Im Leistungsfall

Eine Versicherung schließt man in der Hoffnung ab, sie nie in Anspruch nehmen zu müssen (Ausnahme natürlich: eine kapitalbildende Versicherung). Dennoch sollte man zumindest grundlegend wissen, was im Leistungsfall auf einen zukommt.

Bitte beachten Sie: Wir können Ihnen hier nur allgemeingültige Ratschläge mit auf den Weg geben. Wenden Sie sich bitte im konkreten Leistungsfall an unsere Mitarbeiter.

  • +Haftpflichtversicherung

    Bis wann muss ich einen Schaden melden?

    Informieren Sie uns umgehend telefonisch, damit wir Maßnahmen zur Schadensfeststellung und -minderung anstoßen können.

    Ablauf im Leistungsfall

    Tipp: Heben Sie beschädigte Gegenstände auf jeden Fall zur Beweissicherung auf. Legen Sie uns Nachweise über den Wert der beschädigten Sache vor. Benachrichtigen Sie uns rechtzeitig, damit wir aktiv werden können.

    • Im Rahmen der telefonischen Kontaktaufnahme (daher immer Telefonnummer des Geschädigten angeben) werden Erstmaßnahmen sowie die weitere Vorgehensweise zwischen Versicherungsnehmer, Geschädigtem und der Asstel abgesprochen
    • Unser Service für Sie und den Geschädigten: Assistance-Leistungen, z. B. Beauftragung von Notreparatur-, Trocknungs- oder Sanierungsfirmen mit vielfältigen Dienstleistungen
    • Versand der Fragebögen
    • Nach Vorlage der vollständigen Abrechnungsunterlagen zu Höhe und zu Umfang der Haftung veranlassen wir die Schadensregulierung mittels Scheck

    Erste Maßnahmen vor Ort

    • Schadensbegrenzung (z. B. bei Wasserschaden Wasser abdrehen, Aufnehmen des ausgelaufenen Wassers, Mieter der unteren Wohnung informieren, dass Tropfwasser aufgefangen wird)
    • Foto-Dokumentation des Schadensausmaßes
    • Sicherung der beschädigten Gegenstände

    Weitere Informationen zur Privathaftplichtversicherung

  • +Lebensversicherung und Rentenversicherung

    Ablauf des Versicherungsvertrags

    • Asstel informiert rechtzeitig darüber, welche Unterlagen zur Auszahlung benötigt werden (in der Regel Originalversicherungsschein und Zahlungsanweisung, evtl. auch Nachweis der letzten Beitragszahlung)
    • Auszahlung erfolgt an den Bezugsberechtigten (in den meisten Fällen der Versicherungsnehmer)

    Beginn der vereinbarten Rentenzahlungen

    • Asstel informiert rechtzeitig darüber, welche Unterlagen zur Auszahlung der Rente benötigt werden (in der Regel Originalversicherungsschein, Geburtsurkunde des Versicherten und Zahlungsanweisung, evtl. auch Nachweis der letzten Beitragszahlung)
    • Asstel kann (auf eigene Kosten) vor jeder Renten- oder Kapitalabfindungszahlung ein amtliches Zeugnis darüber verlangen, dass der Versicherte noch lebt

    Tod der versicherten Person

    Bis wann muss ich Asstel über den Tod des Versicherten informieren?

    • Der Tod des Versicherten ist Asstel unverzüglich zu melden

    Welche Unterlagen sind einzureichen?

    • Originalversicherungsschein
    • Amtliche Sterbeurkunde (mit Angabe von Alter und Geburtsort)
    • Zahlungsanweisung des Berechtigten
    • Ggf. ausführliches ärztliches oder amtliches Zeugnis über die Todesursache sowie über Beginn und Verlauf der Krankheit, die zum Tod des Versicherten geführt hat
    • Ggf. kann Nachweis der letzten Beitragszahlung verlangt werden

    Besonderheiten

    • Ist die Leistungspflicht strittig, kann Asstel vom Versicherungsnehmer oder vom Anspruchsberechtigten Nachweise verlangen bzw. selbst anstellen
    • Den mit den Nachweisen verbundenen Aufwand trägt derjenige, der die Versicherungsleistung beansprucht (soweit Nachweise zur Prüfung der Leistungspflicht von Asstel erhoben werden, trägt Asstel auch die Kosten)

    Unfalltod der versicherten Person

    Bis wann muss ich Asstel über den Unfalltod eines Versicherten informieren?

    • Der Unfalltod des Versicherten ist Asstel unverzüglich anzuzeigen

    Welche Unterlagen sind einzureichen?

    • Originalversicherungsschein
    • Amtliche Sterbeurkunde (mit Angabe von Alter und Geburtsort)
    • Zahlungsanweisung des Berechtigten
    • Ggf. ausführliches ärztliches oder amtliches Zeugnis über Todesursache sowie über Beginn und Verlauf der Krankheit, die zum Tod des Versicherten geführt hat
    • Zusätzlich kann Nachweis der letzten Beitragszahlung verlangt werden

    Besonderheiten

    • Asstel ist berechtigt, die Leiche auf eigene Kosten durch einen von Asstel beauftragten Arzt besichtigen und öffnen zu lassen
  • +Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung und Glasversicherung

    Bis wann muss ich meinen Schaden melden?

