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Asstel Versicherungsgruppe
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Carlo Bewersdorf.
| Dynamische Beitragserhöhung | Jährlich oder alternativ alle 2 oder 3 Jahre |
| Verfügung über die Erträge der Kapitallebensversicherung | freie Verfügbarkeit |
Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus den allgemeinen Versicherungsbedingungen des Tarifs.
Unkompliziert und schnell beantworten unsere Experten Ihre Fragen und finden eine Lösung. Unser Ziel: Die passende Kapitallebensversicherung für Sie.
Mit der Kapitallebensversicherung von Asstel schlagen Sie gleich zwei Fliegen mit einer Klappe: Sie legen Ihr Geld gewinnbringend und sicher an und erhalten gleichzeitig einen umfassenden finanziellen Risikoschutz.
Die Überschüsse entstehen dadurch, dass tatsächlich ein höherer Ertrag aus Kapitalanlagen erreicht wird, weniger Todesfälle eintreten und Kosten verursacht werden, als bei der Kalkulation aufgrund von gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt werden dürfen. Bei der Kapital-Lebensversicherung von Asstel werden die Überschüsse optimal verzinslich angesammelt.
Mit Ablauf der Versicherung oder im Fall des Todes der versicherten Person wird die vereinbarte Versicherungssumme zzgl. der bis dahin angesammelten Überschüsse ausgezahlt. Dadurch profitieren Sie als Versicherungsnehmer bei allen Leistungen von der überdurchschnittlich guten Ertragslage der Asstel.
Damit der Versicherungsschutz Ihrer Kapitallebensversicherung sich automatisch der Erhöhung des Lebensstandards und auch der Geldwertentwicklung anpasst, haben Sie die Möglichkeit, eine so genannte Dynamik zu vereinbaren. D. h. die Beiträge erhöhen sich in dem von Ihnen gewählten Rhythmus (jährlich, oder alternativ alle 2 oder 3 Jahre) um den bei Vertragsabschluss vereinbarten Prozentsatz zwischen 3 und 10%. Diese Dynamik können Sie während der Vertragslaufzeit selbstverständlich jederzeit wieder ausschließen.
Wir setzen auf Ihr Vertrauen! Im Gegensatz zum gesetzlichen Widerrufsrecht (30 Tage) bietet Ihnen die Asstel Kapitallebensversicherung ein Widerrufsrecht von 40 Tagen.
Die Kapitallebensversicherung dient der Absicherung der Angehörigen im Todesfall der versicherten Person und ist gleichzeitig eine wirksame Altersvorsorge. Stirbt der Versicherte vor Vertragsablauf, so erhalten die Hinterbliebenen die volle Versicherungssumme zuzüglich angefallener Überschussanteile. Im Erlebensfall, d.h. bei Erreichen des vertraglich festgelegten Endalters, wird die Versicherungssumme zuzüglich der Überschussbeteiligung an den Versicherungsnehmer ausgezahlt. Die sogenannten Zinsen/Überschussanteile werden jedoch nicht garantiert. Da die Kapitallebensversicherung auch als Altersvorsorge gedacht ist, spielt die Länge der Laufzeit eine große Rolle.
Im Erlebensfall kann der Versicherte sofort über den Auszahlungsbetrag verfügen oder innerhalb der Auflösungsphase jeweils zum Ende des Versicherungsjahres den Auszahlungsbetrag abrufen. Stirbt die versicherte Person in der Ansparphase, wird die garantierte Versicherungssumme inklusive vorhandener Überschussguthaben an die bezugsberechtigte Person ausbezahlt.
Garantiert wird über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg die im Angebot und später im Versicherungsschein als garantiert ausgewiesene Versicherungsleistung. Unabhängig von dem jeweiligen Verlauf der Kapitalmärkte haben unsere Kunden damit in jeder Lebensphase die Planungssicherheit, die sie für die Altersvorsorge brauchen.
Wenn Sie eine Dynamik vereinbaren, steigt der Beitrag für die Kapitallebensversicherung regelmäßig (z. B. jährlich) um den vereinbarten Steigerungssatz (z. B. 3%). Die Versicherungssumme wird entsprechend der Restlaufzeit Ihres Vertrages angepasst. Mit der Dynamik können zum Beispiel Verteuerungen der Lebenshaltungskosten rechtzeitig ausgeglichen und eine entsprechende Absicherungen erzielt werden. Die Erhöhung der Versicherungssumme erfolgt ohne erneute Risikoprüfung. Die Dynamik kann jederzeit beendet werden.
Mit der Ablaufleistung wird die Versicherungsleistung bezeichnet, die zum vereinbarten Vertragsablauf kapitalbildender Versicherungen fällig wird. In der Regel setzt sich die Ablaufleistung aus der garantierten Versicherungssumme, der Überschussbeteiligung und ggf. einem Schlussgewinnanteil zusammen.
