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| Steuerlich absetzbare Beiträge | ja |
| Kapitalerhaltung im Todesfall | ja |
| Hinterbliebenenschutz | Beitragsrückgewähr für Ehepartner und kindergeldberechtigte Kinder |
| Variable Zuzahlungen |
1 x jährlich min. 500 € bis max. 40.000 € |
| Kombinierbar mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung | Sicherung des monatlichen Einkommens bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit. Der Beitrag zur BUZ kann ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden. |
| Rentenbeginn | ab 62 Jahre |
| Rentenzahlung auch bei Wohnsitz im Ausland | ja |
| Insolvenzschutz | angespartes Kapital in der Ansparphase |
| Garantieverzinsung | min. 1,75% |
Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus den allgemeinen Versicherungsbedingungen des Tarifs.
Gerne machen wir Ihnen einen Vorschlag, wie Sie sich bei Asstel gemäß Ihrer Bedürfnisse optimal und preisgünstig versichern können.
Asstel erwirtschaftet für Sie aus den eingezahlten Beiträgen nicht nur eine hohe garantierte Rente. Durch die stark überdurchschnittliche Unternehmenssolidität werden eine zusätzliche hohe Gewinnbeteiligung und eine erstklassige Gesamtverzinsung ermöglicht. Die so erwirtschaftete hohe monatliche Rente erhalten Sie ab dem 62. Lebensjahr (oder später) ein Leben lang.
Der Staat fördert die Beiträge zur Basis-Rente (oder Rürup Rente) ab dem ersten Euro durch einen hohen Steuervorteil. Die gezahlten Beiträge können direkt von der Steuer abgesetzt werden. Durch die Steuerersparnisse beteiligt sich der Staat indirekt an den Beitragszahlungen. 2013 können bereits 76% der Vorsorgebeiträge in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. In den Folgejahren erhöht sich dieser Anteil um 2%, so dass 2025 sogar 100% der Vorsorgebeiträge abgesetzt werden können (maximal 20.000 € Singles, 40.000 € Verheiratete).
| Regulärer Jahresbeitrag Basis-Rente | 6.000 € |
| + Zusätzliche maximal mögliche Ergänzungszahlung | 14.000 € |
| = Gesamtbeiträge zur Basis-Rente | 20.000 € |
| Als Sonderausgaben steuerlich geltend zu machen (74% von 20.000 €) | 14.800 € |
|
Steuerersparnis 2012 durch Basis-Rente* (Grenzsteuersatz 30% von 14.800 €) |
4.4400 € |
| *Vereinfachte Darstellung bei einem angenommenen persönlichen Grenzsteuersatz von 30%; Beträge kaufmännisch gerundet. Ihre individuelle Steuerersparnis kann je nach Einkommens- und Lebenssituation anders ausfallen. Nähere Auskünfte erhalten Sie von Ihrem Steuerberater oder Ihrem Ansprechpartner bei dem für Sie zuständigen Finanzamt. | |
| Regulärer Jahresbeitrag Basis-Rente | 12.000 € |
| + Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) | 11.760 € |
| + Zusätzliche maximal mögliche Ergänzungszahlung | 16.240 € |
| = Gesamtbeitrag Basis-Rente und Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung | 40.000 € |
| Als Sonderausgaben steuerlich geltend zu machen (74% von 40.000 € abzgl. Arbeitgeber-Anteil zur gesetzlichen Rentenversicherung) |
23.720 € |
| Steuerersparnis 2012 durch Basis-Rente* (und Arbeitnehmer-Anteil zur gesetzlichen Rentenversicherung); (Grenzsteuersatz 30% von 23.720 €) | 7.116 € |
| *Vereinfachte Darstellung bei einem sozialversicherungspflichtigen Jahresbruttoeinkommen eines Zusammenveranlagten Ehepaares in Höhe von 60.000 € (beide 30.000 €). Angenommener Grenzsteuersatz des Zusammenveranlagten Ehepaars von 30%; Beträge kaufmännisch gerundet. Ihre individuelle Steuerersparnis kann je nach Einkommens- und Lebenssituation anders ausfallen. Nähere Auskünfte erhalten Sie von Ihrem Steuerberater oder Ihrem Ansprechpartner bei dem für Sie zuständigen Finanzamt. | |
Die Basis Rentenversicherung ist besonders für Selbstständige und besser verdienende Arbeitnehmer eine sehr attraktive Altersvorsorge mit staatlicher Förderung. Sie gewährt eine lebenslange monatliche Rente und bietet hohe steuerliche Abzugsmöglichkeiten in der Ansparphase.
Kurzum: Sie sparen heute Steuern und bekommen morgen mehr Rente!
Mit der Basis Rente sorgen Sie gezielt für Ihr Alter vor und profitieren zusätzlich schon heute von hohen Steuerersparnissen, indem Sie geleistete Beiträge als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen und damit Ihr zu versteuerndes Einkommen deutlich senken. Sie zahlen also weniger Steuern.
Jeder, der Steuern zahlt und Steuern sparen möchte. Insbesondere für Selbstständige und Freiberufler ist die Basis Rente sehr interessant, da sie die einzige Möglichkeit der privaten Altersvorsorge mit staatlicher Förderung darstellt. Auch für besser verdienende Arbeitnehmer stellt die Basis Rente eine sehr attraktive Form der privaten Altersvorsorge dar. Neben den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung können auch die Beiträge zur Basis Rente als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht und damit Steuern gespart werden.
