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Asstel Versicherungsgruppe
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Carlo Bewersdorf.

| Staatliche Zulagen | ab 154 € pro Person |
| Steuerlich absetzbare Beiträge | ja |
| Kapitalerhalt im Todesfall | ja |
| Variable Zuzahlungen | ja |
| Rentenbeginn | ab 62 Jahre |
| Rentenauszahlung auch bei Wohnsitz im Ausland | ja |
| Garantieverzinsung | min. 1,75% |
| Einmalauszahlung | max. 30% des gesparten Kapitals bei Rentenbeginn |
Um die maximale Riester-Förderung zu erhalten, müssen 4% des sozialversicherungspflichtigen Vorjahres-Bruttoeinkommens investiert werden.
| Staatliche Grundzulage pro Person | 154 € |
| Zulage je Kind | 185 € |
| Zulage je Kind (geb. ab 01.01.2008) | 300 € |
|
Einmaliger Berufseinsteigerbonus (Bei Abschluss eines Riestervertrages vor Vollendung des 25. Lebensjahres) |
200 € |
Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus den allgemeinen Versicherungsbedingungen des Tarifs.
Unkompliziert und schnell beantworten unsere Experten Ihre Fragen und finden eine Lösung. Unser Ziel: Die passende Versicherung für Sie.
Die Anbieternummer der Asstel lautet AN0204000335
Riesteranbieter übermitteln alle Daten direkt und elektronisch an das zuständige Finanzamt, sofern uns die Einwilligung des Kunden vorliegt.
Es werden diejenigen Personen gefördert, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen. Zu dieser Gruppe gehören:
Nicht zum Kreis der Begünstigten gehören im Wesentlichen:
Der Gesetzgeber hat eine neue Behörde geschaffen: die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen. Sie zahlt die steuerfinanzierten Zuschüsse (Grund- und Kinderzulage) direkt an Asstel. Diese werden dann den entsprechenden Verträgen gutgeschrieben
Die Beitragsgarantie wurde vom Gesetzgeber gefordert, damit sichergestellt ist, dass mindestens die eingezahlten Beiträge bei Rentenbeginn für die Verrentung zur Verfügung stehen. Bei Beginn der Rentenzahlung werden das Fondsguthaben und das Guthaben aus der Rentenversicherung für die Beitragsgarantie getrennt verrentet.
Bei Riesterverträgen hat der Kunde die Möglichkeit, sein Guthaben auf einen anderen Anbieter zu übertragen und dort weiter zu besparen. I.d.R. kann dies jeweils zum Ende des nächsten Quartals beantragt werden. Für die Übertragung fallen Bearbeitungsgebühren an, bei der Asstel betragen diese 100 €.
Die Überschüsse werden verzinslich angesammelt und als zusätzliche Rente ausgezahlt. Dadurch profitieren die Versicherungsnehmer bei allen Leistungen von der überdurchschnittlich guten Ertragslage der Asstel. Über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus wird dem Vertrag zusammen mit dem Garantiezins für jedes Jahr der Vertragslaufzeit ein Zins in Höhe von mindestens 90 Prozent der Nettoverzinsung der Kapitalanlagen der Gesellschaft zugewiesen. Die Nettoverzinsung wird nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Empfehlung des Verbandes der Lebensversicherungsunternehmen berechnet.
Um die vollen Zulagen zu erhalten, muss eine geförderte Person (Frage1) mindestens 4% Ihres sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr inkl. Zulagen in ihrem Riestervertrag besparen. Es gibt jedoch für alle Riesterkunden einen Mindesteigenbeitrag (Sockelbeitrag) in Höhe von 60 € im Jahr. Bei der Zentralstelle für Altersvorsorge reichen wir die entsprechenden Unterlagen ein. Diese zahlt dann für Ihren Vertrag die Zulagen direkt an uns.
Diejenigen, die eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen, erhalten weiterhin die vollen staatlichen Zulagen bei einem entsprechend niedrigeren Eigenbeitrag. Um die volle Zulage zu erhalten, müssen nun 4% der bezogenen Bruttorente inkl. Zulagen gespart werden. Der Bruttorentenbetrag ist der Jahresbeitrag der Rente vor Abzug der einbehaltenen eigenen Beitragsanteile zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Nicht diesem Betrag hinzuzurechnen sind Zuschüsse zur Krankenversicherung.
Sie haben bei finanziellen Engpässen die Möglichkeit der Beitragsreduzierung. Die Zulagen verringern sich dementsprechend. Außerdem besteht die Möglichkeit, den Vertrag ruhen zu lassen. In diesem Fall wird das bereits angesparte Kapital weiter verzinst. Für die Ruhephase erhalten Sie keine staatlichen Zulagen.
Bei dieser Vorgabe handelt es sich um einen Richtwert, der in der Rentendiskussion des Öfteren genannt wurde. Es ist allerdings falsch, zu glauben, dass man mit dieser Vorgabe ein Rezept gefunden hat, wie man die Rente retten kann. Der Bedarf an privater Vorsorge muss jeweils individuell nach Kapazitäten und Wünschen ermittelt werden. Asstel berät Sie gerne in Fragen der privaten Rentenversicherung.
Um weiterhin die vollen staatlichen Zulagen zu erhalten, müssen uns Einkommenserhöhung gemeldet werden. Ihr zu entrichtender Eigenbeitrag wird dann entsprechend angepasst. Dies können Sie exklu-siv über unseren bequemen Online-Service unter: www.asstel.de/BAP durchführen.
Die Zahlungen aus einem Riestervertrag werden nachgelagert besteuert. Dies hat den Vorteil, dass der im Rentenalter niedrigere Steuersatz zum Tragen kommt.
Nein, wenn Sie im Internet einen Online Abschluss vorgenommen haben, müssen Sie den Antrag nicht mehr unterschrieben an Asstel zurücksenden. Nur eventuell notwendige zusätzliche Formulare (wie z. B. die sog. Beamtenbescheinigung) müssen noch unterschrieben an uns gesendet werden.
Unsere Renten-Experten helfen Ihnen gerne weiter!
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