Autoversicherung

  • Laut Finanztest: Seit Jahren einer der
    günstigsten Kfz-Versicherer
  • Kostenloser Werkstattservice
    mit Abholung, Ersatzwagen
    und 6 Jahren Garantie
  • Einzigartiger Rabattschutz für
    dauerhaft günstige Beiträge

 

Basis

Umfassender Grundschutz
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Plus

Mehr Extras
inklusive
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Komfort

Der Top-Schutz für Anspruchsvolle
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-Leistungsumfang

     
Parkschadenschutz     ja
Erweiterter Diebstahlschutz     ja
Navi-Schutz     ja
Zuschlagspflichtige Fahrzeug- und Zubehörteile   5.000 €
gegen Mehrbetrag Erhöhung auf max. 13% des Fahrzeugwerts
5.000 €
gegen Mehrbetrag Erhöhung auf max. 13% des Fahrzeugwerts
Erhalt der SF-Klasse durch Schadenrückkauf (Vollkasko)   ja ja
Glasreparatur ohne Selbstbeteiligung ja ja ja
Neupreisentschädigung bis 6 Monate bis 12 Monate bis 18 Monate
Marderbiss   ja ja
inkl. Folgeschäden bis 3.000 €
Wildschäden Haarwild mit zusätzlicher Selbstbeteiligung von 1.000 € Haarwild sowie Pferde, Rinder, Schafe, Ziegen, Hunde oder Katzen Haarwild sowie Pferde, Rinder, Schafe, Ziegen, Hunde oder Katzen
Elementarschäden (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung) ja
500 € Selbstbeteiligung
ja ja
Erweiterte Elementarschäden (Lawinen, Muren, Dachlawinen)     ja
Gebrauchtwagenkasko     ja
Geltungsbereich Europa
ohne Russland, Weißrussland und Ukraine
Europa Europa
Keine Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit (ausgenommen sind Ermöglichung des Diebstahls und infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel) nein
Entschädigung gemäß gesetzlicher Vorgaben
ja
Entschädigung über das gesetzliche Maß hinaus
ja
Entschädigung über das gesetzliche Maß hinaus
Volle Kostenerstattung für Ersatzteile und Lackierung in Folge eines erstattungspflichtigen Kfz-Schaden   Abzüge ab dem 2. Jahr bei Bereifung, Batterie und Lackierung, darüber hinaus Erstattung innerhalb der ersten vier Jahre nach Erstzulassung ja
volle Erstattung ohne zeitliche Begrenzung
Mietwagenversicherung im Ausland ja ja ja
Assistance-Leistung (nicht bei der gesetzlichen Mindestdeckungssumme) ja ja ja

+Optionale Leistungsbestandteile

     
Werkstattservice bei Kaskoschäden ja ja ja
Rabattschutz ja ja ja
Übernahme der gesamten Kosten bei Totalschaden für Leasingfahrzeuge ohne Selbstbeteiligung (sog. Gap-Deckung)   ja ja
Pannen-/ Unfallhilfe   ja ja

+Vertragliche Rahmenbedingungen

     
Zahlungsweg Einzugsermächtigung alle alle
Zahlungsweise jährlich alle alle
Längerer Erhalt der Schadenfreiheits-Klasse   ja ja
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Wichtige Produktinformationen zur Autoversicherung zum Download

Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus den allgemeinen Versicherungsbedingungen des Tarifs.

