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-Leistungsumfang |
| Parkschadenschutz | ja | ||
| Erweiterter Diebstahlschutz | ja | ||
| Navi-Schutz | ja | ||
| Zuschlagspflichtige Fahrzeug- und Zubehörteile |
5.000 € gegen Mehrbetrag Erhöhung auf max. 13% des Fahrzeugwerts |
5.000 € gegen Mehrbetrag Erhöhung auf max. 13% des Fahrzeugwerts |
|
| Erhalt der SF-Klasse durch Schadenrückkauf (Vollkasko) | ja | ja | |
| Glasreparatur ohne Selbstbeteiligung | ja | ja | ja |
| Neupreisentschädigung | bis 6 Monate | bis 12 Monate | bis 18 Monate |
| Marderbiss | ja |
ja inkl. Folgeschäden bis 3.000 € |
|
| Wildschäden | Haarwild mit zusätzlicher Selbstbeteiligung von 1.000 € | Haarwild sowie Pferde, Rinder, Schafe, Ziegen, Hunde oder Katzen | Haarwild sowie Pferde, Rinder, Schafe, Ziegen, Hunde oder Katzen |
| Elementarschäden (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung) |
ja 500 € Selbstbeteiligung |
ja | ja |
| Erweiterte Elementarschäden (Lawinen, Muren, Dachlawinen) | ja | ||
| Gebrauchtwagenkasko | ja | ||
| Geltungsbereich |
Europa ohne Russland, Weißrussland und Ukraine |
Europa | Europa |
| Keine Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit (ausgenommen sind Ermöglichung des Diebstahls und infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel) |
nein Entschädigung gemäß gesetzlicher Vorgaben |
ja Entschädigung über das gesetzliche Maß hinaus |
ja Entschädigung über das gesetzliche Maß hinaus |
| Volle Kostenerstattung für Ersatzteile und Lackierung in Folge eines erstattungspflichtigen Kfz-Schaden | Abzüge ab dem 2. Jahr bei Bereifung, Batterie und Lackierung, darüber hinaus Erstattung innerhalb der ersten vier Jahre nach Erstzulassung |
ja volle Erstattung ohne zeitliche Begrenzung |
|
| Mietwagenversicherung im Ausland | ja | ja | ja |
| Assistance-Leistung (nicht bei der gesetzlichen Mindestdeckungssumme) | ja | ja | ja |
+Optionale Leistungsbestandteile |
| Werkstattservice bei Kaskoschäden | ja | ja | ja |
| Rabattschutz | ja | ja | ja |
| Übernahme der gesamten Kosten bei Totalschaden für Leasingfahrzeuge ohne Selbstbeteiligung (sog. Gap-Deckung) | ja | ja | |
| Pannen-/ Unfallhilfe | ja | ja | |
+Vertragliche Rahmenbedingungen |
| Zahlungsweg | Einzugsermächtigung | alle | alle |
| Zahlungsweise | jährlich | alle | alle |
| Längerer Erhalt der Schadenfreiheits-Klasse | ja | ja | |
Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus den allgemeinen Versicherungsbedingungen des Tarifs.
Ab nur 1,55 € (ab 2012) im Monat hilft die Asstel Autoversicherung Ihnen bei Pannen, Unfällen und Entwendung. Pannen- und Unfallhilfe bedeutet Organisation und Kostenübernahme nach einem Versicherungsfall in der Fahrzeugversicherung oder nach einer Panne für:
Die Pannenhilfe und Unfallhilfe können Sie zusätzlich zur Plus- und Komfort-Deckung Ihrer Autoversicherung wählen.
| Benennung, Vermittlung und Organisation | Pannen-, Hilfs-, Abschlepp- und Bergungsdienst |
| Benennung | Mietwagen, Hotelzimmer, Ersatzteile, Ersatzfahrer, Dolmetscher im Ausland, Werkstätten, Gutachter, Sachverständige, Rechtsanwälte |
| Vermittlung | Ersatzfahrer, Kfz-Rücktransportunternehmen, Ersatzteilversendung |
Für eine An- oder Ummeldung eines KFZ musste bislang eine sogenannte "Doppelkarte" bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden. Diese Versicherungsbestätigungskarte diente als Nachweis dafür, dass das Fahrzeug Haftpflichtversichert ist. Dieses Verfahren wurde durch die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) abgelöst. In einer zentralen Datenbank stellt der Versicherer eine elektronische Versicherungsbestätigung in Form einer sog. "eVB-Nummer." bereit. Der Kunde erhält zur Vorlage bei der Zulassungsstelle eine siebenstellige elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer). Die Zulassungsbehörde hat mit diesem Code die Möglichkeit, die Versicherungsdaten der Autoversicherung einzusehen und zu prüfen, ob eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Sie finden diese eVB-Nummer auf dem Formular "Versicherungsbestätigungskarte" und auch auf dem Versicherungsantrag Ihrer Autoversicherung.
