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Carlo Bewersdorf.

Als Besitzer eines privaten Öltanks haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen für Schäden durch einen eventuellen Ölunfall. Dies kann leicht passieren. Bereits ein kleines Loch im Öltank verursacht große Schäden und erhebliche Kosten.
Perfekter Schutz muss nicht teuer sein - Entscheiden Sie sich für die Gewässerschadenhaftpflicht von Asstel mit einer Deckungssumme von bis zu drei Millionen Euro.
Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus den allgemeinen Versicherungsbedingungen des Tarifs.
Wir geben Ihnen gerne Auskunft über die Gewässerhaftpflicht sowie die weite Produktpalette von Asstel. Schnell und unkompliziert beraten von unseren Experten.
Haftpflicht bedeutet grundlegend die Verpflichtung zum Schadensersatz nach den Grundsätzen des Zivilrechts. Das bedeutet, dass eine Person für die durch sie entstandenen Schäden aufkommen muss. Der Gesetzgeber regelt diese Ansprüche im Bürgerlichen Gesetzbuch. "Wer ... fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum, oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet." (§ 823 Abs. 1 BGB) Die Verpflichtung, für einen entstandenen Schaden zu haften, kann unter Umständen ein Leben lang bestehen. Damit diese Verpflichtung Sie nicht in den Ruin führt, kann eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Als Besitzer eines privaten Öltanks haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen für Schäden durch einen eventuellen Ölunfall. Wenn nur einige Liter Heizöl aus Ihrem undichten Öltank auslaufen und das Trinkwasser verschmutzen, kommen auf Sie gewaltige Kosten zu. Nach dem Wasserhaushaltsgesetz müssen Sie als Besitzer eines Öltanks in unbegrenzter Höhe für Schäden haften (hier greift die Gefährdungshaftung), die durch eine solche Anlage entstehen. Dabei ist es unwichtig, ob der Schaden durch Sie schuldhaft verursacht wurde.
Die Gewässerhaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die durch ein Leck Ihres Öltanks entstanden sind.
Beispiel:
Der im Boden liegende Öltank für die Heizung Ihres Hauses ist undicht. Ohne Ihr Wissen sickert Heizöl ins Erdreich. Dieser Schaden muss gemäß behördlicher Anordnung direkt und umfassend behoben werden. Dies bedeutet in der Praxis, dass das kontaminierte Erdreich abgetragen und auf einer Sondermülldeponie gelagert werden muss. Und für all diese Kosten müssen Sie als Besitzer in voller Höhe aufkommen.
Die Versicherungsgesellschaft leistet maximal in jedem Schadensfall bis zu der vereinbarten Versicherungssumme. Sollte ein Schaden die Versicherungssumme übersteigen, müssen Sie für die ausstehenden Forderungen selbst aufkommen. Vermeiden Sie daher eine solche Situation, indem Sie eine hohe Versicherungssumme abschließen.
Wenn ein Schadensfall eingetreten ist, sind einige Regeln zu beachten, damit Sie schnell den vereinbarten Schadensersatz erhalten. Der Versicherer sollte unverzüglich über einen Schaden informiert werden. Nach der Meldung des Versicherungsfalles ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, alle relevanten Informationen über den Schadenshergang dem Versicherer mitzuteilen sowie für eine Begrenzung des Schadens zu sorgen.
Die Haftpflichtversicherung schützt Sie weltweit auch im Ausland. Innerhalb der Länder der Europäischen Union sind Sie bei Asstel zeitlich unbegrenzt versichert. Außerhalb dieser Länder besteht der Versicherungsschutz bei einem Auslandsaufenthalt bis zu einem Jahr. Der Auslandsaufenthalt muss jedoch vorübergehend sein, d. h. es muss noch eine Adresse in Deutschland vorhanden sein.
Bei dem Abschluss eines Versicherungsvertrags kann eine Selbstbeteiligung vereinbart werden. Dies bedeutet, dass der Versicherungsnehmer im Schadenfall eine bestimmte Summe selber übernimmt. Wenn z. B. in der Haftpflichtversicherung eine Selbstbeteiligung von 150 € vereinbart wurde, muss der Versicherungsnehmer bei jedem Schadenfall bis 150 € selber zahlen. Das Versicherungsunternehmen übernimmt dann den Betrag, der über der vereinbarten Selbstbeteiligung liegt. Für die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung gewähren die Versicherer einen Beitragsnachlass. Grundsätzlich gilt: Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger der Beitrag.
Nein, wenn Sie im Internet einen Online Abschluss vorgenommen haben, müssen Sie den Antrag nicht mehr unterschrieben an Asstel zurücksenden. Nur eventuell notwendige zusätzliche Formulare (wie z. B. die sog. Beamtenbescheinigung) müssen noch unterschrieben an uns gesendet werden.
Unsere Haftpflicht-Experten helfen Ihnen gerne weiter!
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