Weitere Informationen zur Autoversicherung

  • +Pannenhilfe und Unfallhilfe mit Schutzbrief

    Ab nur 1,55 € (ab 2012) im Monat helfen wir Ihnen bei Pannen, Unfällen und Entwendung. Pannen- und Unfallhilfe bedeutet Organisation und Kostenübernahme nach einem Versicherungsfall in der Fahrzeugversicherung oder nach einer Panne für:

    • Mietwagen, soweit Fahrzeug nicht mehr fahrbereit: Inland bis 7 Tage à 77 €;
    • Heimfahrt aus dem Ausland bis 537 €
    • Ersatzteilversand ins Ausland
    • Bergung/Abtransport
    • Übernachtung im Hotel, maximal 3 Nächte á 77 €
    • Weiterfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Bei Taxi übernehmen wir bis zu 52 €
    • Rückfahrt/Rücktransport des Fahrzeugs
    • Wiederherstellung der Fahrbereitschaft: Pannen- und Unfallhilfe am Schadensort bis 103 €

    Die Pannenhilfe und Unfallhilfe können Sie zusätzlich zur Plus- und Komfort-Deckung wählen.

  • +Kostenlose Assistance-Leistungen von Asstel (nicht bei gesetzlicher Mindestdeckungsumme)

    Benennung, Vermittlung und Organisation Pannen-, Hilfs-, Abschlepp- und Bergungsdienst
    Benennung Mietwagen, Hotelzimmer, Ersatzteile, Ersatzfahrer, Dolmetscher im Ausland, Werkstätten, Gutachter, Sachverständige, Rechtsanwälte
    Vermittlung Ersatzfahrer, Kfz-Rücktransportunternehmen, Ersatzteilversendung
  • +Elektronische Versicherungsbestätigung

    Für eine An- oder Ummeldung eines KFZ musste bislang eine sogenannte "Doppelkarte" bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden. Diese Versicherungsbestätigungskarte diente als Nachweis dafür, dass das Fahrzeug Haftpflichtversichert ist. Dieses Verfahren wurde durch die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) abgelöst. In einer zentralen Datenbank stellt der Versicherer eine elektronische Versicherungsbestätigung in Form einer sog. "eVB-Nummer." bereit. Der Kunde erhält zur Vorlage bei der Zulassungsstelle eine siebenstellige elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer). Die Zulassungsbehörde hat mit diesem Code die Möglichkeit, die Versicherungsdaten einzusehen und zu prüfen, ob eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Sie finden diese eVB-Nummer auf dem Formular "Versicherungsbestätigungskarte" und auch auf dem Versicherungsantrag.

  • +Erweiteter Diebstahlschutz

    Der erweiterte Diebstahlschutz beinhaltet den Diebstahl von Hausratgegenständen aus dem Auto.

  • +Parkschadenschutz

    Sie können sich pro Jahr einen Kleinschaden an einem Karosserieteil (z. B. Kratzer, Dellen) gegen einen Eigenanteil von nur 50 € im Smart-Repair-Verfahren durch Partnerwerkstätten reparieren.

Mehr Freude am Autofahren: Ob Vollkasko oder Teilkasko - bei uns finden Sie immer die richtige Autoversicherung

Asstel Autoversicherung - entscheiden Sie sich jetzt für den Testsieger
Des Menschen bester Freund hat keine vier Pfoten mehr, sondern vier Reifen. Und für diese Freundschaft müssen viele Deutsche tief in die Tasche greifen. Ein Grund dafür: Eine viel zu teure Autoversicherung. Doch es gibt eine günstige Alternative.

Wir lassen Sie nicht im Regen stehen - unser leistungsstarker Komfort-Schutz
Kostenloser Werkstattservice mit Abholung, Ersatzwagen und 6 Jahren Garantie, 24 Stunden Hilfe im Schadensfall - für Asstel eine Selbstverständlichkeit. Mit unserem leistungsstarken Komfort-Schutz mit Werkstattservice sind auch Parkschäden und der Diebstahl mobiler Navigationsgeräte, Handtaschen oder anderer Hausratgegenstände aus dem Auto mitversichert.

Leistungs-Plus zum Spartarif: Asstel Autoversicherung

Mit unseren Tarifen Basis, Plus und Komfort für Ihren PKW fahren Sie gleich mehrfach sehr gut! Der günstige "Basis-Schutz" in unserer PKW-Versicherung bietet Ihnen Leistungen zum kleinen Preis. Die Tarifvarianten Plus und Komfort bieten zusätzlich exzellente Extras und sorgen so für den beruhigenden Rundum-Schutz in Ihrer Autoversicherung.

