Mit dem Führerschein mit 17 unterwegs auf Deutschlands Straßen

Schon ein Jahr vor der Volljährigkeit machen Fahranfänger die Straßen – nicht – unsicher: Beim Führerschein mit 17 können sie mit Begleitung fahren. Und die Unfallstatistiken sprechen für dieses Modell. Die Kfz-Versicherung verzichtet deshalb auch auf Aufschläge.

Noch auf rosarotem Papier wird der Führerschein auf Probe ausgehändigt. Aber der Inhalt dieser Bescheinigung ist dennoch eine Fahrerlaubnis und wird später durch die übliche Checkkarte ersetzt. Er erlaubt 17-Jährigen das Fahren mit dem Auto, unter Begleitung eines Erwachsenen. Politik und Verkehrsexperten sind sich einig: Der Führerschein mit 17 ist ein Erfolgsmodell. Das Bundesamt für Straßenwesen (BASt) bescheinigt so dem Führerschein mit 17 geringere Unfallquoten (Studie, PDF). Um 19 Prozent niedriger ist die Unfallbeteiligung im Vergleich zu normalen Fahranfängern. Das Modell habe „zu einer strukturellen Veränderung der Fahranfängervorbereitung in Deutschland geführt“, so das BASt.

So ist aus dem anfänglichen Modellversuch mittlerweile ein Regelzustand geworden: Bundesweit können sich Jugendliche mit 16,5 Jahren in der Fahrschule anmelden und frühstens einen Monat vor dem 17. Geburtstag die Prüfung ablegen. Mit 17 dürfen sie dann das Auto steuern. Alleine 2010 haben 1.034.617 Personen diese Fahrerlaubnis erhalten.

Strenge Regeln für Führerschein mit 17

Das „begleitete Fahren“ - also der Führerschein mit 17 - ist allerdings an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • 17-jähriger Fahrer: Kein Alkohol im Blut und die ständige Begleitung sind Pflicht, sonst ist die Fahrerlaubnis gleich wieder weg.
  • Begleiter: Der muss mindestens 30 Jahre alt sein und muss seit fünf Jahren den Führerschein besitzen. Er darf maximal 0,5 Promille im Blut und höchstens drei Punkte in Flensburg haben. Und die Begleiter müssen namentlich im Führerschein des 17-Jährigen vermerkt sein.
  • Länder: Der Führerschein mit 17 gilt nur in Deutschland und in Österreich.

Kfz-Versicherung unproblematisch für Führerschein mit 17

„Soll auch ein 17-Jähriger das eigene Auto in Begleitung eines Erwachsenen fahren dürfen, so hat das auf die Kfz-Versicherung zunächst keine Auswirkungen“, beschreibt Olaf Merz von der Asstel Versicherung. Günstiger ist es dabei im Vergleich, zunächst nur das Auto der Eltern zu fahren. Denn drei Jahre nach Erwerb des Führerscheins steigt der Fahrer dann anstatt mit der Klasse 0 mit der Klasse ½ ein. „Die Wartezeit - die sogenannte Führerscheinregelung - ist in der Kfz-Versicherung üblich“, ergänzt Merz. „Erst danach sinken die Beiträge für die Kfz-Versicherung spürbar.“ Der Fahrer mit 17 hat also den Vorteil, dass er diese Wartezeit schon mit 20 überbrückt hat.

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