | ja |
| Erstattung von Aufwendungen, die der Versicherungsnehmer zur Abwendung oder Minderung des Schadens für geboten hält | ja |
| Erstattung von Aufwendungen für das vorläufige Verschließen von Öffnungen (z. B. Notverglasung) | ja |
| Erstattung von Aufwendungen für das Beseitigen und Anbringung von Hindernissen, wie z. B. Schutzgittern, Markisen oder Kran- und Gerüstkosten bis 250 € pro Schadensfall | ja |
| Kostenerstattung für die Erneuerung von Anstrich, Malereien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacken und Folien bis 250 € pro Schadenfall | ja |
Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus den allgemeinen Versicherungsbedingungen des Tarifs.
Gerne machen wir Ihnen einen Vorschlag, wie Sie sich bei Asstel gemäß Ihrer Bedürfnisse optimal und preisgünstig versichern können.
Die Glasversicherung können Sie bei uns in Verbindung mit der Asstel Hausratversicherung oder der Asstel Wohngebäudeversicherung abschließen.
Als Eigentümer einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses sollten Sie sich auf jeden Fall mit der Asstel Glasversicherung vor Schäden durch Glasbruch schützen. Schäden an der Gebäudeverglasung verursachen in der Regel hohe Kosten. Auch als Mieter können Sie vertraglich verpflichtet sein, für Schäden an Fenstern aufzukommen.
Die Assistance-Leistungen von Asstel beinhalten einen weitreichenden Service im Schadensfall. Asstel übernimmt die Vermittlung und Beauftragung von Handwerksunternehmen, z. B.:
Der Versicherungsschutz einer Glasversicherung geht bei einem Umzug automatisch auf die neue Wohnung über. Während des Umzugs besteht der Versicherungsschutz in beiden Wohnungen. Allerdings erlischt der Schutz in der alten Wohnung spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn. Melden Sie Asstel den Umzugsbeginn und Ihre neue Anschrift so schnell wie möglich. Aufgrund der Tarifzoneneinteilung kann sich die Höhe der Prämie nach einem Umzug verändern. Bei Erhöhung besteht ein Kündigungsrecht.
Versicherungsunternehmen gewähren in verschiedenen Sparten einen Nachlass auf die Beiträge, wenn in einem Jahr kein Versicherungsfall eingetreten ist und reguliert wurde. Diesen prozentualen Nachlass nennt man Schadenfreiheitsrabatt. Allgemein bekannt ist diese Regelung aus der Kraftfahrzeugversicherung. Aber auch in anderen Sparten, wie z. B. Glasversicherung und Hausratversicherung , werden Schadenfreiheitsrabatte gewährt. Die Asstel Versicherung räumt Ihnen bereits zu Beginn des Vertrags in der Haftpflichtversicherung , der Hausratversicherung und der Glasversicherung einen Schadenfreiheitsrabatt ein, sofern in den letzten beiden Jahren kein Schaden eingetreten ist. Informieren Sie sich über diese Möglichkeit.
Bei dem Abschluss eines Versicherungsvertrags kann eine Selbstbeteiligung vereinbart werden. Dies bedeutet, dass der Versicherungsnehmer im Schadensfall eine bestimmte Summe selber übernimmt. Wenn z. B. in der Haftpflichtversicherung eine Selbstbeteiligung von 150 € vereinbart wurde, muss der Versicherungsnehmer bei jedem Schadensfall bis 150 € selber zahlen. Das Versicherungsunternehmen übernimmt dann den Betrag, der über der vereinbarten Selbstbeteiligung liegt. Für die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung gewährt Asstel einen Beitragsnachlass. Grundsätzlich gilt: Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger die monatlichen Beiträge. Die individuell günstigste Variante besprechen Sie am besten mit Asstel.
Die Glasversicherung können Sie bei uns in Verbindung mit der Asstel Hausratversicherung oder der Asstel Wohngebäudeversicherung abschließen. Für die Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit. Ein Kündigungsrecht besteht auch, wenn ein ersatzpflichtiger Schaden vorliegt oder die Versicherung die Beiträge erhöht hat, ohne die Leistungen zu verbessern. Sie können nach Erhalt der Beitragserhöhung innerhalb von einem Monat kündigen. Außerdem besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht nach einem Umzug, wenn sich die Prämie dadurch erhöht, dass die neue Wohnung in einer teureren Tarifzone liegt.Wenn sie zu Asstel wechseln wollen, prüfen Sie das Ablaufdatum Ihres Vertrages.
Nein, wenn Sie im Internet einen Online Abschluss vorgenommen haben, müssen Sie den Antrag nicht mehr unterschrieben an Asstel zurücksenden.
Nur eventuell notwendige zusätzliche Formulare (wie z. B. die sog. Beamtenbescheinigung) müssen noch unterschrieben an uns gesendet werden.
Unsere Versicherungs-Experten helfen Ihnen gerne weiter!
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