Die perfekte Auto-Haftpflichtversicherung:

Basis, Plus und Komfort - Ihr Auto braucht den besten Schutz
Wir garantieren Ihnen Schutz vor Schadensersatzansprüchen Dritter bis zu einer pauschalen Deckungssumme von 100 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Bei Personenschäden bis 8 Millionen € je Person.

Ihr Schutz in der Asstel Teilkaskoversicherung

In Ihrer Teilkaskoversicherung sind Schäden durch Brand, Explosion, Entwendung, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Glasbruch oder Überschwemmung versichert.

Der Rundum-Schutz der Vollkaskoversicherung

Auch bei einem selbstverschuldeten Unfall und bei mut- oder böswilligen Handlungen fremder Personen leisten wir Ihnen eine Entschädigung.

Fragen und Antworten zur Autoversicherung

  • +1.Wie kann ich zu Asstel wechseln?

    Es bieten sich für Sie folgende Möglichkeiten für einen einfachen Wechsel Ihres Versicherers:

    • Bis zum 30. November - regulärer Wechsel! In der Regel laufen Autoversicherungen bis zum 01.01. eines Jahres und verlängern sich automatisch, wenn sie nicht 1 Monat vor Ablauf gekündigt werden. Kündigen Sie Ihre bisherige Autoversicherung bis zum 30. November, und schicken uns das unterschrieben Angebot zu, damit Sie ab dem 1. Januar günstig mit uns fahren.
    • Bei Prämienerhöhung - sofortiger Wechsel! Bisherige Versicherung innerhalb eines Monats nach Erhalt der schriftlichen Beitragserhöhung kündigen (zum Datum des Wirksamwerdens der Erhöhung) und den Wechsel zu Asstel vornehmen.
    • Neues Auto - neue Versicherung! Beim Autokauf sofort Kontakt mit Asstel aufnehmen und von Anfang an günstig fahren.
  • +2.Welche Deckungssummen gibt es in der Kfz-Haftpflichtversicherung von Asstel?

    Die Kfz-Haftpflichtversicherung von Asstel schützt Sie mit folgenden Versicherungssummen:

    • Gesetzliche Mindestdeckungssumme

    oder

    • 100 Millionen Euro pauschal für Sach-, Vermögens- und Personenschäden.
    • Bei Personenschäden max. 8 Millionen Euro je geschädigter Person.
  • +3.Welche Leistungen erbringt die Teilkaskoversicherung?

    In der Teilkaskoversicherung ist das Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstörung und Verlust versichert. Dabei sind folgende Gefahren versichert:

    • Brand und Explosion
    • Entwendung des Fahrzeugs
    • Einbruchdiebstahl
    • Unerlaubter Gebrauch durch fremde Person
    • Raub und Unterschlagung
    • Unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung
    • Zusammenstoß des sich in Bewegung befinden Fahrzeug mit Haarwild (z.B. Rehe)
    • Bruchschäden an der Verglasung
    • Brandschäden oder Schmorschäden der Verkabelung durch Kurzschluss
    • Zusätzlich sichert Asstel Sie gegen Einbruchschäden auch ohne vorliegende Entwendung sowie Schäden durch Marderbiss ab.
  • +4.Welche Möglichkeiten der Selbstbeteiligung gibt es in der Teilkaskoversicherung?

    Fast alle Versicherungen bieten in der Teilkaskoversicherung folgende Varianten der Selbstbeteiligung an:

    • Teilkaskoversicherung mit 150 € Selbstbeteiligung
    • Teilkaskoversicherung mit 500 € Selbstbeteiligung

    Mit der der Höhe der Selbstbeteiligung ändert sich auch der Beitrag. Sie können sich entscheiden, ob Sie beim Beitrag sparen oder im Schadensfall weniger aufwenden möchten.

