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Carlo Bewersdorf.

| Rentenzahlung | Während der Dauer Berufsunfähigkeit bis zum Ende der vereinbarten Leistungsdauer |
| Laufzeit |
Variabel min. 5 Jahre, max. bis Endalter 67 |
| Verzicht auf abstrakte Verweisung | Kein Zwang zur Ausübung eines anderen Berufes |
| Erhöhung der Versicherungssumme ohne Gesundheitsprüfung | z. B. bei Heirat, Geburt, Selbständigkeit |
Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus den allgemeinen Versicherungsbedingungen des Tarifs.
Seit 2001 gibt es gravierende Änderungen für alle Arbeitnehmer, die von Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit betroffen sind: Bei Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit werden die gesetzlichen Leistungen bei Krankheit oder Unfall drastisch gekürzt oder sogar ersatzlos gestrichen. Alle zur Zeit berufstätigen Angestellten und Arbeiter, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden, verlieren ihren Anspruch auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie erhalten nur noch die Erwerbsminderungsrente.
Menschen, die nicht mehr in ihrem erlernten Beruf arbeiten können, werden jetzt vom Gesetzgeber uneingeschränkt auf andere Tätigkeiten verwiesen. Z. B. Bäcker, Facharbeiter oder Ingenieure müssen künftig eine weit weniger qualifizierte und schlechter bezahlte Stelle annehmen. Ob diese Arbeit der bisherigen Lebensstellung entspricht, spielt keine Rolle mehr.
Die versicherte Rente bei Berufsunfähigkeit sollte 75% des aktuellen Nettoeinkommens betragen, damit Sie im Falle der Berufsunfähigkeit Ihre laufenden Kosten decken können und auch Spielraum für ungeplante Ausgaben haben.
Unsere Versicherungs-Experten helfen Ihnen gerne weiter!
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