Die Basis Rente ist insbesondere dann für Sie interessant, wenn Sie kurz vor dem Beginn Ihrer Rente stehen. Denn: Mit einem Einmalbeitrag investieren Sie in die Basis Rente und legen damit noch Ihren Grundstock für eine hohe lebenslange Rente. Sie senken zudem Ihr zu versteuerndes Einkommen durch die steuerliche Abzugsfähigkeit. Ihr zusätzlicher Bonus bei Rentenbeginn vor 2040: Sie profitieren vom niedrigeren Besteuerungsanteil Ihrer Rente.
2013 können Sie bereits 76% der Beiträge für Ihre Altersvorsorge als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung ansetzen. Damit reduzieren Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen deutlich und zahlen folglich weniger Steuern. Jedes Jahr steigt der Anteil, den Sie steuerlich geltend machen können, um 2 Prozentpunkte bis auf 100% im Jahr 2025. Die jährlichen Höchstbeträge der steuerlichen Vergünstigung liegen bei 20.000 € (Singles) bzw. 40.000 € (Verheiratete).
Per Gesetz ist eine Vererbung ausgeschlossen. Damit Ihre Angehörigen in dem Fall, dass Ihnen als Beitragszahler etwas zustößt, jedoch nicht leer ausgehen und das angesparte Kapital nicht verfällt, bieten wir eine Beitragsrückgewähr während der Ansparphase und eine Rentengarantiezeit während des Rentenbezugs an. Mit diesem Schutz sichern Sie Angehörige wie Ihren Ehepartner oder Kinder, für die Sie Kindergeld erhalten, ab.
Die Zahlung kann jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich erfolgen.
Auf Grund der Bestimmungen des AltEinkG darf die Leistung nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres fällig werden. Des Weiteren ist eine Mindestaufschubzeit von 2 Jahren zu vereinbaren.
Bei Rentenbeginn wird eine lebenslange Rente an den Versicherungsnehmer gezahlt. Bei Tod der versicherten Person vor Rentenbeginn zahlen wir an den Hinterbliebenen im Sinne der Allgemeinen Versicherungsbedingungen eine lebenslange Rente. Die Rente wird aus der Summe der geleisteten Beiträge sowie aus einem gegebenenfalls vorhandenen Ansammlungsguthaben gebildet.
Im Falle des Todes nach Rentenbeginn wird ein Zeitraum (Rentengarantiezeit) vereinbart, in dem bei Ihrem Tod eine Leistung an Hinterbliebene fällig wird. Der für die Bildung von Hinterbliebenenrenten verfügbare Betrag entspricht dann der Summe jener Altersrentenzahlungen in der zum Todeszeitpunkt garantierten Höhe, die ohne Eintritt des Todes bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit noch fällig geworden wäre.
Bei Antragstellung wird eine monatliche Rentenzahlweise vereinbart.
Ja, Sie können das Risiko der Berufsunfähigkeitsversicherung in den Vertrag zur Basis Rente einschließen. Dadurch sichern Sie sich die Fortzahlung der Beiträge zur Basis Rente im Fall der Berufsunfähigkeit. Ihr zusätzliches Plus: auch die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung sind als Teil der Beiträge Ihrer Basis Rente steuerlich absetzbar.
Die Basis Rente ist vor einer vorzeitigen Verwertung geschützt. Damit ist gewährleistet, dass das gebildete Kapitel Ihrer Basis Rente im Fall von Arbeitslosigkeit (Hartz IV) bzw. Insolvenz eines selbstständigen Versicherungsnehmers unangetastet bleibt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, im Fall der Insolvenz die Beitragszahlung zu vermindern oder einzustellen.
Sollte sich ihre persönliche Lebensarbeitszeit verlängern, können Sie Ihre Basis Rente problemlos entsprechend anpassen und damit länger als ursprünglich geplant in die Basis Rente einzahlen. Auch kann der Rentenbeginn grundsätzlich vorverlegt werden; eine Rentenzahlung vor Vollendung des 62. Lebensjahres ist hingegen per Gesetz ausgeschlossen.
Ja. Mit der Vereinbarung einer dynamischen Anpassung der Beiträge und der Leistungen, d.h. mit einer regelmäßigen Erhöhung des Beitrags und der Versicherungssumme über die gesamte Beitragszahlungsdauer, haben Sie die Möglichkeit, steigende Lebenshaltungskosten auszugleichen. Ihr Vorteil: eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt für Sie. Grundsätzlich können Sie zwischen zwei Dynamikformen wählen: Erhöhung der Beiträge um einen festen Prozentsatz von 3% oder 5%.
Jährlich können Sie zusätzlich zu den fest vereinbarten Beiträgen eine einmalige Zuzahlung vornehmen (mind. 500 €). Unser Tipp: Investieren Sie zum Beispiel Ihre jährliche Steuerersparnis in Ihre Basis Rente. So erhöhen Sie spielend leicht Ihre Rente, ohne dafür auf zusätzliches Vermögen oder Einkommen zurückgreifen zu müssen.
Vertragspartner des Versicherungsunternehmens ist der Versicherungsnehmer (VN). Der VN hat alle Rechte und Pflichten am Vertrag, insbesondere hat er die Pflicht zur Beitragszahlung, auch wenn der Beitragszahler eine dritte Person ist. Die Versicherung wird auf das Leben einer versicherten Person abgeschlossen. Versicherungsnehmer und versicherte Person müssen identisch sein.
Unsere Renten-Experten helfen Ihnen gerne weiter!
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