  • +5.Welche Leistungen erbringt die Vollkaskoversicherung?

    Die Vollkaskoversicherung beinhaltet die Leistungen der Teilkaskoversicherung und bietet zusätzlichen Versicherungsschutz für Schäden, die durch selbstverschuldete Unfälle entstanden sind. Weiterhin leistet die Vollkaskoversicherung, wenn kein Verursacher eines Schadens zu ermitteln ist (Fahrerflucht) oder mutwillige Handlungen (Vandalismus) fremder Personen vorliegen. Ersetzt werden auch Reparatur- und erforderliche Wiederherstellungskosten. Bei einem Totalschaden wird innerhalb der ersten 6-18 Monate (je nach Tarif) nach der Erstzulassung der Neupreis des Fahrzeugs ersetzt. Anschließend ist der Wiederbeschaffungswert abgesichert.

  • +6.Worin unterscheiden sich Vollkaskoversicherung und Teilkaskoversicherung?

    Die Absicherung der Vollkaskoversicherung geht über die Leistungen der Teilkaskoversicherung hinaus und ersetzt auch Schäden, die durch eigenverschuldete Unfälle sowie durch mut- oder böswillige Handlungen Dritter entstanden sind. Außerdem unterscheidet sich die Vollkaskoversicherung von der Teilkaskoversicherung durch den Schadenfreiheitsrabatt. Vergleichbar mit der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung sinkt in der Vollkaskoversicherung die zu zahlende Prämie, wenn Sie über einen bestimmten Zeitraum keinen Schaden haben und die Versicherung nicht in Anspruch nehmen. In der Teilkaskoversicherung gibt es eine solche Abstufung nicht. Daher muss, wenn Sie einen hohen Schadenfreiheitsrabatt haben, die Vollkasko- nicht teurer als die Teilkaskoversicherung sein. Bei der Asstel Versicherung zahlen Fahrer, die lange unfallfrei fahren, in Vollkasko ab Schadenfreiheitsklasse 25 (VK) nur einen Beitragssatz von 28%.

  • +7.Welche Möglichkeiten der Selbstbeteiligung gibt es in der Vollkaskoversicherung?

    In der Vollkaskoversicherung können Sie zwischen folgenden Selbstbeteiligungen (SB) wählen:

    • Vollkasko 300 € / Teilkasko mit 150 € SB
    • Vollkasko 500 € / Teilkasko mit 150 € SB
    • Vollkasko 500 € / Teilkasko mit 500 € SB
    • Vollkasko 1.000 € / Teilkasko mit 150 €
    • Vollkasko 1.000 € / Teilkasko mit 1.000 €

    In der Kaskoversicherung hängt die Wahl der Selbstbeteiligung natürlich entscheidend von Ihrem finanziellen Spielraum und Ihrem Sicherheitsbedürfnis ab.

  • +8.Für welches Auto ist eine Vollkaskoversicherung sinnvoll?

    Bei einem Neuwagen empfiehlt sich eine Vollkaskoversicherung für die ersten drei Jahre. Anschließend sollte man überlegen, ob man finanziell in der Lage ist, ein gleichwertiges Fahrzeug im Schadensfall aus eigener Tasche zu zahlen. Ist dies der Fall, empfiehlt sich die Teilkasko, ansonsten sollte man die Vollkaskoversicherung beibehalten. Wer bereits jahrelang unfallfrei fährt und über einen hohen Schadenfreiheitsrabatt verfügt, sollte prüfen, ob der Abschluss einer Vollkaskoversicherung nicht sogar preisgünstiger ist als der einer Teilkaskoversicherung. Die Prämie der Vollkasko sinkt mit der Anzahl unfallfreier Jahre, während die Teilkasko-Prämie immer gleich bleibt. Bei der Asstel Direktversicherung zahlen Fahrer, die lange unfallfrei fahren, ab der Schadenfreiheitsklasse 25 (rechnerisch 25 Jahre unfallfrei) nur einen Beitragssatz von 28%.