    Umgehend unter 0221 - 9 677 678 oder unserer 24-Stunden-Help-Line (0221 - 9 677 112)

    Online melden

    Welche Unterlagen muss ich einreichen?

    Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung

    • Ausgefüllte Schadensanzeige
    • Reparaturrechnungen, Anschaffungsbelege oder Bedienungsanleitungen im Original
    • Bei Sturmschäden: Sturmnachweis (Zeitungsbericht, Fotos von Schäden in der Nachbarschaft, Bestätigung der örtlichen Feuerwehr oder Dachdeckerinnung etc.)
    • Bei Schäden durch Einbruchdiebstahl: wenn vorhanden Fotos, auf denen entwendete Gegenstände (z. B. Schmuckstücke) zu sehen sind (nach Möglichkeit schon zur Vertragsakte reichen); Fotos der Einbruchsspuren; Aktenzeichen und Anschrift der aufnehmenden Polizeibehörde
    • Stehlgutliste (auch bei der Polizei einreichen)
    • Mitteilung des Verursachers, wenn Dritter Schaden (z. B. durch Brand oder Leitungswasser) verursacht hat

    Glasversicherung

    • Bei Schäden an Mobiliarverglasung: Anschaffungsrechnungen (soweit vorhanden)

    Ablauf im Leistungsfall

    • Keine Reste ohne Rücksprache mit uns entsorgen (Tipp: vorher Foto machen)
    • Schaden so gering wie möglich halten, also z. B. bei Leitungswasserschäden Haupthahn schließen, durch Sturm oder Hagel entstandene Öffnungen baldmöglichst schließen, zugefrorene Rohre oder Heizkörper durch Fachmann auftauen lassen etc.
    • Bei größeren Schäden beauftragt Asstel in der Regel Außenregulierer oder Sachverständige mit der Begutachtung
    • Bei kleineren Schäden können nach Absprache Fotos und Angebot eines Handwerkers genügen, Reparaturfreigabe mit uns abstimmen
    • Bei Bedarf Vermittlung eines Handwerkers (Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung) oder Glasers (Glasversicherung) über 24-Stunden-Help-Line (0221 - 9 677 112)

    Besonderheiten

    Glasversicherung

    • In der Glasversicherung grundsätzlich Naturalersatz, d.h. durch Liefern und Montieren von Sachen gleicher Art und Güte
    • Entschädigung in Geld, wenn Reparatur nicht möglich ist bzw. Kosten dafür Wiederbeschaffungswert der Sache übersteigt
  • +Kfz-Versicherung

    Bis wann muss ich einen Schaden melden?

    • Unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Verzögern: möglichst noch vom Unfallort aus, ansonsten noch am selben Tag

    Welche Unterlagen muss ich bei einem Kaskoschaden einreichen?

    • Ausgefüllte Schadensanzeige inklusive vollständiger Anschrift der Zeugen und polizeiliches Aktenkennzeichen mit Anschrift
    • Je nach Schadenshöhe und -umfang (deswegen ist auch die zeitnahe Meldung bei Asstel erforderlich) sind Lichtbilder und Kostenvoranschlag oder Lichtbilder und Reparaturrechnung jeweils im Original vorzulegen
    • Soweit ein Gutachten erforderlich ist, wird dies von uns in unserem Namen in Auftrag gegeben
    • Bei Totalschaden ist vor Veräußerung der Reste die Zustimmung von Asstel einzuholen

    Brandschaden

    • Sachverständiger immer erforderlich (wird von Asstel beauftragt)

    Schaden durch Einbruchdiebstahlzusätzlich

    zu den oben genannten Unterlagen benötigen wir:

    • Kopie der polizeilichen Diebstahlsanzeige
    • Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft
    • Unterlagen zur Höhe des Wertes der entwendeten Gegenstände sowie deren Eigentumsnachweis (z. B. bei Autoradio die sogenannten Code- oder Key-Karten im Original vorlegen)

    Glasschaden

    • In der Regel wird auf Versendung einer Schadensanzeige verzichtet, wenn Schadensmeldung zeitnah erfolgt

    Totalentwendung

    • Kaufvertrag
    • Letztes TÜV-Abnahmeprotokoll
    • Belege der werterhöhenden Maßnahmen (Reparaturrechnungen und Wartungsrechnungen)
    • Anzeige bei der Polizei und Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft
    • Original des Kfz-Briefs und alle Pkw-Schlüssel (bitte unbedingt per Einschreiben/Rückschein zusenden)

    Vollkaskoschaden

    • Abhängig von Fahrzeugalter und Schadensumfang ist vor Reparaturbeginn eine Begutachtung durch unseren Sachverständigen erforderlich (dazu benötigen wir Angaben zu Schadenshöhe und -umfang)
    • Reparatur des Fahrzeugs möglich: nach Durchführung Rechnung vorlegen
    • Totalschaden: Reste können nach Abstimmung mit uns auf Basis des von uns eingeholten Gutachtens veräußert werden

    Wildschaden

    • Wildschadennachweis vom Revierjäger oder Forstamt
    • Polizeiliche Unfallmeldung
    • Gesicherte Wildspuren, z. B. Fotos (Tipp: Auto nicht sofort reinigen, sondern erst nach definitiver Feststellung des Wildschadens und der Spuren durch Polizei, Förster oder Sachverständigen reinigen lassen)

    Welche Unterlagen muss ich im Haftpflichtfall einreichen?