Der erweiterte Diebstahlschutz beinhaltet im Rahmen der Autoversicherung den Diebstahl von Hausratgegenständen aus dem Auto.
In der Asstel Autoversicherung können Sie sich pro Jahr einen Kleinschaden an einem Karosserieteil (z. B. Kratzer, Dellen) gegen einen Eigenanteil von nur 50 € im Smart-Repair-Verfahren durch Partnerwerkstätten reparieren.
Asstel Autoversicherung - entscheiden Sie sich jetzt für den Testsieger
Des Menschen bester Freund hat keine vier Pfoten mehr, sondern vier Reifen. Und für diese Freundschaft müssen viele Deutsche tief in die Tasche greifen. Ein Grund dafür: Eine viel zu teure Autoversicherung. Doch es gibt eine günstige Alternative.
Wir lassen Sie nicht im Regen stehen - unser leistungsstarker Komfort-Schutz
Kostenloser Werkstattservice mit Abholung, Ersatzwagen und 6 Jahren Garantie, 24 Stunden Hilfe im Schadensfall - für Asstel Autoversicherung eine Selbstverständlichkeit. Mit unserem leistungsstarken Komfort-Schutz mit Werkstattservice sind auch Parkschäden und der Diebstahl mobiler Navigationsgeräte, Handtaschen oder anderer Hausratgegenstände aus dem Auto mitversichert.
Mit unseren Tarifen Basis, Plus und Komfort für Ihren PKW fahren Sie gleich mehrfach sehr gut! Der günstige "Basis-Schutz" in unserer Autoversicherung bietet Ihnen Leistungen zum kleinen Preis. Die Tarifvarianten Plus und Komfort bieten zusätzlich exzellente Extras und sorgen so für den beruhigenden Rundum-Schutz in Ihrer Autoversicherung.
Basis, Plus und Komfort - Ihr Auto braucht den besten Schutz
Wir garantieren Ihnen Schutz vor Schadensersatzansprüchen Dritter bis zu einer pauschalen Deckungssumme von 100 Millionen € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Bei Personenschäden bis 8 Millionen € je Person.
In Ihrer Teilkaskoversicherung sind Schäden durch Brand, Explosion, Entwendung, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Glasbruch oder Überschwemmung versichert.
Auch bei einem selbstverschuldeten Unfall und bei mut- oder böswilligen Handlungen fremder Personen leisten wir Ihnen eine Entschädigung mit der Autoversicherung.
Es bieten sich für Sie folgende Möglichkeiten für einen einfachen Wechsel Ihres Versicherers:
Die Kfz-Haftpflichtversicherung von Asstel schützt Sie mit folgenden Versicherungssummen:
oder
In der Teilkaskoversicherung ist das Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstörung und Verlust versichert. Dabei sind folgende Gefahren versichert:
Fast alle Autoversicherungen bieten in der Teilkaskoversicherung folgende Varianten der Selbstbeteiligung an:
Mit der der Höhe der Selbstbeteiligung ändert sich auch der Beitrag. Sie können sich entscheiden, ob Sie beim Beitrag sparen oder im Schadensfall weniger aufwenden möchten.
Die Vollkaskoversicherung beinhaltet die Leistungen der Teilkaskoversicherung und bietet zusätzlichen Versicherungsschutz für Schäden, die durch selbstverschuldete Unfälle entstanden sind. Weiterhin leistet die Vollkaskoversicherung, wenn kein Verursacher eines Schadens zu ermitteln ist (Fahrerflucht) oder mutwillige Handlungen (Vandalismus) fremder Personen vorliegen. Ersetzt werden auch Reparatur- und erforderliche Wiederherstellungskosten. Bei einem Totalschaden wird innerhalb der ersten 6-18 Monate (je nach Tarif) nach der Erstzulassung der Neupreis des Fahrzeugs ersetzt. Anschließend ist der Wiederbeschaffungswert durch die Autoversicherung abgesichert.
