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Carlo Bewersdorf.
Der Begriff Kaskoversicherung ist eine Sammelbezeichnung für verschiedenste Arten von Land-, Wasser-, und Luftfahrzeugversicherungen. Im umgangssprachlichen Gebrauch wird der Begriff Kaskoversicherung ausschließlich für die Fahrzeugversicherung verwendet. Die Fahrzeugversicherung ist eine freiwillige Versicherung, die abgeschlossen werden kann, um Schäden am eigenen Fahrzeug abzusichern. Die Fahrzeugversicherung wird als Teilkaskoversicherung und als Vollkaskoversicherung angeboten.
Das Kausalitätsprinzip bedeutet, dass zwischen dem Verletzen einer Obliegenheit und dem Eintritt eines Versicherungsfalls oder dem Schadens- bzw. Leistungsumfang ein unmittelbarer Zusammenhang bestehen muss.
Beispiel: Da ein Versicherungsnehmer keine Sicherung zur Hand hat, umwickelt er die defekte Sicherung mit Aluminiumfolie. Die provisorische Reparatur führt nach drei Stunden zu einem Kurzschluss, wodurch seine Wohnung teilweise ausbrennt. In diesem Beispiel ist Kausalität gegeben. Der Versicherungsnehmer hat durch die provisorische Reparatur (Verletzen einer Obliegenheit) eine Gefahrerhöhung vorgenommen, durch die der Versicherungsfall eingetreten ist. Sein Versicherungsschutz ist erloschen.
Die Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung zur Beendigung eines Vertrags für die Zukunft. Es werden die ordentliche Kündigung und die außerordentliche Kündigung unterschieden.
In der Versicherungswirtschaft: Zahlung von Versicherungsprämien per Lastschrift. Der Versicherungsnehmer gibt sein schriftliches Einverständnis, dass das Versicherungsunternehmen die Prämien direkt von seinem Konto abbuchen kann. Der Kontoinhaber hat ein sechswöchiges Widerspruchsrecht und kann eine Rückbuchung verlangen, wenn die Einzugsermächtigung beim Versicherungsunternehmen nicht vorlag oder von ihm zurückgezogen wurde. War eine Abbuchung fälliger Prämien nicht möglich (z. B. wegen mangelnder Deckung des Kontos), erhält das Versicherungsunternehmen eine Benachrichtigung durch die kontoführende Stelle. Die meisten Versicherungsunternehmen versuchen in einem solchen Fall das Versicherungskonto im nächsten Monat wieder auszugleichen durch doppelte Prämienabbuchung. Das Erteilen einer Einzugsermächtigung ist vielfach Vorbedingung für die Gewährung eines vorläufigen Versicherungsschutzes.
Laufzeit ist der zeitliche Bestand einer Versicherung vom Versicherungsbeginn bis zum Ende der Versicherung durch Kündigung, Ablauf oder Tod.
Die Lebensversicherung ist der sozialpolitisch und volkswirtschaftlich bedeutendste Versicherungszweig zur Alters- und Hinterbliebenenvorsorge. Als Teil der Drei-Säulen-Theorie ergänzt sie die gesetzliche und die betriebliche Altersvorsorge. Durch die Finanzierungsproblematik der gesetzlichen Rentenversicherung gewinnt die Lebensversicherung zunehmend an Bedeutung. Die Lebensversicherung zählt zu den Personenversicherungen, da sie auf das Leben eines Menschen abgeschlossen wird und die Versicherungsleistung im Todes- und/oder Erlebensfall erbracht wird. Sie ist auch eine Summenversicherung, da die Versicherungssumme die Leistung des Versicherungsunternehmens vorgibt. Die Lebensversicherung deckt folgende Risiken ab: Erlebensfallrisiko, Todesfallrisiko, Berufsunfähigkeitsrisiko, Pflegerisiko, Unfalltodrisiko, Finanzierungsrisiken im Bereich der Ausbildung und Heirat. Außerdem ist sie zur Anlage der vermögenswirksamen Leistungen geeignet. Die rechtliche Grundlage der Lebensversicherung bilden die §§150 bis 171 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Sowohl der Rückkauf einer Lebensversicherung, die Beitragskalkulation, die Berechnung und Bildung der Deckungsrückstellungen als auch die Kapitalanlagen unterliegen strengen gesetzlichen Auflagen.
Der Versicherer leistet Entschädigung für innerhalb von Gebäuden eintretende
a) frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren
sofern diese Rohre nicht Bestandteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.
b) frostbedingte Bruchschäden an nachfolgend genannten Installationen:
Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper, einschließlich der Bodenplatte. Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte nicht versichert.
Versicherte Nässeschäden
Der Versicherer leistet auch Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen. Das Leitungswasser muss unmittelbar aus den unter Nr.1 genannten Rohren oder Installationen aus-getreten sein.
Nicht versicherte Schäden
a) Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch
b) Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Schäden an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind und an den in diesen Gebäuden befindlichen Sachen.
Wohngebäudeversicherung:
Versicherte Bruchschäden außerhalb von Gebäuden
Der Versicherer leistet Entschädigung für außerhalb von Gebäuden eintretende frostbedingte und sonstige Bruchschäden an den Zuleitungsrohren der Wasserversorgung oder an den Rohren der Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen-, oder Solarheizungsanlagen soweit