  • +9.Wie sind die Fahrzeugteile und das Zubehör versichert?

    Das allgemeine Fahrzeugzubehör ist beitragsfrei mitversichert. Hierzu zählen z. B. Anhängervorrichtung, Außenspiegel, Dachkoffer, Feuerlöscher, Heckträger für Fahrräder, Kindersitz, Leichtmetallfelgen und -räder, Schneeketten, Warndreieck und Xenon-Leuchten.

    Zusätzlich ist folgendes Zubehör bis 5.000 € beitragsfrei mitversichert (max. 13% des Fahrzeugwerts): Radioanlage, Lautsprecher, eingebaute CD-Player/-wechsler, Telefon mit Antenne und Navigationssysteme.

  • +10.Was leistet die Insassenunfallversicherung?

    Die Insassenunfallversicherung sichert den Fahrer des Fahrzeugs und alle Mitfahrer finanziell bei einem Unfall ab. Dabei spielt die Schuldfrage keine Rolle. Der Schutz besteht für alle Unfälle, die beim Umgang mit einem Kfz, beim Ein- und Aussteigen und Be- und Entladen geschehen. Außerdem kann eine Leistung für den Todesfall, die Invalidität und auch ein Krankenhaustagegeld vereinbart werden.

    Auch hier bietet die Asstel Versicherung ein Plus an Leistung. Die vereinbarten Versicherungssummen erhöhen sich beitragsfrei bei zwei und mehr Insassen um 50%. Die angeschnallten Insassen erhalten zusätzlich ein Krankenhaustagegeld, dessen Höhe abhängig von den vereinbarten Versicherungssummen für den Todesfall bzw. Invalidität ist. Airbags senken genau wie Sicherheitsgurte das Verletzungsrisiko bei Unfällen. Die Asstel Versicherung gewährt für Fahrzeuge mit Airbags einen Beitragsnachlass.

  • +11.Was leistet die Pannen- und Unfallhilfe?

    Die Pannen- und Unfallhilfe der Asstel Versicherung bietet Ihnen aktive Hilfe bei einem Unfall und erhält Ihnen die Mobilität auch nach einem Schadensfall oder einer Panne. Asstel übernimmt die Organisation und Kostenübernahme nach einem Versicherungsfall in der Fahrzeugversicherung oder nach einer Panne für:

    • Mietwagen, soweit Fahrzeug nicht mehr fahrbereit: Inland bis 7 Tage à 77 €;
    • Heimfahrt aus dem Ausland bis 537 €
    • Ersatzteilversand ins Ausland
    • Bergung/Abtransport
    • Übernachtung im Hotel, maximal 3 Nächte á 77 €
    • Weiterfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Bei Taxi übernehmen wir bis zu 52 €
    • Rückfahrt/Rücktransport des Fahrzeugs
    • Wiederherstellung der Fahrbereitschaft: Pannen- und Unfallhilfe am Schadensort bis 103 €

    Die Pannenhilfe und Unfallhilfe können Sie zusätzlich zur Plus- und Komfort-Deckung wählen.

  • +12.Wann benötige ich eine "elektronische Versicherungs-Bestätigungs-Nummer (eVB-Nr.)"?

    Eine eVB-Nr. benötigen Sie bei einer Neu- oder Wiederzulassung eines Fahrzeugs, Umschreibung auf einen anderen Halter und Umkennzeichnung im Falle eines Wohnortwechsels. Die eVB-Nr. muss bei der zuständigen Zulassungsstelle vorgelegt werden. Mit der eVB-Nr. bestätigt Ihnen die Versicherungsgesellschaft die Absicherung des Fahrzeugs im Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung.

    Bei Asstel erhalten Sie die eVB-Nr. zusammen mit dem Angebot zugesandt. Bei der An- oder Ummeldung des Fahrzeugs nennen Sie die eVB-Nr. und das Fahrzeug kann zugelassen werden.