Die Absicherung der Vollkaskoversicherung geht über die Leistungen der Teilkaskoversicherung hinaus und ersetzt auch Schäden, die durch eigenverschuldete Unfälle sowie durch mut- oder böswillige Handlungen Dritter entstanden sind. Außerdem unterscheidet sich im Rahmen der Autoversicherung die Vollkaskoversicherung von der Teilkaskoversicherung durch den Schadenfreiheitsrabatt. Vergleichbar mit der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung sinkt in der Vollkaskoversicherung die zu zahlende Prämie, wenn Sie über einen bestimmten Zeitraum keinen Schaden haben und die Versicherung nicht in Anspruch nehmen. In der Teilkaskoversicherung gibt es eine solche Abstufung nicht. Daher muss, wenn Sie einen hohen Schadenfreiheitsrabatt haben, die Vollkasko- nicht teurer als die Teilkaskoversicherung sein. Bei der Asstel Versicherung zahlen Fahrer, die lange unfallfrei fahren, in Vollkasko ab Schadenfreiheitsklasse 25 (VK) nur einen Beitragssatz von 28%.
In der Vollkaskoversicherung können Sie zwischen folgenden Selbstbeteiligungen (SB) wählen:
In der Kaskoversicherung hängt die Wahl der Selbstbeteiligung natürlich entscheidend von Ihrem finanziellen Spielraum und Ihrem Sicherheitsbedürfnis ab.
Bei einem Neuwagen empfiehlt sich eine Autoversicherung mit Vollkaskoversicherung für die ersten drei Jahre. Anschließend sollte man überlegen, ob man finanziell in der Lage ist, ein gleichwertiges Fahrzeug im Schadensfall aus eigener Tasche zu zahlen. Ist dies der Fall, empfiehlt sich die Teilkasko, ansonsten sollte man die Vollkaskoversicherung beibehalten. Wer bereits jahrelang unfallfrei fährt und über einen hohen Schadenfreiheitsrabatt verfügt, sollte prüfen, ob der Abschluss einer Vollkaskoversicherung nicht sogar preisgünstiger ist als der einer Teilkaskoversicherung. Die Prämie der Vollkasko sinkt mit der Anzahl unfallfreier Jahre, während die Teilkasko-Prämie immer gleich bleibt. Bei der Asstel Direktversicherung zahlen Fahrer, die lange unfallfrei fahren, ab der Schadenfreiheitsklasse 25 (rechnerisch 25 Jahre unfallfrei) nur einen Beitragssatz von 28%.
Das allgemeine Fahrzeugzubehör ist in der der Asstel Autoversicherung beitragsfrei mitversichert. Hierzu zählen z. B. Anhängervorrichtung, Außenspiegel, Dachkoffer, Feuerlöscher, Heckträger für Fahrräder, Kindersitz, Leichtmetallfelgen und -räder, Schneeketten, Warndreieck und Xenon-Leuchten.
Zusätzlich ist folgendes Zubehör bis 5.000 € beitragsfrei mitversichert (max. 13% des Fahrzeugwerts): Radioanlage, Lautsprecher, eingebaute CD-Player/-wechsler, Telefon mit Antenne und Navigationssysteme.
Die Insassenunfallversicherung sichert den Fahrer des Fahrzeugs und alle Mitfahrer finanziell bei einem Unfall ab. Dabei spielt die Schuldfrage keine Rolle. Der Schutz besteht für alle Unfälle, die beim Umgang mit einem Kfz, beim Ein- und Aussteigen und Be- und Entladen geschehen. Außerdem kann eine Leistung für den Todesfall, die Invalidität und auch ein Krankenhaustagegeld vereinbart werden.
Auch hier bietet die Asstel Autoversicherung ein Plus an Leistung. Die vereinbarten Versicherungssummen erhöhen sich beitragsfrei bei zwei und mehr Insassen um 50%. Die angeschnallten Insassen erhalten zusätzlich ein Krankenhaustagegeld, dessen Höhe abhängig von den vereinbarten Versicherungssummen für den Todesfall bzw. Invalidität ist. Airbags senken genau wie Sicherheitsgurte das Verletzungsrisiko bei Unfällen. Die Asstel Autoversicherung gewährt für Fahrzeuge mit Airbags einen Beitragsnachlass.
