Rentenversicherung

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  • Unternehmenssicherheit

 

Riester Rente

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Basis
Rente

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Private Rente

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-Leistungsumfang

     
Staatliche Zulagen ja
ab 154 € pro Person
   
Steuerlich absetzbare Beiträge ja ja  
Steuerlich begünstigte Rente     ja
Kapitalerhalt im Todesfall ja ja ja
Variable Zuzahlungen ja ja ja
Freie Verfügung über das ersparte Kapital     ja
Steuerlich absetzbare Zusatzversicherung   ja  
Rentenbeginn ab 60 Jahre ab 60 Jahre frei wählbar
Rentenzahlung auch bei Wohnsitz im Ausland ja ja ja
Insolvenzschutz   ja  
Garantieverzinsung min. 1,75% min. 1,75% min. 1,75%

Staatliche Förderung bei der Riester Rente

Um die maximale Riester-Förderung zu erhalten, müssen 4% des sozialversicherungspflichtigen Vorjahres-Bruttoeinkommens investiert werden.

Staatliche Grundzulage pro Person 154 €
Zulage je Kind 185 €
Zulage je Kind (geb. ab 01.01.2008) 300 €
Einmaliger Berufseinsteigerbonus
(Bei Abschluss eines Riestervertrage vor Vollendung des 25. Lebensjahres)
200 €

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Riester Rente

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Fragen und Antworten zur Rentenversicherung

  • +1.Was ist eine Versorgungslücke?

    Wenn Sie ausschließlich auf das Altersruhegeld der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) vertrauen, müssen Sie im Alter mit einem erheblichen Absinken Ihres Lebensstandards rechnen. Bevölkerungsstatistische Prognosen machen folgende Entwicklung deutlich: Einer ständig wachsenden Anzahl von Rentnern stehen immer weniger aktive Beitragszahler gegenüber. Die Finanzierbarkeit der gesetzlichen Rentenversicherung wird aus heutiger Sicht nur über eine erhebliche Senkung des Rentenniveaus oder über eine deutliche Steigerung der Beitragssätze zu erreichen sein. Nach heutigen Berechnungskriterien werden Sie im Alter eine Rente beziehen, die nur ca. 42% Ihres letzten Bruttoeinkommens entspricht. Bei einem üblicherweise angestrebten Ziel in Höhe von ca. 70 - 75% des letzten Bruttoeinkommens fehlen ca. 30%, um den Lebensstandard halten zu können. Mit einer privaten Rentenversicherung können Sie diese Versorgungslücke im Rentenalter schließen und sich ein lebenslanges, regelmäßiges und garantiertes Einkommen sichern.

  • +2.Welchen Personengruppen erhalten eine Riesterförderung?

    Es werden diejenigen Personen gefördert, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen. Zu dieser Gruppe gehören:

    • Arbeitnehmer mit privaten, öffentlichen oder kirchlichen Arbeitgebern in der gesetzlichen Rentenversicherung
    • Geringfügig beschäftigte Personen, die auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben
    • Selbständige mit Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (dies teilt Ihnen Ihr Rentenversicherungsträger mit)
    • Kindererziehende, für die Zeit der ersten 36 Monate nach dem Monat der Geburt (Kindererziehungszeit verlängert sich für jedes weitere Kind um die Anzahl an Kalendermonaten der gleichzeitigen Erziehung)
    • Personen, die einen Pflegebedürftigen nicht erwerbsmäßig in seiner häuslichen Umgebung pflegen (mind. 14 Stunden wöchentlich)
    • Pflegepersonen (mind. 14 Stunden wöchentlich)
    • Wehr- und Zivildienstleistende
    • Personen, die von einem Leistungsträger Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld oder Arbeitslosengeld (ALG II) beziehen, wenn sie im letzten Jahr vor Beginn der Leistung zuletzt versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung waren oder auf Antrag versicherungspflichtig werden
    • Bezieher von Vorruhestandsgeld, wenn sie unmittelbar vor Beginn der Leistung versicherungspflichtig waren
    • Personen, die eine Rente wegen voller Erwerbsminderung der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten
    • Personen, die eine Beamtenversorgung wegen Dienstunfähigkeit erhalten
    • Personen für die Dauer des Bezugs eines Existenzgründungszuschusses nach § 421 l des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (Ich-AG)
    • Arbeitslose, die im Inland arbeitssuchend gemeldet sind
    • Beamte, Beamten gleichgestellte Personen, Richter, Berufssoldaten, Minister, Senatoren, Parlamentarische Staatssekretäre
    • Beurlaubte Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit für die Zeit einer Beschäftigung, sofern ein Anspruch auf Versorgung während der Beurlaubung besteht oder sie sich in Kindererziehungszeit befinden
    • Pflichtversicherte in einer ausländischen gesetzlichen Rentenversicherung (soweit mit der deutschen Rentenversicherungspflicht vergleichbar)
    • Pflichtversicherte in der Alterssicherung der Landwirte
  • +3.Wann erhält man die volle Riesterförderung