  • +13.Was ist eine "Grüne Karte"?

    Die Grüne Versicherungskarte bestätigt das Bestehen Ihres Versicherungsschutzes im Ausland. Daher ist dieser Nachweis bei Fahrten im europäischen Ausland mitzunehmen. Vorgeschrieben ist die Mitnahme in Bosnien, Herzegowina, Lettland, Malta, Island, Albanien, Bulgarien, Estland, Mazedonien, Polen, Rumänien und der Ukraine. Vergisst man die Karte oder ist das Länderkürzel nicht angeführt, muss man eine Grenzversicherung (sie kann am zuständigen Landes-Grenzzollamt oder evtl. beim ADAC erworben werden) abschließen. Nicht akzeptiert wird die Grüne Karte innerhalb Europas in der Russischen Föderation, der Republik Moldau, der Bundesrepublik Jugoslawien und Belarus (Weißrussland). Dort muss man ebenfalls eine Grenzversicherung abschließen. Auf der Karte befinden sich außerdem wichtige Informationen, die bei einer Schadensabwicklung hilfreich sind.

  • +14.Kann die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) übernommen werden?

    Bei einem Wechsel der Versicherung übernehmen wir die Schadenfreiheitsklasse, die uns vom Vorversicherer bestätigt wird. Bei Versicherern, die in Deutschland die Kfz- Versicherung betreiben und am Verfahren der Versichererwechselbescheinigung teilnehmen, erfolgt dieses über ein etabliertes Verfahren aus Anfrage und Bestätigung (Antwort).Handelt es sich beim Vorversicherer um ein Unternehmen, das in einem zur EU gehörenden Land seinen Sitz hat, so rechnen wir die schadenfreien Jahre an (natürlich unter Anrechnung eventueller Schäden während der gesamten Laufzeit) und stufen den Vertrag in die sich daraus ergebene SF-Klasse ein. Die schadenfreien Jahre inklusive eventueller Schäden sind durch ein Schreiben der Vorversicherung im Original nachzuweisen. Eine Kopie des Schreibens reicht nicht aus.

  • +15.Wie erfolgt die Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) bei Unterbrechungen?

    Bei einer Unterbrechung bis zu 6 Monaten wird der Vertrag in die SF-Klasse eingestuft, in die er bei Fortdauer des Versicherungsschutzes eingestuft worden wäre. Liegt ein Jahreswechsel innerhalb der Unterbrechung, wird der Vertrag bei ersatzpflichtigen Schäden gemäß Rückstufungstabelle zurückgestuft. Bei der Plus- und Komfort-Deckung bleibt der Vertrag bei einer Unterbrechung von mehr als 6 Monaten in der SF-Klasse, die vor der Unterbrechung galt, wenn es im Jahr des Beginns der Unterbrechung keinen Schaden gab (ansonsten erfolgt im Jahr der Beendigung der Unterbrechung eine Rückstufung gemäß der Rückstufungstabelle). Bei der Basis-Deckung wird der Vertrag für jedes Jahr der Unterbrechung eine Schadenfreitsklasse zurückgestuft. Bei einer Unterbrechung von mehr als 7 Jahren verfällt der Schadenfreiheitsrabatt und es erfolgt eine Einstufung gemäß der sog. Führerscheinregelung.

  • +16.Muss ich den Antrag bei einem "Online Abschluss" (Vertragsabschluss direkt im Internet) noch einmal unterschrieben an Asstel zurücksenden?

    Nein, wenn Sie im Internet einen Online Abschluss vorgenommen haben, müssen Sie den Antrag nicht mehr unterschrieben an Asstel zurücksenden.

    Nur eventuell notwendige zusätzliche Formulare (wie z. B. die sog. Beamtenbescheinigung) sind noch zu unterschreiben und an uns zurückzusenden.

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