Die Pannen- und Unfallhilfe der Asstel Autoversicherung bietet Ihnen aktive Hilfe bei einem Unfall und erhält Ihnen die Mobilität auch nach einem Schadensfall oder einer Panne. Asstel übernimmt die Organisation und Kostenübernahme nach einem Versicherungsfall in der Fahrzeugversicherung oder nach einer Panne für:
Die Pannenhilfe und Unfallhilfe können Sie zusätzlich zur Plus- und Komfort-Deckung wählen.
Eine eVB-Nr. benötigen Sie bei einer Neu- oder Wiederzulassung eines Fahrzeugs, Umschreibung auf einen anderen Halter und Umkennzeichnung im Falle eines Wohnortwechsels. Die eVB-Nr. muss bei der zuständigen Zulassungsstelle vorgelegt werden. Mit der eVB-Nr. bestätigt Ihnen die Versicherungsgesellschaft die Absicherung des Fahrzeugs im Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung.
Bei der Asstel Autoversicherung erhalten Sie die eVB-Nr. zusammen mit dem Angebot zugesandt. Bei der An- oder Ummeldung des Fahrzeugs nennen Sie die eVB-Nr. und das Fahrzeug kann zugelassen werden.
Die Grüne Versicherungskarte bestätigt das Bestehen Ihres Versicherungsschutzes im Ausland. Daher ist dieser Nachweis bei Fahrten im europäischen Ausland mitzunehmen. Vorgeschrieben ist die Mitnahme in Bosnien, Herzegowina, Lettland, Malta, Island, Albanien, Bulgarien, Estland, Mazedonien, Polen, Rumänien und der Ukraine. Vergisst man die Karte oder ist das Länderkürzel nicht angeführt, muss man eine Grenzversicherung (sie kann am zuständigen Landes-Grenzzollamt oder evtl. beim ADAC erworben werden) abschließen. Nicht akzeptiert wird die Grüne Karte innerhalb Europas in der Russischen Föderation, der Republik Moldau, der Bundesrepublik Jugoslawien und Belarus (Weißrussland). Dort muss man ebenfalls eine Grenzversicherung abschließen. Auf der Karte befinden sich außerdem wichtige Informationen, die bei einer Schadensabwicklung hilfreich sind.
Bei einem Wechsel der Versicherung übernehmen wir die Schadenfreiheitsklasse der Autoversicherung, die uns vom Vorversicherer bestätigt wird. Bei Versicherern, die in Deutschland die Kfz- Versicherung betreiben und am Verfahren der Versichererwechselbescheinigung teilnehmen, erfolgt dieses über ein etabliertes Verfahren aus Anfrage und Bestätigung (Antwort).Handelt es sich beim Vorversicherer um ein Unternehmen, das in einem zur EU gehörenden Land seinen Sitz hat, so rechnen wir die schadenfreien Jahre an (natürlich unter Anrechnung eventueller Schäden während der gesamten Laufzeit) und stufen den Vertrag in die sich daraus ergebene SF-Klasse der Autoversicherung ein. Die schadenfreien Jahre inklusive eventueller Schäden sind durch ein Schreiben der Vorversicherung im Original nachzuweisen. Eine Kopie des Schreibens reicht nicht aus.
Bei einer Unterbrechung bis zu 6 Monaten wird der Vertrag in die SF-Klasse eingestuft, in die er bei Fortdauer des Versicherungsschutzes eingestuft worden wäre. Liegt ein Jahreswechsel innerhalb der Unterbrechung, wird der Vertrag bei ersatzpflichtigen Schäden gemäß Rückstufungstabelle zurückgestuft. Bei der Plus- und Komfort-Deckung bleibt der Vertrag bei einer Unterbrechung von mehr als 6 Monaten in der SF-Klasse, die vor der Unterbrechung galt, wenn es im Jahr des Beginns der Unterbrechung keinen Schaden gab (ansonsten erfolgt im Jahr der Beendigung der Unterbrechung eine Rückstufung gemäß der Rückstufungstabelle). Bei der Basis-Deckung wird der Vertrag für jedes Jahr der Unterbrechung eine Schadenfreitsklasse zurückgestuft. Bei einer Unterbrechung von mehr als 7 Jahren verfällt der Schadenfreiheitsrabatt und es erfolgt eine Einstufung gemäß der sog. Führerscheinregelung.
