Studis und Azubis richtig in der Haftpflichtversicherung

Die private Haftpflichtversicherung ist – so sehen es alle Experten – eine sehr wichtige Absicherung, denn selbst verursachter Schaden kann im Extremfall Millionenkosten verursachen. Studenten und Azubis sind aber oft über ihre Eltern mitversichert.

"Eltern haften für ihre Kinder" - ein bisschen stimmt dieser Spruch vom Baustellenschild tatsächlich: Sofern die Eltern eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, ist unter bestimmten Voraussetzungen auch der Nachwuchs in der Ausbildung mitversichert. "Eine eigene Haftpflichtversicherung macht dann für den Azubi oder Studi keinen Sinn", beschreibt Marcus Danel, Experte bei der Asstel Versicherung. "Denn Schäden würden bei einer Doppelversicherung eben nicht doppelt bezahlt, sondern nur einmal."

Mitversicherung von Studi und Azubi bei der Haftpflichtversicherung

Bis zu welchem Zeitpunkt Studis und Azubis mitversichert sind, unterscheidet sich durchaus von Versicherungsunternehmen zu Versicherungsunternehmen. Für die Asstel gilt: "Ledige Kinder sind bis zum vollendeten 30. Lebensjahr mitversichert, sofern sie nicht in einem unbefristeten Arbeits- oder Dienstverhältnis stehen oder standen oder als Selbständige einen Beruf ausüben", beschreibt Danel. Umgekehrt: Mit dem ersten Arbeitstag ist der Studi oder Azubi nicht mehr ein solcher – und muss sich selbst um die Haftpflichtversicherung kümmern.

Haftpflichtversicherung auch beim Auslandsaufenthalt

"Selbst, wenn der Student oder Azubi für eine Weile ins Ausland geht, greift die Haftpflichtversicherung der Eltern", beschreibt Danel. Denn die Police ist prinzipiell weltweit gültig, "weshalb es zum Beispiel im Falle einer Versicherung auch keinen Sinn macht, spezielle zusätzliche Reisepolicen in diesem Bereich abzuschließen", so Danel. Ähnlich verhält es sich übrigens mit der Risikolebensversicherung, der Berufsunfähigkeitsversicherung oder der Unfallversicherung.
Aber Vorsicht: Eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt greift womöglich allenfalls nur eingeschränkt im Ausland – die gesetzliche Krankenkasse. Gerade bei längeren Auslandsaufenthalten sollte deshalb nach speziellen privaten Absicherungen Ausschau gehalten werden. Die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) des GKV-Spitzenverbandes informiert genau, wie die Versicherungssituation beim Urlaub im Ausland ist. Und auch bei kürzeren Aufenthalten im europäischen Ausland macht eine extra Auslandsreisekrankenversicherung durchaus Sinn, denn die Kassen bezahlen nicht den Krankenrücktransport. In Deutschland gilt dann wieder: Es greift die Familienversicherung über die gesetzliche Kasse der Eltern.

Asstel Tipp:

So gut die Absicherung über die Eltern ist, so wichtig ist auch die eigene Haftpflichtversicherung nach dem Studium und der Ausbildung. Exakt einen Tag nach deren Ende greift die Absicherung über die Eltern nämlich nicht mehr. Und Haftpflichtschäden können sich finanziell existenzvernichtend auswirken. Die Haftpflichtversicherung kann einfach online abgeschlossen werden, deshalb kann ein lückenloser Schutz recht schnell und unkompliziert hergestellt werden. Bei der Asstel Versicherung wird die Versicherungspolice umgehend nach dem Onlineabschluss per Mail zugesendet.

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