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Carlo Bewersdorf.
Sie sind stolzer Hundebesitzer? Dann haben Sie eins mit den Besitzern von über 5 Millionen Hunden in Deutschland gemeinsam. Sie tragen ein hohes Haftungsrisiko im Falle eines Fehlverhaltens Ihres "vierbeinigen Freundes".
Doch keine Sorge: Die Asstel Hundehaftpflicht bietet Ihnen ein ideales Schutzkonzept.
| Sachschäden | ja |
| Personenschäden | ja |
| Überlassung an Dritte aus Gefälligkeit | ja |
| Gewerbsmäßige Hüter | ausgeschlossen |
| Kampfhunde | ausgeschlossen |
Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus den allgemeinen Versicherungsbedingungen des Tarifs.
Ob Haftpflicht, Rente oder Hausrat – hier erhalten Sie eine unkomplizierte Beratung, um optimal und preisgünstig versichert zu sein.
Sie wollen mehr? Wir machen es möglich. Mit bis zu 20 % Beitragsnachlass ab dem 2. Hund. Außerdem zahlt sich Ihre Schadenfreiheit aus - mit dem Schadenfreiheitsrabatt von Asstel.
Die Asstel bietet Ihnen 10% Rabatt an, wenn Sie in den vergangenen zwei Jahren schadenfrei haftpflichtversichert waren.
Haftpflicht bedeutet grundlegend die Verpflichtung zum Schadensersatz nach den Grundsätzen des Zivilrechts. Das bedeutet, dass eine Person für die durch sie entstandenen Schäden aufkommen muss. Der Gesetzgeber regelt diese Ansprüche im Bürgerlichen Gesetzbuch. "Wer ... fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum, oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet." (§ 823 Abs. 1 BGB) Die Verpflichtung, für einen entstandenen Schaden zu haften, kann unter Umständen ein Leben lang bestehen. Damit diese Verpflichtung Sie nicht in den Ruin führt, kann eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Als privater Halter von Hunden haften Sie für Schäden, die Ihre Tiere verursachen, in unbegrenzter Höhe mit Ihrem persönlichen Vermögen - ein Leben lang.
Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB), § 833, Satz 1 gilt Ffolgendes: "Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen."
Die Hundehaftpflicht kommt für Schäden auf, die der Versicherungsnehmer und das versicherte Tier anderen zufügen. Die Privathaftpflichtversicherung deckt die alltäglichen Risiken, denen man als Privatperson ausgesetzt ist, ab.
Beispiel:
Ihr Hund reißt sich von der Leine, rennt auf die Straße und verursacht einen Verkehrsunfall. Die Folgen: Neben den Kosten für die ärztliche Behandlung der Geschädigten können noch Schmerzensgeld, Verdienstausfallforderungen und lebenslange Pflegekosten auf Sie zukommen.
Die Asstel Hundehaftpflicht versichert den/die Hundehalter sowie das angegebene Tier. Ansprüche des/der Versicherungsnehmers gegen den mitversicherten Hund sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Einige Risiken sind in der Hundehaftpflicht nicht abgesichert. Diese Risiken müssen Sie gesondert versichern. Bei Asstel können Sie diese Risiken versichern:
Die Asstel Hundehaftpflichtversicherung kommt nur für die Schäden auf, die das versicherte Tier anderen Personen oder Sachen zugefügt hat. Schäden an Ihren eigenen Gegenständen sind hier ausgeschlossen. Außerdem sind Schädigungen, die Sie selbst erleiden, durch die Hundehaftpflicht nicht abgedeckt.
Die Versicherungsgesellschaft leistet maximal in jedem Schadensfall bis zu der vereinbarten Versicherungssumme. Sollte ein Schaden die Versicherungssumme übersteigen, müssen Sie für die ausstehenden Forderungen selbst aufkommen. Vermeiden Sie daher eine solche Situation, indem Sie eine hohe Versicherungssumme abschließen.
Wenn das versicherte Tier einen anderen Menschen verletzt oder schädigt, leistet das Versicherungsunternehmen, wenn der Versicherungsnehmer nicht vorsätzlich gehandelt hat. Die Hundehaftpflichtversicherung deckt die alltäglichen Risiken, denen man als Hundehalter ausgesetzt ist. Dazu zählen neben den verursachten Sachschäden auch Personenschäden.
Wenn ein Schadensfall eingetreten ist, sind einige Regeln zu beachten, damit Sie schnell den vereinbarten Schadensersatz erhalten. Der Versicherer sollte unverzüglich über einen Schaden informiert werden. Nach der Meldung des Versicherungsfalles ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, alle relevanten Informationen über den Schadenshergang dem Versicherer mitzuteilen sowie für eine Begrenzung des Schadens zu sorgen.
Die Hundehaftpflicht schützt Sie weltweit auch im Ausland. Innerhalb der Länder der Europäischen Union sind Sie bei Asstel zeitlich unbegrenzt versichert. Außerhalb dieser Länder besteht der Versicherungsschutz bei einem Auslandsaufenthalt bis zu einem Jahr. Der Auslandsaufenthalt muss jedoch vorübergehend sein, d. h. es muss noch eine Adresse in Deutschland vorhanden sein.
Bei dem Abschluss eines Versicherungsvertrags kann eine Selbstbeteiligung vereinbart werden. Dies bedeutet, dass der Versicherungsnehmer im Schadenfall eine bestimmte Summe selber übernimmt. Wenn z. B. in der Haftpflichtversicherung eine Selbstbeteiligung von 150 € vereinbart wurde, muss der Versicherungsnehmer bei jedem Schadenfall bis 150 € selber zahlen. Das Versicherungsunternehmen übernimmt dann den Betrag, der über der vereinbarten Selbstbeteiligung liegt. Für die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung gewähren die Versicherer einen Beitragsnachlass. Grundsätzlich gilt: Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger der Beitrag.
Nein, wenn Sie im Internet einen Online Abschluss vorgenommen haben, müssen Sie den Antrag nicht mehr unterschrieben an Asstel zurücksenden. Nur eventuell notwendige zusätzliche Formulare (wie z. B. die sog. Beamtenbescheinigung) müssen noch unterschrieben an uns gesendet werden.
Unsere Haftpflicht-Experten helfen Ihnen gerne weiter!
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