Nein, wenn Sie im Internet einen Online Abschluss einer Asstel Autoversicherung vorgenommen haben, müssen Sie den Antrag nicht mehr unterschrieben an Asstel zurücksenden.
Nur eventuell notwendige zusätzliche Formulare (wie z. B. die sog. Beamtenbescheinigung) sind noch zu unterschreiben und an uns zurückzusenden.
1. Ich habe eine Beitragsrechnung erhalten, obwohl mein Fahrzeug bereits abgemeldet wurde.
Ihr Vertrag wurde vermutlich noch nicht beendet, da uns die entsprechende Mitteilung des Straßenverkehrsamtes zum Erstellungsdatum der Beitragsrechnung noch nicht vorlag. Ein Abrechnungsschreiben zu Ihrem Vertrag geht Ihnen gesondert zu, sobald uns die Mitteilung vorliegt. Bitte betrachten Sie die Beitragsrechnung als gegenstandslos.
2. Warum ändern sich die Typklasse und/oder die Regionalklasse für mein Auto?
Bei Pkw richten sich die Beiträge in der Haftpflicht-, Vollkasko- und Teilkaskoversicherung unter anderem nach dem Typ des Fahrzeugs (Typklasse) und nach der Region, in der Ihr Wohnsitz liegt bzw. Ihr Fahrzeug zugelassen ist (Regionalklasse).
Die Einstufung in eine Regional- und Typklasse wird von einem unabhängigen Treuhänder nach einem statistisch anerkannten Verfahren für alle Versicherungsunternehmen ermittelt. Die Einstufungen werden jährlich vom Treuhänder überprüft, so dass sie sich von Jahr zu Jahr zu Ihren Gunsten, aber auch zu Ihren Lasten verändern können.
Bei der Typklassen-Einstufung wird jeder Fahrzeugtyp entsprechend seines Schadenverlaufs einer Typklasse zugeordnet. Die Regionalklassen-Einstufung berücksichtigt dagegen die unterschiedlichen Schadenverläufe in den einzelnen Zulassungsbezirken.
3. Warum ändern sich die SF-Klassen in meinem Vertrag?
In der Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung ändert sich Ihre persönliche SF-Klasse abhängig davon, ob das Versicherungsjahr schadenfrei verlaufen ist oder nicht. Bei einem schadenfreien Verlauf werden Sie in eine höhere SF-Klasse gestuft; sind Schäden angefallen, erfolgt eine Rückstufung in eine niedrigere SF-Klasse.
4. Warum ist der Beitrag gestiegen, obwohl ich unfallfrei gefahren bin?
Wir überprüfen regelmäßig unsere Kfz-Tarife und passen diese bei Bedarf an die aktuelle Schaden- und Kostenentwicklung an. Liegt Ihrem Vertrag ein älterer Kfz-Tarif zugrunde, haben wir möglicherweise eine Beitragsanpassung vorgenommen. Möglicherweise ist für Sie eine Umstellung Ihres Vertrages vorteilhaft. Sie können sich gerne an unsere Mitarbeiter wenden oder den Beitrag schnell mit unserem Kfz-Tarifrechner im Internet berechnen.
5. Ich habe die Vollkaskoversicherung aus meinen Vertrag nehmen lassen. Warum ist die Haftpflicht nun teurer geworden?
Wahrscheinlich gehört unsere Pannen- und Unfallhilfe (bis 01.01.2009 als Plusschutz benannt) zu Ihren versicherten Leistungen. Diese ist bei einer bestehenden Vollkaskoversicherung in deren Beitrag enthalten. Bei Beendigung dieser wird der Beitrag der Pannen- und Unfallhilfe mit der Kfz-Haftpflichtversicherung erhoben. Durch diese Umverteilung erhöht sich die Prämie Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung um den Beitrag der Pannen- und Unfallhilfe.
