Rechtsschutzversicherung

  • Top-Leistung: Bis zu 500.000 € Versicherungssumme
    und zusätzlich 100.000 € für Strafkaution
  • Top-Service: Telefonische Rechtsberatung bei der
    Privatrechtsschutz, Berufsrechtsschutz und
    Verkehrsrechtsschutz
  • Asstel Vertrauensgarantie: Erweitertes Widerrufsrecht
    bis zu 20 Tagen nach Vertragsabschluss

 
Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz
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Privat- und Berufs-Rechtsschutz
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Verkehrs-Rechtsschutz
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Wohnungs- und Grundstücks-Rechtschutz
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Wartezeit
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-Highlights

         
Unverbindliche Anwaltsempfehlung ja ja ja ja  
Mit JurLine - telefonische Rechtsberatung im privaten Lebensbereich ja        
Verzicht auf Selbstbeteiligung bei Beratungsrechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht bei Partneranwälten ja ja      

+Leistungsarten

         
Schadenersatz-Rechtsschutz ja ja ja    
Arbeitsrechtsschutz ja ja     ja
6 Monate
Rechtsschutz im Vertrags-
und Sachrecht
ja ja ja   ja
Steuerrechtsschutz vor
Gerichten
ja ja ja ja ja
Sozialgerichtsrechtsschutz ja ja     ja
Disziplinar- und Standesrechtsschutz ja ja      
Strafrechtsschutz ja ja ja    
Ordnungswidrigkeiten-
Rechtsschutz
ja ja ja    
Beratungs-Rechtsschutz
im Familien-,
Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
ja ja      
Wohnungs- und
Grundstücksrechtsschutz
      ja ja
Opferrechtsschutz ja ja      
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Die Wartezeit beträgt bei den aufgeführten Leistungen 3 Monate, sofern nicht anders vermerkt. Wartezeit bedeutet, dass Versicherungsschutz für alle Rechtsschutzfälle besteht, die später als 3 Monate nach Beginn des Versicherungsvertrages eintreten.

Wichtige Produktinformationen zur Rechtsschutzversicherung zum Download

Risikoträger ist die Jurpartner Rechtsschutz-Versicherung AG

Allgemeine Versicherungsbedingungen

Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus den allgemeinen Versicherungsbedingungen des Tarifs.

Unsicher? Fragen Sie unsere Experten um Rat.

Gerne machen wir Ihnen einen Vorschlag, wie Sie sich bei Asstel gemäß Ihrer Bedürfnisse optimal und preisgünstig versichern können.

Angebot anfordern

Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung

  • +Schadensersatzrechtsschutz

    Wenn Ansprüche auf Schadensersatz gegen Sie durchgesetzt werden sollen, z. B. Schmerzensgeldansprüche, Reparaturkosten oder entstandener Verdienstausfall, wir bieten Ihnen Rechtsschutz.

  • +Arbeitsrechtsschutz

    Keine Angst vor dem Chef! Dafür haben Sie den Asstel Arbeitsrechtsschutz: Wenn es zu Auseinandersetzungen aus einem Arbeitsverhältnis oder einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis kommt; z. B. Kündigung oder Urlaubsanspruch, helfen wir Ihnen direkt.

  • +Rechtsschutz im Vertragsrecht und Sachrecht

    Auch im Privatbereich können Sie sich auf unseren Rechtsschutz verlassen: Wenn Ansprüche aus Verträgen des täglichen Lebens geltend gemacht oder abgewehrt werden müssen; z. B. Streitigkeiten aus Kauf-, Reparatur-, Versicherungs-, Reise- oder Darlehensverträgen. Auch hier helfen wir Ihnen.

  • +Steuerrechtsschutz vor Gerichten

    "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand" - Wir bieten Ihnen noch mehr schützende Hände. Wenn wegen Ihrer Steuern oder wegen anderer Abgaben, z. B. Gebühren oder Zölle, ein Prozess vor dem Finanz- oder Verwaltungsgericht notwendig wird, übernehmen wir Ihren Rechtsschutz.