Die Überschüsse entstehen dadurch, dass tatsächlich ein höherer Ertrag aus Kapitalanlagen erreicht wird und weniger Todesfälle eintreten, als bei der Kalkulation aufgrund von gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt werden darf. Bei der Kapitallebensversicherung von Asstel werden die Überschüsse verzinslich angesammelt. Dadurch profitieren Sie als Versicherungsnehmer bei allen Leistungen von der überdurchschnittlich guten Ertragslage der Asstel.
Die Kapitallebensversicherung leistet im Todesfall und im Erlebensfall, die Risikolebensversicherung , auch Todesfallversicherung genannt, wird nur im Todesfall ausgezahlt. Sie dient vor allem der preisgünstigen Absicherung junger Familien mit Kindern, wenn der Hauptverdiener ausfällt. Bestandteil dieser Versicherung ist das Umwandlungsrecht. Deshalb können Sie später ohne erneute Gesundheitsprüfung die Risikolebensversicherung innerhalb von zehn Jahren nach Vertragsabschluss in eine Kapitallebensversicherung umwandeln. Bei Aufnahme hoher finanzieller Verpflichtungen wie z. B. Hypothekenkrediten oder Ratenkrediten wird eine Absicherung durch die Risikolebensversicherung häufig vom Kreditgeber verlangt. Unabhängig davon erreichen Sie mit dieser Absicherung, dass die Hinterlassenschaften nicht durch die Kreditaufnahme geschmälert werden bzw. keine Überschuldung eintritt. Kapital wird bei dieser Versicherungsform nicht gebildet.
Sofern Versicherungsnehmer und Versicherter nicht ein und dieselbe Person sind, wird bei einem Versterben des Versicherungsnehmers ein neuer Versicherungsnehmer eingesetzt, welcher den Vertrag weiter laufen lässt. Ist der Versicherungsnehmer zugleich auch der Versicherte, so erhält die im Vertrag bestimmte Person (Bezugsberechtigter) bei seinem Versterben vor Vertragsablauf die volle Versicherungssumme zuzüglich angefallener Überschussanteile.
Die Diskussionen um die gesetzliche Altersvorsorge haben in jüngster Zeit immer wieder deutlich gemacht, dass die Finanzierung der Renten auf lange Sicht nicht gesichert ist. Immer mehr Menschen erkennen dies und greifen daher auf alternative Vorsorgekonzepte zurück. Der Abschluss einer Lebensversicherung wird somit sinnvoll für jeden, der seine eigene Altersvorsorge und seinen Lebensstandard im Alter oder die Versorgung seiner Familie sichern möchte. Eine Kapitallebensversicherung ist besonders empfehlenswert für:
Die Beiträge der Kapital-Lebensversicherung sind so kalkuliert, dass sie über die gesamte Vertragslaufzeit konstant gehalten werden können. Lediglich eine dynamische Anpassung der Beiträge ist wegen des Inflationsausgleichs sinnvoll.
Wenn Sie ausschließlich auf das Altersruhegeld der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) vertrauen, müssen Sie im Alter mit einem erheblichen Absinken Ihres Lebensstandards rechnen. Bevölkerungsstatistische Prognosen machen folgende Entwicklung deutlich: Einer ständig wachsenden Anzahl von Rentnern stehen immer weniger aktive Beitragszahler gegenüber. Die Finanzierbarkeit der gesetzlichen Rentenversicherung wird aus heutiger Sicht nur über eine erhebliche Senkung des Rentenniveaus oder über eine deutliche Steigerung der Beitragssätze zu erreichen sein. Nach heutigen Berechnungskriterien werden Sie im Alter eine Rente beziehen, die nur ca. 42% Ihres letzten Bruttoeinkommens entspricht. Bei einem üblicherweise angestrebten Ziel in Höhe von ca. 70 - 75% des letzten Bruttoeinkommens fehlen ca. 30%, um den Lebensstandard halten zu können. Mit einer Kapitallebensversicherung können Sie einen Teil der Versorgungslücke im Rentenalter schließen.
Seit des In-Kraft-Tretens des Alters-Einkünftegesetzes am 1. Januar 2005 müssen die Erträge aus Kapitallebensversicherungen (Vertragsbeginn ab 01.01.2005) in voller Höhe mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Als Ertrag gilt die Differenz zwischen dem Auszahlungsbetrag und der Summe der hierfür eingezahlten Beiträge.
Hat der Bezugsberechtigte zum Auszahlungszeitpunkt das 60. Lebensjahr vollendet und ist der Vertrag zu diesem Zeitpunkt mindestens 12 Jahre gelaufen, muss nur die Hälfte der Erträge versteuert werden.
Eine Anrechnung als Vorsorgeaufwendung im Rahmen der Sonderausgaben ist für Verträge, die ab dem 1.1.2005 abgeschlossen werden nicht mehr möglich.
Unsere Kapitalleben-Experten helfen Ihnen gerne weiter!
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