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Carlo Bewersdorf.
Die erste gemeinsame Wohnung, bunt zusammengewürfelte Möbel und vielleicht auch die Investition in ein neues Stück: Das kostet viel Geld. Umso besser, dass an anderer Stelle zukünftig gespart werden kann: bei der Hausratversicherung.
"Paare können bares Geld sparen", erklärt Marcus Danel von der Asstel Versicherung. In der gemeinsamen Wohnung ist nur noch eine Hausratversicherung von Nöten, denn nun gehört der Besitz rechtlich zu einem einzigen Haushalt. Das ist auch dann der Fall, wenn das Paar den Besitz unter sich klar aufgeteilt hat – etwa wenn ihr das Laufband und ihm der Billardtisch gehört. Die Regel ist ebenfalls unabhängig davon, ob das Paar verheiratet ist oder nicht.
Meistens wird der jüngere der beiden Verträge gekündigt. Die verbleibende Versicherung muss dann dementsprechend angepasst werden. Da sich mit dem gemeinsamen Zusammenziehen oft der Hausrat vermehrt, muss auch die Versicherungssumme verändert werden. „Unter dem Strich lohnt sich eine Zusammenführung für Paare aber immer“, sagt Danel. Auch aus Sicht der Schadensregulierung: „Denn natürlich zahlen zwei parallel abgeschlossene Versicherungen im Schadensfall nicht doppelt“, so Danel. „Das verbietet die Versicherungsgesetzgebung.“
Etwa 25 Millionen Verträge für eine Hausratversicherung existieren hierzulande laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Die Beitragshöhe kann dabei unterschiedlich hoch ausfallen, Faktoren sind:
Der teure Flachbildfernseher, die neue Couch, Bücher, Kleidung, Sportgeräte, Wertsachen wie Bargeld oder Schmuck. Die Liste ist lang, wenn es um das teure Wohnungsinventar geht. „Und genauso lang ist leider auch die Liste möglicher Schäden, die den gemeinsamen Besitz zerstören oder beschädigen können", beschreibt Marcus Danel. Leitungswasser, Feuer, Sturm, Hagel, ein Einbruch – ob in der Wohnung, auf dem Dachboden oder im Keller: Jeder möchte sein Hab und Gut vor solcherlei Unglücken geschützt wissen. Der Verbraucher sollte darauf achten, dass dann die geschädigten Dinge zum Neuwert ersetzt werden.
Wer umzieht, hat für eine Zeitlang zwei Wohnungen. Und beide Wohnungen sind auch mit der Hausratversicherung versichert, vorausgesetzt, das Paar teilt dies möglichst bereits nach der Mietvertragsunterschrift dem Versicherungsunternehmen mit. Zwei Monate nach dem Umzugstermin erlischt die Hausratversicherung für die alte Wohnung bei der Asstel Versicherung spätestens.
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