Zahnersatzversicherung

  • 100% Kostenerstattung für Brücken,
    Kronen und Prothesen
  • Bis zu 80% Kostenerstattung für
    Inlays und Implantate
  • Garantierte Aufnahme bei weniger
    als 4 fehlenden Zähnen

  • -Leistungsumfang

    Regelversorgung 100% im Rahmen der Regelversorgung
    Privatärztliche Versorgung 80% der Kosten bei kontinuierlicher Vorsorge, min. 10 Jahre
    Brücken, Kronen und Prothesen 75% der Kosten bei kontinuierlicher Vorsorge, min. 5 Jahre
    70% der Kosten, wenn keine Vorsorge nachgewiesen wird
    Implantate Übernahme der Kosten für bis zu vier Implantate je Kiefer

Wichtige Produktinformationen zur Zahnersatzversicherung zum Download

Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus den allgemeinen Versicherungsbedingungen des Tarifs.

Weitere Informationen zur Zahnersatzversicherung

  • +Monatliche Preise für die Zahnersatzversicherung

    Eintrittsalter 0 - 15 16 - 20 21 - 30 31 - 40 41 - 50 51 - 60 61 - 65 66 - 70
    Frau 0,43 € 2,67 € 5,82 € 9,95 € 13,25 € 18,67 € 22,49 € 22,74 €
    Mann 0,43 € 2,05 € 3,48 € 6,13 € 10,99 € 15,59 € 21,45 € 24,69 €
  • +100% Kostenerstattung für Zahnersatz

    Hier hilft Ihnen unsere Zahnersatzversicherung: Wir garantieren Ihnen 100% Kostenerstattung für Brücken, Kronen und Prothesen im Rahmen der Regelversorgung. Zusätzlich bis zu 80% Kostenerstattung für privatzahnärztliche Leistungen, wie z. B. hochwertige Inlays und Implantate.

  • +Die ideale Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung

    Unsere Zahnversicherung garantiert Ihnen die schnelle und problemlose Aufnahme bei weniger als vier fehlenden Zähnen. Natürlich übernehmen wir auch die Kosten für funktionsanalytische und therapeutische Maßnahmen.

Fragen und Antworten zur Zahnersatzversicherung

  • +1.Welche Leistungen sind versichert?

    Versichert sind im Rahmen der Zahnzusatzversicherung Zahnersatzleistungen wie Kronen, Brücken, Implantate, Inlays, Prothesen, funktionsanalytische- und therapeutische Leistungen, Abformungsmaßnahmen sowie die Erstellung eines Heil- und Kostenplanes. Auch Reparaturen von bestehendem Zahnersatz und Material- und Laborkosten sind versichert. Der Umfang des Leistungsanspruches ergibt sich aus der Gebührenordnung für Zahnärzte bis zur Höhe des dort genannten Gebührenrahmens.

    • 100% der in Rechnung gestellten Kosten für Zahnersatz im Rahmen der Regelversorgung
    • 80% der in Rechnung gestellten Kosten für Zahnersatz, wenn die Rechnung vollständig oder teilweise privatzahnärztliche Vergütungsanteile enthält. Außerdem muss eine ununterbrochene zehnjährige Vorsorge nachgewiesen werden
    • 75% der in Rechnung gestellten Kosten für Zahnersatz, sofern eine ununterbrochene fünfjährige Vorsorge nachgewiesen wird
    • 70% der in Rechnung gestellten Kosten für Zahnersatz, wenn keine ununterbrochene Vorsorge nachgewiesen wird
    • Übernahme der Kosten für bis zu vier Implantate je Kiefer
  • +2.In welchen Fällen besteht kein Versicherungsschutz?

    Für Fälle, die bereits vor Vertragsabschluss angeraten oder behandelt wurden, besteht kein Versicherungsschutz. Bei mehr als einem fehlenden Zahn zum Vertragsabschluss werden für die Zahnersatzmaßnahme der bereits fehlenden Zähne keine Leistungen übernommen.

  • +3.Sind die Leistungen begrenzt?

    Die Leistungen sind in den ersten 3 Versicherungsjahren auf maximal 1.500 € begrenzt (in den ersten beiden Jahren maximal 750 €). Bei notwendigen Zahnersatzmaßnahmen infolge eines Unfalles entfallen diese Höchstgrenzen. Ab dem 4. Versicherungsjahr sind die Erstattungen nicht mehr begrenzt. (Das Versicherungsjahr entspricht dem Kalenderjahr vom 01.01.-31.12.)

  • +4.Was bedeuten Wartezeiten?

    Die Wartezeit beträgt für Zahnersatz 8 Monate. Erst nach Ablauf der Wartezeit können Sie die Leistungen aus Ihrem Tarif in Anspruch nehmen. Bei notwendigem Zahnersatz aufgrund eines Unfalles entfällt die Wartezeit.

  • +5.Welche fehlenden Zähne müssen angeben werden?

    Als fehlende Zähne gelten Zähne, die bei Antragstellung noch nicht ersetzt wurden. Fehlende Weisheitszähne, aufgrund des natürlichen Zahnwechsels fehlende Milchzähne sowie Zahnlücken, die kieferorthopädisch (z.B. durch eine Klammer) geschlossen wurden, müssen Sie hier nicht angeben.

  • +6.Wie lange läuft der Vertrag?

    Bei Abschluss des Vertrages einer Zahnversicherung beträgt die Laufzeit 2 Jahre. Nach Ablauf verlängert sich der Vertrag jeweils nur noch um 1 Jahr, wenn Sie nicht 3 Monate vor Ablauf schriftlich kündigen

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Unsere Gesundheits-Experten helfen Ihnen gerne weiter!

0221 / 9 677 675

Mo-Fr 8-21 Uhr, Sa 8-16 Uhr