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Carlo Bewersdorf.
-Leistungsumfang |
| Staatliche Zulagen |
ja ab 154 € pro Person |
||
| Steuerlich absetzbare Beiträge | ja | ja | |
| Steuerlich begünstigte Rente | ja | ||
| Kapitalerhalt im Todesfall | ja | ja | ja |
| Variable Zuzahlungen | ja | ja | ja |
| Freie Verfügung über das ersparte Kapital | ja | ||
| Steuerlich absetzbare Zusatzversicherung | ja | ||
| Rentenbeginn | ab 60 Jahre | ab 60 Jahre | frei wählbar |
| Rentenzahlung auch bei Wohnsitz im Ausland | ja | ja | ja |
| Insolvenzschutz | ja | ||
| Garantieverzinsung | min. 1,75% | min. 1,75% | min. 1,75% |
Um die maximale Riester-Förderung zu erhalten, müssen 4% des sozialversicherungspflichtigen Vorjahres-Bruttoeinkommens investiert werden.
| Staatliche Grundzulage pro Person | 154 € |
| Zulage je Kind | 185 € |
| Zulage je Kind (geb. ab 01.01.2008) | 300 € |
|
Einmaliger Berufseinsteigerbonus (Bei Abschluss eines Riestervertrage vor Vollendung des 25. Lebensjahres) |
200 € |
Produktbroschüre Private Rentenversicherung
Allgemeine Versicherungsbedingungen Private Rente aufgeschoben
Allgemeine Versicherungsbedingungen Private Rente aufgeschoben Premium
Allgemeine Versicherungsbedingungen Private Rente sofort beginnend
Allgemeine Versicherungsbedingungen Riester Rente Classic
Allgemeine Versicherungsbedingungen Riester Rente ReFlex
Allgemeine Versicherungsbedingungen Basis Rente
Allgemeine Versicherungsbedingungen Basis Rente mit Beitragsrückgewähr
Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus den allgemeinen Versicherungsbedingungen des Tarifs.
Gerne machen wir Ihnen einen Vorschlag, wie Sie sich bei Asstel gemäß Ihrer Bedürfnisse optimal und preisgünstig für Ihr Rente versichern können.
Wenn Sie ausschließlich auf das Altersruhegeld der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) vertrauen, müssen Sie im Alter mit einem erheblichen Absinken Ihres Lebensstandards rechnen. Bevölkerungsstatistische Prognosen machen folgende Entwicklung deutlich: Einer ständig wachsenden Anzahl von Rentnern stehen immer weniger aktive Beitragszahler gegenüber. Die Finanzierbarkeit der gesetzlichen Rentenversicherung wird aus heutiger Sicht nur über eine erhebliche Senkung des Rentenniveaus oder über eine deutliche Steigerung der Beitragssätze zu erreichen sein. Nach heutigen Berechnungskriterien werden Sie im Alter eine Rente beziehen, die nur ca. 42% Ihres letzten Bruttoeinkommens entspricht. Bei einem üblicherweise angestrebten Ziel in Höhe von ca. 70 - 75% des letzten Bruttoeinkommens fehlen ca. 30%, um den Lebensstandard halten zu können. Mit einer privaten Rentenversicherung können Sie diese Versorgungslücke im Rentenalter schließen und sich ein lebenslanges, regelmäßiges und garantiertes Einkommen sichern.
Es werden diejenigen Personen gefördert, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen. Zu dieser Gruppe gehören:
Um die vollen Zulagen zu erhalten, muss eine geförderte Person (Frage2) mindestens 4% Ihres sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr inkl. Zulagen in ihrem Riestervertrag besparen. Es gibt jedoch einen Mindestbeitrag (Sockelbeitrag) in Höhe von 60 € im Jahr. Bei der Zentralstelle für Altersvorsorge reichen wir die entsprechenden Unterlagen ein. Diese zahlt dann für Ihren Vertrag die Zulagen direkt an uns.
Bei dieser Vorgabe handelt es sich um einen Richtwert, der in der Rentendiskussion des Öfteren genannt wurde. Es ist allerdings falsch, zu glauben, dass man mit dieser Vorgabe ein Rezept gefunden hat, wie man die Rente retten kann. Der Bedarf an privater Vorsorge muss jeweils individuell nach Kapazitäten und Wünschen ermittelt werden. Asstel berät Sie auch zur privaten Rentenversicherung und Basis-Rentenversicherung, hier können Sie Ihren Beitrag frei wählen.
Jeder, der Steuern zahlt und Steuern sparen möchte. Insbesondere für Selbstständige und Freiberufler ist die Basis Rente sehr interessant, da sie die einzige Möglichkeit der privaten Altersvorsorge mit staatlicher Förderung darstellt. Auch für besser verdienende Arbeitnehmer stellt die Basis Rente eine sehr attraktive Form der privaten Altersvorsorge dar. Neben den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung können auch die Beiträge zur Basis Rente als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht und damit Steuern gespart werden.
2011 können Sie bereits 72% der Beiträge für Ihre Altersvorsorge als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung ansetzen. Damit reduzieren Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen deutlich und zahlen folglich weniger Steuern. Jedes Jahr steigt der Anteil, den Sie steuerlich geltend machen können, um 2 Prozentpunkte bis auf 100% im Jahr 2025. Die jährlichen Höchstbeträge der steuerlichen Vergünstigung liegen bei 20.000 € (Singles) bzw. 40.000 € (Verheiratete).
Nein, wenn Sie im Internet einen Online Abschluss vorgenommen haben, müssen Sie den Antrag nicht mehr unterschrieben an Asstel zurücksenden. Nur eventuell notwendige zusätzliche Formulare (wie z. B. die sog. Beamtenbescheinigung) müssen noch unterschrieben an uns gesendet werden.
Unsere Rentenversicherungs-Experten helfen Ihnen gerne weiter!
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