  • +Sozialgerichtsrechtsschutz

    Wenn es zu einem Prozess vor dem Sozialgericht kommt, weil z. B. die gesetzliche Krankenversicherung, Unfallfallversicherung, Rentenversicherung oder Arbeitslosenversicherung nicht angemessen geleistet wurden.

  • +Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrsrechtssachen

    Verlassen Sie sich nicht nur auf Ihr Glück: Wenn es in einem Widerspruchsverfahren vor einer Verwaltungsbehörde und in einem anschließenden Verfahren vor dem Verwaltungsgericht z. B. um Ihren Führerschein geht, sollten Sie den besten Schutz an Ihrer Seite haben.

  • +Disziplinarrechtsschutz- und Standesrechtsschutz

    Sie sind Beamter und Ihnen droht eine Disziplinarmaßnahme wegen eines angeblichen Dienstvergehens? Wir sorgen für Ihr Recht.

  • +Strafrechtsschutz

    Wenn eine Verteidigung notwendig wird wegen fahrlässiger Verletzung von Strafvorschriften; z.B. verkehrsrechtliche Vergehen oder Körperverletzung.

  • +Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz

    Wenn eine Verteidigung notwendig wird wegen des Vorwurfs einer Ordnungswidrigkeit, z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung, übernehmen wir die Kosten für Ihren optimalen Schutz.

  • +Beratungsrechtsschutz im Familienrecht und Erbrecht

    Es gibt nichts Schöneres als eine Familie - es sei denn, es gibt Streit ums Recht. Wenn Sie sich bei veränderter Rechtslage in Fragen des Familien- und Erbrechts umfassend beraten lassen wollen, z. B. wegen Fragen der Eheschließung, Adoption oder Scheidung - wir helfen Ihnen gerne.

  • +Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz

    Sie haben Probleme Ihre Rechte als Haus-, Wohnungs- Grundstückeigentümer oder Mieter zu behaupten? Wir helfen Ihnen direkt. Ob Mieterhöhung oder Kündigung - auf unseren Schutz können Sie vertrauen.

  • +Opferrechtsschutz

    Unsere Opferrechtsschutzversicherung bietet den versicherten Personen im privaten Bereich perfekten Opferschutz. Wenn Sie Opfer eines Gewaltverbrechens werden, übernehmen wir vor Gericht Ihre Interessen.

Leben Sie - für Ihr Recht sorgen wir: Mit der Asstel Rechtsschutzversicherung

Ob Privat, im Beruf oder Verkehr - unsere Rechtsschutzversicherung hilft Ihnen immer

Gesetze und Regeln bestimmen und ordnen unser tägliches Leben. Ob im Beruf, privat oder im öffentlichen Verkehr.
Bereits ein kleiner "Nachbarschaftskrieg" kann für Sie zu einer großen finanziellen Belastung führen.
Doch keine Sorge! Mit der Asstel Rechtsschutzversicherung sind Sie auf der sicheren Seite. Bis zu 500.000 € Kosten sind versichert.

Asstel Rechtsschutzversicherung: Der direkte Weg zu Ihrem Recht

Jetzt mit JurLine - telefonische Rechtsberatung im privaten Lebensbereich

Ab sofort haben Sie die Möglichkeit, über einen unserer Partneranwälte einmal im Jahr eine telefonische Erstberatung zu erhalten. Die Beratung umfasst Anfragen sowohl zu versicherten, als auch zu nicht versicherten Rechtsfragen. Sie erhalten qualifizierten Rat rund um Ihren privaten Lebensbereich - also zu den Themen Verkehr, Freizeit, Arbeit und Wohnen. Lediglich Fragen im Zusammenhang mit einer selbstständigen Tätigkeit - auch wenn diese nebenberuflich ausgeübt wird - sind ausgeschlossen.

Schützen Sie Ihr Eigentum - Asstel Wohnungsrechtsschutz- und Grundstücksrechtsschutzversicherung

Sie sind längst umgezogen, aber der Vermieter verweigert die Rückzahlung Ihrer Kaution? Die neue Traumwohnung hält nicht das, was sie auf den ersten Blick versprochen hat? Sie wollen die Miete kürzen? Auseinandersetzungen mit dem Vermieter oder den lieben Nachbarn kosten jede Menge Geld und Nerven. Damit Sie sich wenigstens um die Kosten keine Gedanken machen müssen, sollten Sie mit unserer Rechtsschutzversicherung zusätzlich vorsorgen.

