Ambulante Zusatzversicherung

  • Erstattung von Heilpraktikerleistungen,
    Sehhilfen und Praxisgebühren
  • Rückzahlung von bis zu 5 Monatsbeiträgen
    bei Leistungsfreiheit
  • Passende Ergänzung für alle gesetzlich
    Krankenversicherten

  • -Leistungsumfang

    Zuzahlungen und Praxisgebühr
    • Arznei- und Verbandmittel
    • Heilmittel
    • Hilfsmittel
    • Praxisgebühren bis zu 40 € pro Kalenderjahr
    • Hin- und Rückfahrten im Rahmen einer ambulanten Behandlung (genehmigt von der gesetzlichen Krankenversicherung)
    Sehhilfen 100% der Aufwendungen für Sehhilfen bis zu 120 € pro Kalenderjahr
    Heilpraktiker/ Naturheilverfahren durch Ärzte 80% der Aufwendungen bis zu 1.000 € pro Kalenderjahr
    Wartezeit 3 Monate
    8 Monate bei Psychotherapie und Entbindung
    Vertragslaufzeit 2 Jahre
    nach Verlängerung jeweils 1 Jahr

Wichtige Produktinformationen zur ambulanten Zusatzversicherung zum Download

Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus den allgemeinen Versicherungsbedingungen des Tarifs.

Fragen und Antworten zur ambulanten Zusatzversicherung

  • +1.Welche Leistungen sind versichert?

    • Zuzahlungen für Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel und Hilfsmittel
    • Praxisgebühr bis zu 40 € pro Kalenderjahr
    • Hin- und Rückfahrten im Rahmen einer ambulanten Behandlung (genehmigt von der gesetzlichen Krankenversicherung)
    • 100% der Aufwendungen für Sehhilfen bis zu einem Erstattungsbetrag von 120 € pro Kalenderjahr.
    • 80% der Aufwendungen für Heilbehandlungen durch Heilpraktiker einschließlich verordneter Arzneimittel im Rahmen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) und Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis bis zu 1.000 € pro Kalenderjahr
  • +2.In welchen Fällen besteht kein Versicherungsschutz?

    Für bereits bestehende Krankheiten, die bei Antragsstellung nicht angegeben werden, besteht kein Versicherungsschutz. Weitere Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Des Weiteren kann nach erfolgter Gesundheitsprüfung ein Leistungsausschluss für bestimmte Krankheiten und Unfallfolgen vereinbart werden. Hierüber erfolgt jedoch eine separate Benachrichtigung.

  • +3.Sind die Leistungen begrenzt?

    Der Tarif hat für die versicherten Leistungen folgende Begrenzungen:

    • Heilpraktiker: Die Leistungen für Heilpraktiker und Naturheilverfahren durch Ärzte sind auf maximal 1.000 € pro Kalenderjahr begrenzt
    • Sehhilfen: Sehhilfen werden mit maximal 120 € pro Kalenderjahr erstattet
    • Praxisgebühr: Praxisgebühren werden maximal bis zu 40 € pro Kalenderjahr anerkannt
  • +4.Was bedeuten Wartezeiten?

    Erst nach Ablauf der Wartezeiten können Sie Leistungen aus diesem Tarif in Anspruch nehmen. Bei Behandlungen in Folge eines Unfalls entfallen die Wartezeiten. Die generelle Wartezeit beträgt 3 Monate. Für Psychotherapien und Entbindungen beträgt die Wartezeit 8 Monate.

  • +5.Was ist bei den Gesundheitsfragen zu beachten?

    Die Fragen sollten möglichst detailliert beantwortet werden. Wenn nötig, halten Sie hierzu Rücksprache mit Ihrem Hausarzt. Krankheiten, die bei Antragstellung nicht angegeben wurden, können Ihren künftigen Versicherungsschutz gefährden. Gerne sind wir Ihnen auch bei den Fragen behilflich. Rufen Sie uns hierzu einfach an.

  • +6.Wie lange läuft der Vertrag?

    Bei Abschluss des Vertrages beträgt die Laufzeit 2 Jahre. Nach Ablauf verlängert sich der Vertrag jeweils zum 01.01. nur noch um 1 Jahr, wenn Sie nicht 3 Monate vor Ablauf schriftlich kündigen.

  • +7.Gibt es eine Rückzahlung der Beiträge bei Nichtinanspruchnahme der Leistungen

    Sollten Sie keine Leistungen in Anspruch nehmen, erhalten Sie eine Rückzahlung von bis zu 5 Monatsbeiträgen.

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Unsere Gesundheits-Experten helfen Ihnen gerne weiter!

0221 / 9 677 675

Mo-Fr 8-21 Uhr, Sa 8-16 Uhr