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Asstel Versicherungsgruppe
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Carlo Bewersdorf.
| 100%ige Übernahme der verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen nach Vorleistung eines Trägers der gesetzlichen Krankenversicherung, bzw. 80% Erstattung, wenn keine Vorleistungen eines Trägers der gesetzlichen Krankenversicherung nachgewiesen werden, für folgende Leistungen | |
| Allgemeine Leistungen | ja |
| Konservierende Leistungen wie z. B. Kunststofffüllungen (Ausnahme Inlays und Kronen) | ja |
| Chirurgische Maßnahmen | ja |
| Parodontologische Leistungen | ja |
|
Leistungen bei Erkrankung der Mundschleimhaut |
ja |
| 100%ige Übernahme der erstattungsfähigen Aufwendungen für Zahnprophylaxemaßnahmen | |
| Professionelle Zahnreinigungen bis zu einem Betrag von 100 € pro Kalenderjahr | ja |
| Versiegelung (Fissurenversiegelung) | ja |
| Fluoridierung | ja |
| Speicheltest zur Keimbestimmung | ja |
| Erstellung eines Mundhygienestatus | ja |
| Kariesrisikodiagnostik | ja |
Risikoträger ist die Gothaer Krankenversicherung AG
Produktinformationsblatt MediProphy und allgemeine Kundeninformation gemäß § 7 VVG
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) MediProphy Teil I
Versicherungsbedingungen MediProphy Teil II
Erklärungen und wichtige Hinweise inkl. der Wiederrufsbelehrung und der Datenschutzerklärung
Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus den allgemeinen Versicherungsbedingungen des Tarifs.
Es besteht kein Versicherungsschutz für alle zahnärztlichen Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits angeraten oder geplant bzw. begonnen worden sind. Inlays und Kronen sind nicht im Versicherungsschutz des MediProphy enthalten, können aber mit dem Tarif KEZ (Leistungen für Zahnersatz) zusätzlich abgesichert werden. Im Mittelpunkt des MediProphy steht die optimale Vorsorge und Sicherung Ihrer Zahngesundheit mittels prophylaktischer Maßnahmen.
Für professionelle Zahnreinigungen erstatten wir 100,00 € pro Kalenderjahr. Für alle anderen zahnprophylaktischen Leistungen aus dem Tarif bestehen keine Höchstsummenbegrenzungen.
Werden für Zahnbehandlungsmaßnahmen, die keine Prophylaxe Leistungen sind, keine Vorleistungen einer gesetzlichen Krankenversicherung nachgewiesen, reduziert sich Ihr Leistungsumfang auf 80% der erstattungsfähigen Aufwendungen.
Wartezeiten geben den beitragspflichtigen Zeitraum vor, der vom Versicherungsbeginn an rechnet, in dem keine Leistungen in Anspruch genommen werden können. Für Ihren individuellen Tarif Zahnprophylaxe-Versicherung MediProphy bestehen keine Wartezeiten. Sie genießen Ihren vollen Leistungsanspruch ab dem Versicherungsbeginn.
Als fehlende Zähne zählen nur diese, die noch nicht ersetzt sind. Entfernte Weisheitszähne, Lückenschlüsse bzw. Milchzähne, die aufgrund des natürlichen Zahnwechsels aktuell fehlen, gelten nicht als fehlende Zähne.
Bei Abschluss des Vertrages beträgt die Laufzeit 2 Kalenderjahre. Nach Ablauf verlängert sich der Vertrag jeweils nur noch um 1 Jahr, wenn Sie nicht 3 Monate vor Ablauf schriftlich kündigen.
Unsere Gesundheits-Experten helfen Ihnen gerne weiter!
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