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Carlo Bewersdorf.
Das Finanzamt fordert als Beleg für Ihren Versicherungsschutz, den Sie in der Steuererklärung geltend machen können, eine entsprechende Bescheinigung über die gezahlten Beiträge.
Aufgrund einer Gesetzesänderung entfallen ab dem Jahr 2011 die Bescheinigungen für das Finanzamt in Papierform. Die gezahlten Beiträge werden bis zum 28.02.2012 in elektronischer Form an Ihr Finanzamt übermittelt.
Bei einem Stellenwechsel oder dem Wechsel der Krankenversicherung müssen Sie Ihrem Arbeitgeber Ihren Krankenversicherungsschutz nachweisen. Eine solche Bescheinigung benötigen Sie auch für das Studium oder die Unterhaltssicherungsbehörde. Als Beweis für Ihre Versicherung dient die Bescheinigung, die Sie hier anfordern können.