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Carlo Bewersdorf.

Als Hauseigentümer oder Grundstücksbesitzer haften Sie voll für alle Schäden rund um Ihr Haus oder Grundstück, wenn dort Personen zu Schaden kommen.
Perfekter Schutz muss nicht teuer sein - Entscheiden Sie sich für die Hausbesitzerhaftpflicht von Asstel mit einer Deckungssumme von bis zu fünf Millionen Euro.
| Personenschäden | bis zu 5 Millionen € |
| Sachschäden | bis zu 5 Millionen € |
| Vermögensschäden | bis zu 50.000 € |
| Bauvorhaben als Bauherr | bis zu 50.000 € (Bausumme) |
Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus den allgemeinen Versicherungsbedingungen des Tarifs.
Unkompliziert und schnell beantworten unsere Experten Ihre Fragen zur Hausbesitzerhaftpflicht und finden eine Lösung. Unser Ziel: Die passende Versicherung für Sie.
Als Besitzer eines Mehrfamilienhauses oder unbebauten Grundstückes tragen Sie als Vermieter ein besonderes Haftungsrisiko.
Sollte jemand auf Ihrem Grundstück oder in Ihrem Haus zu Schaden kommen, so kann sich der Geschädigte aufgrund der Verkehrssicherungspflicht direkt an Sie als Eigentümer wenden.
Als Besitzer eines Mehrfamilienhauses oder unbebauten Grundstückes tragen Sie als Vermieter ein besonderes Haftungsrisiko.
In Ihrem Haus wohnen noch mehrere Mieter? Hier greift Ihre Privathaftpflichtversicherung nicht mehr, um alle Fremdschäden abzudecken. Sie sollten jetzt unbedingt eine eigene Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen. Mit dieser Versicherung können Sie alle finanziellen Haftungsrisiken abdecken.
Darauf können Sie sich verlassen: die Asstel Vertrauensgarantie
Wir garantieren Ihnen ein erweitertes Widerrufsrecht bis zu 20 Tagen nach Vertragsabschluss.
Bleiben Sie während der Vertragslaufzeit in den ersten 2 Jahren schadenfrei, sinkt Ihr Beitrag weiter - wir gewähren Ihnen dann einen Rabatt von 10%.
Haftpflicht bedeutet grundlegend die Verpflichtung zum Schadensersatz nach den Grundsätzen des Zivilrechts. Das bedeutet, dass eine Person für die durch sie entstandenen Schäden aufkommen muss. Der Gesetzgeber regelt diese Ansprüche im Bürgerlichen Gesetzbuch. "Wer ... fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum, oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet." (§ 823 Abs. 1 BGB) Die Verpflichtung, für einen entstandenen Schaden zu haften, kann unter Umständen ein Leben lang bestehen. Damit diese Verpflichtung Sie nicht in den Ruin führt, kann eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Eigentum verpflichtet. Als Hauseigentümer oder Grundstücksbesitzer haften Sie voll für alle Schäden rund um Ihr Haus oder Grundstück, wenn dort Personen zu Schaden kommen.
Sie wohnen alleine in einem selbst genutzten Haus? Dann sind die Risiken aus Ihrer Eigenschaft als Hausbesitzer mit der Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Anders jedoch, wenn mehrere Parteien in einem Mehrfamilienhaus wohnen. Hier bietet Ihnen Ihre Privathaftpflichtversicherung keinen ausreichenden Schutz mehr.
Die Hausbesitzerhaftpflichtversicherung kommt für das finanzielle Risiko auf, wenn andere Personen auf ihrem Grundstück oder in ihrem (Mehrfamilien-)Haus zu Schaden kommen.
Gegenstand der Haftpflichtversicherung ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Privatperson, Aufsichtspflichtiger (Eltern) sowie als Mieter einer ausschließlich zu Wohnzwecken verwendeten Wohnung. Wenn Sie alleine ein eigengenutztes Haus bewohnen, sind die Risiken aus Ihrer Eigenschaft als Hausbesitzer (z. B. Räum- und Streupflicht) mit der Haftpflichtversicherung abgedeckt. Dies ist allerdings von dem gewählten Deckungsumfang abhängig. Wohnt in Ihrem Haus jedoch noch eine andere Partei, z. B. in einem Zwei- oder Mehrfamilienhaus, so greift Ihre Privat-Haftpflichtversicherung nicht mehr. Sie müssen dann eine eigene Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen.
Die Versicherungsgesellschaft leistet maximal in jedem Schadensfall bis zu der vereinbarten Versicherungssumme. Sollte ein Schaden die Versicherungssumme übersteigen, müssen Sie für die ausstehenden Forderungen selbst aufkommen. Vermeiden Sie daher eine solche Situation, indem Sie eine hohe Versicherungssumme abschließen.
Wenn ein Schadensfall eingetreten ist, sind einige Regeln zu beachten, damit Sie schnell den vereinbarten Schadensersatz erhalten. Der Versicherer sollte unverzüglich über einen Schaden informiert werden. Nach der Meldung des Versicherungsfalles ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, alle relevanten Informationen über den Schadenshergang dem Versicherer mitzuteilen sowie für eine Begrenzung des Schadens zu sorgen.
Bei dem Abschluss eines Versicherungsvertrags kann eine Selbstbeteiligung vereinbart werden. Dies bedeutet, dass der Versicherungsnehmer im Schadenfall eine bestimmte Summe selber übernimmt. Wenn z. B. in der Haftpflichtversicherung eine Selbstbeteiligung von 150 € vereinbart wurde, muss der Versicherungsnehmer bei jedem Schadenfall bis 150 € selber zahlen. Das Versicherungsunternehmen übernimmt dann den Betrag, der über der vereinbarten Selbstbeteiligung liegt. Für die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung gewähren die Versicherer einen Beitragsnachlass. Grundsätzlich gilt: Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger der Beitrag.
Nein, wenn Sie im Internet einen Online Abschluss vorgenommen haben, müssen Sie den Antrag nicht mehr unterschrieben an Asstel zurücksenden. Nur eventuell notwendige zusätzliche Formulare (wie z. B. die sog. Beamtenbescheinigung) müssen noch unterschrieben an uns gesendet werden.
Unsere Haftpflicht-Experten helfen Ihnen gerne weiter!
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