Zahnzusatzversicherung

  • Bis zu 100% Kostenerstattung für
    Brücken, Kronen und Prothesen
  • Bis zu 80% Kostenerstattung
    für Inlays und Implantate
  • Bis zu 100% für professionelle
    Zahnreinigung

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Zahn-
ersatz

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Kombi
Paket

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-Leistungsumfang

     
Kronen, Brücken, Prothesen ja   ja
Inlays ja   ja
Kunststofffüllungen   ja ja
Implantate ja   ja
Professionelle Zahnreinigung   ja ja
Zahnprophylaxe   ja ja

Fragen und Antworten zur Zahnzusatzversicherung

  • +1.Welche Leistungen sind versichert?

    Leistungen Zahnersatzversicherung

    Versichert sind im Rahmen der Zahnzusatzversicherung "Ersatz" Zahnersatzleistungen wie Kronen, Brücken, Implantate, Inlays, Prothesen, funktionsanalytische- und therapeutische Leistungen, Abformungsmaßnahmen sowie die Erstellung eines Heil- und Kostenplanes. Auch Reparaturen von bestehendem Zahnersatz und Material- und Laborkosten sind versichert. Der Umfang des Leistungsanspruches ergibt sich aus der Gebührenordnung für Zahnärzte bis zur Höhe des dort genannten Gebührenrahmens.

    Leistungen Zahnprophylaxeversicherung - MediProphy

    100% Zahnbehandlung: Die Asstel übernimmt nach Vorleistung eines Trägers der gesetzlichen Krankenversicherung 100% der verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen für allgemeine zahnärztliche Leistungen, Leistungen wie z. B. Kunststofffüllungen (Ausnahme Inlays und Kronen), chirurgische Maßnahmen, parodontologische Leistungen, Leistungen bei Erkrankung der Mundschleimhaut. (80% Erstattung, wenn keine Vorleistungen eines Trägers der GKV nachgewiesen werden)

    100% Zahnprophylaxe: Wir übernehmen 100% der erstattungsfähigen Aufwendungen für Zahnprophylaxemaßnahmen für Sie, wie z. B. professionelle Zahnreinigungen bis zu einem Betrag von 100 € pro Kalenderjahr, Versiegelung (Fissurenversiegelung), Fluoridierung, Speicheltest zur Keimbestimmung, Erstellung eines Mundhygienestatus, Kariesrisikodiagnostik.

    Leistungen Zahnzusatzversicherung Kombi-Paket

    Das Kombi-Paket der Zahnzusatzversicherung versichert die Leistungen der Zahnersatzversicherung und die der Zahnprophylaxeversicherung - MediProphy.

  • +2.In welchen Fällen besteht kein Versicherungsschutz?

    Zahnersatzversicherung

    Für Fälle, die bereits vor Vertragsabschluss angeraten oder behandelt wurden, besteht kein Versicherungsschutz. Bei mehr als einem fehlenden Zahn zum Vertragsabschluss werden für die Zahnersatzmaßnahme der bereits fehlenden Zähne keine Leistungen übernommen.

    Zahnprophylaxeversicherung

    Es besteht kein Versicherungsschutz für alle zahnärztlichen Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits angeraten oder geplant bzw. begonnen worden sind. Inlays und Kronen sind nicht im Versicherungsschutz des MediProphy enthalten, können aber mit der Zahnersatzversicherung zusätzlich abgesichert werden. Im Mittelpunkt des MediProphy steht die optimale Vorsorge und Sicherung Ihrer Zahngesundheit mittels prophylaktischer Maßnahmen.

  • +3.Sind die Leistungen der Zahnzusatzversicherung begrenzt?

    Zahnersatzversicherung

    Die Leistungen sind in den ersten 3 Versicherungsjahren auf maximal 1.500 € begrenzt (in den ersten beiden Jahren maximal 750 €). Bei notwendigen Zahnersatzmaßnahmen infolge eines Unfalles entfallen diese Höchstgrenzen. Ab dem 4. Versicherungsjahr sind die Erstattungen nicht mehr begrenzt. (Das Versicherungsjahr entspricht dem Kalenderjahr vom 01.01.-31.12.)

    Zahnprophylaxeversicherung

    Die Leistungen aus dem Tarif MediProphy sind unbegrenzt, soweit die die Behandlung medizinisch begründbar ist. Lediglich die Kosten für professionelle Zahnreinigungen sind auf max. 100,00 € pro Kalenderjahr begrenzt.

  • +4.Was bedeuten Wartezeiten?

    Zahnzusatzversicherung

    Die Wartezeit beträgt für Zahnersatz 8 Monate. Erst nach Ablauf der Wartezeit können Sie die Leistungen aus Ihrem Tarif in Anspruch nehmen. Bei notwendigem Zahnersatz aufgrund eines Unfalles entfällt die Wartezeit.

    Für die Zahnprophylaxeversicherung - MediProphy bestehen keine Wartezeiten.

  • +5.Welche fehlenden Zähne müssen angegeben werden?

    Als fehlende Zähne gelten Zähne, die bei Antragstellung noch nicht ersetzt wurden. Fehlende Weisheitszähne, aufgrund des natürlichen Zahnwechsels fehlende Milchzähne sowie Zahnlücken, die kieferorthopädisch (z.B. durch eine Klammer) geschlossen wurden, müssen Sie hier nicht angeben.

  • +6.Wie lange läuft der Vertrag?

    Bei Abschluss des Vertrages einer Zahnzusatzversicherung beträgt die Laufzeit 2 Jahre. Nach Ablauf verlängert sich der Vertrag jeweils nur noch um 1 Jahr, wenn Sie nicht 3 Monate vor Ablauf schriftlich kündigen.

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0221 / 9 677 675

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