    Versicherungsnehmer

    • Schadensanzeige mit ausführlicher Schilderung des Schadensherganges, Namen und Anschriften der Unfallgegner und Zeugen sowie Kopie des polizeilichen Unfallaufnahmeprotokolls
    • Lichtbilder von Unfallort und Endstellung der Fahrzeuge
    • Ihre Bedenken hinsichtlich der Haftung oder des Schadensumfanges
    • Hinweis: Geben Sie uns unbedingt an, wenn Sie eigene Ansprüche geltend machen und nennen Sie uns Ihren Anwalt!

    Geschädigter

    • Ausgefüllter Geschädigten-Fragebogen
    • Nachweise zur Haftung (Polizeibericht/Zeugenaussage)
    • Nachweise zur Schadenshöhe (Reparaturrechnungen und Fotos, ggf. Gutachten nach Absprache mit Asstel, Mietwagenrechnung usw.)

    Ablauf im Leistungsfall (Haftpflicht- und Kaskoschaden)

    • Bei Ihrer telefonischen Schadensmeldung werden erste Maßnahmen und weitere Vorgehensweise abgesprochen
    • Unser Service für Sie: Assistance oder Schutzbriefleistungen, Werkstattservice mit vielfältigen Dienstleistungen
    • Nach erfolgter Schadensaufnahme, sowie dem Versand der Schadensanzeige und Fragebögen werden die von uns zu veranlassenden Maßnahmen angestoßen (z. B. Gutachten in Auftrag gegeben, Abschleppdienst oder Mietwagen zur Verfügung gestellt, Werkstatttermin vorbereitet)
    • Nach Vorlage der vollständigen Abrechnungsunterlagen regulieren wir Ihren Schaden per Scheck
    • Soweit Vorsteuerabzugsberechtigung vorliegt, Zahlung der Entschädigung ohne Berücksichtigung der Mehrwertsteuer
    • Vereinbarte Selbstbeteiligung (Kasko) ist immer selbst zu tragen
    • Kommt es zu einer Wertsteigerung Ihres Fahrzeugs, weil alte Teile durch neue ersetzt werden, kann die Entschädigung gemindert werden

    Erste Maßnahmen vor Ort

    • Unfallstelle sichern
    • Unbeteiligte Zeugen ermitteln und Anschriften vollständig aufnehmen (auch bei scheinbar klarer Haftung)
    • Gemeinsame Schadensaufnahme mit dem Unfallgegner anhand des europäischen Unfallberichts (sollte immer im Handschuhfach liegen)
    • Fotodokumentation von Unfallstelle und Endstand der Fahrzeuge
    • Rufen Sie uns zur Abstimmung der weiteren Vorgehensweise spätestens an, während Sie auf die Polizei warten (außerdem mögliche Hilfe für Sie und/oder Ihren Unfallgegner im Rahmen der Assistance-Leistungen, z. B. durch Arrangieren eines Werkstatttermins, Beauftragung eines Sachverständigen, Veranlassung zur Bereitstellung eines Mietwagens)
    • Im Falle eines Kfz-Haftpflichtschadens leistet das Versicherungsunternehmen, kann aber den Versicherungsnehmer in einem bestimmten Umfang in Regress nehmen.

    Weitere Informationen zur Autoversicherung, Motorradversicherung und Wohnmobilversicherung

  • +Rechtsschutzversicherung

    Bis wann muss ich einen Schaden melden?

    • Informieren Sie uns umgehend telefonisch unter der 24-Stunden-Helpline von Jurpartner 0221-985 1080-80

    Ablauf im Leistungsfall

    • Im Rahmen der telefonischen Kontaktaufnahme werden Erstmaßnahmen sowie die weitere Vorgehensweise zwischen Versicherungsnehmer und der Jurpartner Rechtsschutzversicherung AG abgesprochen

    Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung

  • +Unfallversicherung

    Bis wann muss ich einen Unfall melden?

    • Umgehend unter 0221-9 677 678 oder unserer 24-Stunden-Helpline 0221-9 677 112
      Online melden
    • Unfalltod einer versicherten Person ist uns innerhalb von 48 Stunden anzuzeigen, auch wenn Unfall selbst schon gemeldet wurde

    Welche Unterlagen muss ich einreichen?

    • Ausgefüllte Schadensanzeige
    • Von uns übersandte Bescheinigungen vom Krankenhaus oder behandelnden Arzt ausfüllen lassen und an uns zurücksenden

    Weitere Informationen zur Unfallversicherung