6. Genügt die Rechnung als Finanzamtbescheinigung?
Die Beitragsrechnung genügt den Finanzämtern als Nachweis. Bitte reichen Sie diese in Kopie zusammen mit Ihren übrigen Unterlagen mit Ihrer Steuererklärung ein.
7. Ich habe den Fahrerkreis in meinem Vertrag ändern lassen. Warum ändert sich der Beitrag?
Statistisch gesehen ergeben sich für verschiedene Konstellationen des Fahrerkreises unterschiedliche Schadenbedarfe für einen Vertrag. Die Höhe des Beitrags ist dabei von den einzelnen persönlichen Merkmalen der Personen abhängig.
8. Der neue Beitrag ist mir zu hoch. Was kann ich tun?
Möglicherweise lohnt sich für Sie eine Umstellung auf unseren aktuellen Kfz-Tarif. Bei Pkw können Sie sich zwischen günstigem Basis-Schutz, preis-/leistungsstarkem Plus-Schutz und umfassendem Komfort-Schutz entscheiden. Sie können sich gerne an unsere Mitarbeiter wenden oder den Beitrag schnell mit unserem Kfz-Tarifrechner im Internet berechnen.
Unabhängig davon haben Sie die Möglichkeit, die Höhe der in der Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung vereinbarten Selbstbeteiligung zu ändern. Dabei gilt, dass der Beitrag umso niedriger wird, je höher die von Ihnen gewählte Selbstbeteilung liegt.
Zudem können Sie eine bestehende Vollkasko- in eine Teilkaskoversicherung umwandeln. Bei der Umwandlung einer Vollkaskoversicherung mit einer hohen Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) kann es jedoch vorkommen, dass wegen großer Unterschiede in den Typklassen die Teilkaskoversicherung nur unwesentlich günstiger, in Extremfällen sogar teurer ist als die Vollkaskoversicherung. Bedenken Sie außerdem, dass Sie in der Teilkaskoversicherung keinen Versicherungsschutz für selbst verschuldete Unfälle am eigenen Fahrzeug und für Schäden durch Vandalismus haben.
9. Ich habe ein günstigeres Versicherungsangebot vorliegen! Was raten Sie mir?
Bitte wenden Sie sich an unsere Mitarbeiter, damit wir das Angebot mit Ihrem Vertrag vergleichen können: Ist der Versicherungsumfang identisch? Beinhaltet das Angebot die gleichen umfangreichen Versicherungs- und Serviceleistungen, die Sie bei uns erhalten? Gemeinsam finden wir eine Lösung!
10. Ich möchte kündigen! Wie kann ich den Vertrag beenden?
Kündigung zum Vertragsablauf
Der Kfz-Versicherungsvertrag wird für maximal ein Jahr abgeschlossen. Der Ablauf des Vertrages ist in der Regel der 1. Januar des Folgejahres. Wird der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert sich seine Laufzeit um ein weiteres Jahr. Ist in Ihrem Versicherungsschein der Vertragsablauf der 1. Januar, muss die Kündigung spätestens am 30. November bei Ihrem Versicherer eingegangen sein.
Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung bzw. Tarifänderung
Sie können Ihren Vertrag innerhalb eines Monats ab Zugang der Beitragsrechnung kündigen, wenn sich Ihr Beitrag für das kommende Jahr erhöht hat. Eine Beitragserhöhung, die allein auf eine Rückstufung Ihrer persönlichen Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) in Folge eines oder mehrerer Schäden zurückzuführen ist, berechtigt Sie jedoch nicht zur Kündigung. Wenn der Beitrag Ihrer Beitragsrechnung in Spalte 3 höher ist als in Spalte 2, gilt für Sie das Sonderkündigungsrecht.
Sonderkündigungsrecht nach dem Versicherungsfall
Wenn nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles der Schaden reguliert oder abgelehnt wurde, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht mit Kündigungsfrist von einem Monat ab dem Zeitpunkt der Regulierung bzw. Ablehnung des Schadens.
Versichererwechsel bei jedem Fahrzeugwechsel möglich
Sobald Sie Ihr Auto verkaufen und sich dafür ein anderes zulegen, können Sie auch den Versicherer wechseln. Ihre schadenfreie Zeit nehmen Sie natürlich mit in den neuen Vertrag.
Unsere Kfz-Experten helfen Ihnen gerne weiter!
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