    Um die vollen Zulagen zu erhalten, muss eine geförderte Person (Frage2) mindestens 4% Ihres sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr inkl. Zulagen in ihrem Riestervertrag besparen. Es gibt jedoch einen Mindestbeitrag (Sockelbeitrag) in Höhe von 60 € im Jahr. Bei der Zentralstelle für Altersvorsorge reichen wir die entsprechenden Unterlagen ein. Diese zahlt dann für Ihren Vertrag die Zulagen direkt an uns.

  • +4.Warum beträgt der Eigenbeitrag bei Riester 4% des Bruttoentgelts für den Erhlt der vollen Zulage?

    Bei dieser Vorgabe handelt es sich um einen Richtwert, der in der Rentendiskussion des Öfteren genannt wurde. Es ist allerdings falsch, zu glauben, dass man mit dieser Vorgabe ein Rezept gefunden hat, wie man die Rente retten kann. Der Bedarf an privater Vorsorge muss jeweils individuell nach Kapazitäten und Wünschen ermittelt werden. Asstel berät Sie auch zur privaten Rentenversicherung und Basis-Rentenversicherung, hier können Sie Ihren Beitrag frei wählen.

  • +5.Für welche Personengruppe lohn sich eine Basis-Rentenversicherung?

    Jeder, der Steuern zahlt und Steuern sparen möchte. Insbesondere für Selbstständige und Freiberufler ist die Basis Rente sehr interessant, da sie die einzige Möglichkeit der privaten Altersvorsorge mit staatlicher Förderung darstellt. Auch für besser verdienende Arbeitnehmer stellt die Basis Rente eine sehr attraktive Form der privaten Altersvorsorge dar. Neben den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung können auch die Beiträge zur Basis Rente als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht und damit Steuern gespart werden.

  • +6.Welche Steuervorteile gewährt die Basis-Rentenversicherung?

    2011 können Sie bereits 72% der Beiträge für Ihre Altersvorsorge als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung ansetzen. Damit reduzieren Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen deutlich und zahlen folglich weniger Steuern. Jedes Jahr steigt der Anteil, den Sie steuerlich geltend machen können, um 2 Prozentpunkte bis auf 100% im Jahr 2025. Die jährlichen Höchstbeträge der steuerlichen Vergünstigung liegen bei 20.000 € (Singles) bzw. 40.000 € (Verheiratete).

  • +7.Muss ich den Antrag bei einem "Online Abschluss" (Vertragsabschluss direkt im Internet) noch einmal unterschrieben an Asstel zurücksenden?

    Nein, wenn Sie im Internet einen Online Abschluss vorgenommen haben, müssen Sie den Antrag nicht mehr unterschrieben an Asstel zurücksenden. Nur eventuell notwendige zusätzliche Formulare (wie z. B. die sog. Beamtenbescheinigung) müssen noch unterschrieben an uns gesendet werden.

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