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Asstel Versicherungsgruppe
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Carlo Bewersdorf.
| Regelversorgung | 100% im Rahmen der Regelversorgung |
| Privatärztliche Versorgung | 80% der Kosten bei kontinuierlicher Vorsorge, min. 10 Jahre |
| Brücken, Kronen und Prothesen |
75% der Kosten bei kontinuierlicher Vorsorge, min. 5 Jahre 70% der Kosten, wenn keine Vorsorge nachgewiesen wird |
| Implantate | Übernahme der Kosten für bis zu vier Implantate je Kiefer |
Risikoträger ist die Gothaer Krankenversicherung AG
Produktinformationsblatt KEZ und allgemeine Kundeninformation gemäß § 7 VVG
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KEZ Teil I
Versicherungsbedingungen KEZ Teil II
Erklärungen und wichtige Hinweise inkl. der Wiederrufsbelehrung und der Datenschutzerklärung
Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus den allgemeinen Versicherungsbedingungen des Tarifs.
| Eintrittsalter | 0 - 15 | 16 - 20 | 21 - 30 | 31 - 40 | 41 - 50 | 51 - 60 | 61 - 65 | 66 - 70 |
| Frau | 0,43 € | 2,67 € | 5,82 € | 9,95 € | 13,25 € | 18,67 € | 22,49 € | 22,74 € |
| Mann | 0,43 € | 2,05 € | 3,48 € | 6,13 € | 10,99 € | 15,59 € | 21,45 € | 24,69 € |
Hier hilft Ihnen unsere Zahnersatzversicherung: Wir garantieren Ihnen 100% Kostenerstattung für Brücken, Kronen und Prothesen im Rahmen der Regelversorgung. Zusätzlich bis zu 80% Kostenerstattung für privatzahnärztliche Leistungen, wie z. B. hochwertige Inlays und Implantate.
Unsere Zahnversicherung garantiert Ihnen die schnelle und problemlose Aufnahme bei weniger als vier fehlenden Zähnen. Natürlich übernehmen wir auch die Kosten für funktionsanalytische und therapeutische Maßnahmen.
Versichert sind im Rahmen der Zahnzusatzversicherung Zahnersatzleistungen wie Kronen, Brücken, Implantate, Inlays, Prothesen, funktionsanalytische- und therapeutische Leistungen, Abformungsmaßnahmen sowie die Erstellung eines Heil- und Kostenplanes. Auch Reparaturen von bestehendem Zahnersatz und Material- und Laborkosten sind versichert. Der Umfang des Leistungsanspruches ergibt sich aus der Gebührenordnung für Zahnärzte bis zur Höhe des dort genannten Gebührenrahmens.
Für Fälle, die bereits vor Vertragsabschluss angeraten oder behandelt wurden, besteht kein Versicherungsschutz. Bei mehr als einem fehlenden Zahn zum Vertragsabschluss werden für die Zahnersatzmaßnahme der bereits fehlenden Zähne keine Leistungen übernommen.
Die Leistungen sind in den ersten 3 Versicherungsjahren auf maximal 1.500 € begrenzt (in den ersten beiden Jahren maximal 750 €). Bei notwendigen Zahnersatzmaßnahmen infolge eines Unfalles entfallen diese Höchstgrenzen. Ab dem 4. Versicherungsjahr sind die Erstattungen nicht mehr begrenzt. (Das Versicherungsjahr entspricht dem Kalenderjahr vom 01.01.-31.12.)
Die Wartezeit beträgt für Zahnersatz 8 Monate. Erst nach Ablauf der Wartezeit können Sie die Leistungen aus Ihrem Tarif in Anspruch nehmen. Bei notwendigem Zahnersatz aufgrund eines Unfalles entfällt die Wartezeit.
Als fehlende Zähne gelten Zähne, die bei Antragstellung noch nicht ersetzt wurden. Fehlende Weisheitszähne, aufgrund des natürlichen Zahnwechsels fehlende Milchzähne sowie Zahnlücken, die kieferorthopädisch (z.B. durch eine Klammer) geschlossen wurden, müssen Sie hier nicht angeben.
Bei Abschluss des Vertrages einer Zahnversicherung beträgt die Laufzeit 2 Jahre. Nach Ablauf verlängert sich der Vertrag jeweils nur noch um 1 Jahr, wenn Sie nicht 3 Monate vor Ablauf schriftlich kündigen
Unsere Gesundheits-Experten helfen Ihnen gerne weiter!
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