Diesen Rechtsschutz bieten wir Ihnen als günstige Zusatzdeckung zum Privat- und Berufs- sowie Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz an.

Fragen und Antworten zur Rechtsschutzversicherung

  • +1.Welche Aufgaben hat die Rechtsschutzversicherung?

    Der Versicherer sorgt dafür, dass der Versicherungsnehmer seine rechtlichen Interessen wahrnehmen kann. Er trägt außerdem die für die Wahrnehmung dieser Interessen erforderlichen Kosten.

  • +2.Welche Kosten übernimmt der Rechtsschutzversicherer?

    Die Rechtsschutzversicherung übernimmt je Rechtsschutzfall bis zur Höhe der Deckungssumme und im Rahmen der gesetzlichen Kosten- und Gebührenordnung Rechtsanwaltgebühren, Gerichtskosten, Zeugengelder und gerichtliche Sachverständigenkosten sowie Kosten des Gegners und des gegnerischen Anwaltes (falls sie vom Versicherungsnehmer zu erstatten sind).

  • +3.Was bedeutet freie Anwaltswahl?

    Freie Anwaltswahl bedeutet, dass der Versicherungsnehmer nach Eintritt des Rechtsschutzfalles einen Rechtsanwalt seiner Wahl benennen kann. Auf Wunsch ist der Versicherer auch bei der Suche nach dem geeigneten Anwalt behilflich.

  • +4.Wo gilt die Rechtsschutzversicherung?

    Rechtsschutz besteht, soweit die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeers, auf den kanarischen Inseln oder auf Madeira erfolgt und ein Gericht oder eine Behörde in diesem Bereich gesetzlich zuständig ist oder zuständig wäre, wenn ein gerichtliches oder behördliches Verfahren eingeleitet werden würde. Außerhalb des Geltungsbereichs gilt der Versicherungsschutz längstens für 3 Monate. Hierbei gilt ein Höchstbetrag von 30.000 €.

  • +5.Wann beginnt der Versicherungsschutz?

    Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegeben Zeitpunkt, wenn der erste Beitrag spätestens zwei Wochen nach Anforderung gezahlt wird. Bei späterer Zahlung beginnt der Versicherungsschutz erst mit der Zahlung, jedoch nicht vor dem im Vertrag angegebenen Zeitpunkt. Bitte beachten Sie eventuelle Wartezeiten je nach Leistungsart.

  • +6.Wie hoch sind die Deckungssummen?

    Die Deckungssumme beträgt jeweils 500.000 € pro Rechtsschutzfall. Für Strafkautionen werden zusätzlich bis zu 100.000 € in Form eines Darlehens gezahlt.

  • +7.Was bedeutet Wartezeit?

    Wartezeit bedeutet, dass Versicherungsschutz für alle Rechtsschutzfälle besteht, die später als 3 Monate (Arbeitsrechtsschutz 6 Monate) nach Beginn des Versicherungsvertrages eintreten.

  • +8.Welche Rechtsangelegenheiten umfasst der Rechtsschutz nicht?

    Rechtsschutz besteht u.a. nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang z.B.

    • mit Krieg, feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Streik, Aussperrung oder Erdbeben
    • mit dem Erwerb oder der Veräußerung eines zu Bauzwecken bestimmten Grundstückes
    • mit der Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles, das sich im Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers befindet oder das dieser zu erwerben oder in Besitz zu nehmen beabsichtigt
    • mit der genehmigungspflichtigen baulichen Veränderung eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles, das sich im Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers befindet oder das dieser zu erwerben oder in Besitz zu nehmen beabsichtigt
    • mit der Finanzierung eines dieser Vorhaben aus dem Recht der Handelsgesellschaften oder aus Anstellungsverhältnissen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen
    • mit Termin- oder vergleichbaren Spekulationsgeschäften
    • aus dem Bereich Familien- und Erbrecht, soweit nicht Beratungs-Rechtsschutz besteht

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Unsere Rechtsschutz-Experten helfen Ihnen gerne weiter!

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