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Als Besitzer eines privaten Öltanks haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen für Schäden durch einen eventuellen Ölunfall. Dies kann leicht passieren. Bereits ein kleines Loch im Öltank verursacht große Schäden und erhebliche Kosten.
Perfekter Schutz muss nicht teuer sein - Entscheiden Sie sich für die Gewässerschadenhaftpflicht von Asstel mit einer Deckungssumme von bis zu 3 Mio. € und täglichem Kündigungsrecht.
Berechnungsbeispiel einer Asstel Gewässerhaftpflicht: Ein Öltankbesitzer mit einem oberirdischen 5.000 l Öltank zahlt für eine Gewässerhaftpflicht ohne Selbstbeteiligung 30,56 € jährlich.
Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus den allgemeinen Versicherungsbedingungen des Tarifs.
Wir geben Ihnen gerne Auskunft über die Gewässerhaftpflicht sowie die weite Produktpalette von Asstel. Schnell und unkompliziert beraten von unseren Experten.
Haftpflicht bedeutet grundlegend die Verpflichtung zum Schadensersatz nach den Grundsätzen des Zivilrechts. Das bedeutet, dass eine Person für die durch sie entstandenen Schäden aufkommen muss. Der Gesetzgeber regelt diese Ansprüche im Bürgerlichen Gesetzbuch. "Wer ... fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum, oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet." (§ 823 Abs. 1 BGB) Die Verpflichtung, für einen entstandenen Schaden zu haften, kann unter Umständen ein Leben lang bestehen. Damit diese Verpflichtung Sie nicht in den Ruin führt, kann eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Als Besitzer eines privaten Öltanks haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen für Schäden durch einen eventuellen Ölunfall. Wenn nur einige Liter Heizöl aus Ihrem undichten Öltank auslaufen und das Trinkwasser verschmutzen, kommen auf Sie gewaltige Kosten zu. Nach dem Wasserhaushaltsgesetz müssen Sie als Besitzer eines Öltanks in unbegrenzter Höhe für Schäden haften (hier greift die Gefährdungshaftung), die durch eine solche Anlage entstehen. Dabei ist es unwichtig, ob der Schaden durch Sie schuldhaft verursacht wurde. Hier hilft eine Gewässerhaftpflicht.
Die Gewässerhaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die durch ein Leck Ihres Öltanks entstanden sind.
Beispiel:
Der im Boden liegende Öltank für die Heizung Ihres Hauses ist undicht. Ohne Ihr Wissen sickert Heizöl ins Erdreich. Dieser Schaden muss gemäß behördlicher Anordnung direkt und umfassend behoben werden. Dies bedeutet in der Praxis, dass das kontaminierte Erdreich abgetragen und auf einer Sondermülldeponie gelagert werden muss. Und für all diese Kosten müssen Sie als Besitzer in voller Höhe aufkommen. In diesem Fall tritt dann die Gewässerhaftpflicht in Kraft.
Die Versicherungsgesellschaft leistet maximal in jedem Schadensfall in der Gewässerhaftpflicht bis zu der vereinbarten Versicherungssumme. Sollte ein Schaden die Versicherungssumme der Gewässerhaftpflicht übersteigen, müssen Sie für die ausstehenden Forderungen selbst aufkommen. Vermeiden Sie daher eine solche Situation, indem Sie eine hohe Versicherungssumme in der Gewässerhaftpflicht abschließen.
Wenn ein Schadensfall in der Gewässerhaftpflicht eingetreten ist, sind einige Regeln zu beachten, damit Sie schnell den vereinbarten Schadensersatz erhalten. Der Versicherer der Gewässerhaftpflicht sollte unverzüglich über einen Schaden informiert werden. Nach der Meldung des Versicherungsfalles ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, alle relevanten Informationen über den Schadenshergang dem Versicherer mitzuteilen sowie für eine Begrenzung des Schadens zu sorgen.
Bei dem Abschluss eines Versicherungsvertrags der Asstel Gewässerhaftpflicht kann eine Selbstbeteiligung vereinbart werden. Dies bedeutet, dass der Versicherungsnehmer im Schadenfall eine bestimmte Summe selber übernimmt. Wenn z. B. in der Gewässerhaftpflicht eine Selbstbeteiligung von 150 € vereinbart wurde, muss der Versicherungsnehmer bei jedem Schadenfall bis 150 € selber zahlen. Das Versicherungsunternehmen übernimmt dann den Betrag, der über der vereinbarten Selbstbeteiligung liegt. Für die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung gewähren die Versicherer einen Beitragsnachlass. Grundsätzlich gilt: Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger der Beitrag der Gewässerhaftpflicht.
Bei einem Online-Abschluss der Asstel Gewässerhaftpflicht ist eine Unterschrift von dem Versicherungsnehmer nicht erforderlich.
Unsere Haftpflicht-Experten helfen Ihnen gerne weiter!
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