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Asstel Versicherungsgruppe
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Carlo Bewersdorf.


-Highlights |
| Versicherungssumme bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden | 3 Mio. € | 5 Mio. € |
10 Mio. € oder 50 Mio. € |
| Berechtigte und unberechtigte Schadensersatzansprüche von Dritten | ja | ja | ja |
| Verlust fremder, privater Schlüssel | ja |
ja |
|
| Forderungsausfalldeckung bei Zahlungsunfähigkeit eines Schadensverursachers | gegen Mehrbetrag | ja | |
+Familie und Freizeit |
| Schäden durch schuldunfähige Kinder (in der Regel bis 7 Jahre) | ab 500 € Schadenshöhe bis 15.000 € | bis 15.000 € | |
| Schäden bei der Ausübung von Sport | ja | ja | ja |
| Schäden aus privater Internetnutzung | ja | ja | |
| Betriebspraktikum | bis 5.000 € | bis 5.000 € | bis 5.000 € |
| Ehrenamtliche Tätigkeit/ Freiwilligenarbeit | ja | ja | ja |
| Fremde bewegliche Sachen, die zu privaten Zwecken gemietet, gepachtet, geliehen wurden: Beschädigung oder Abhandenkommen ab 500 € Schadenshöhe | ja | ||
| Gefälligkeitsschäden ab 500 € Schadenshöhe (z. B. Umzug) | ja | ||
+Eigentümer und/ oder Mieter |
| von Wohnungen (inkl. Ferienwohnungen) im Inland und Ausland (Europa) | ja | ja | ja |
| eines Einfamilienhauses im Inland und Ausland (Europa) inklusive der Garagen und Gärten | ja | ja | |
| eines Zweifamilienhauses im Inland inklusive Garagen und Gärten | ja | ja | |
| eines Wochenend-/ Ferienhauses im Inland und Ausland (Europa) | ja | ja | |
| eines in der Inland und Ausland (EU-Staaten) aufgestellten, feststehenden Wohnanhängers | ja | ja | ja |
| eines Zweifamilienhauses im Inland inklusive Garagen und Gärten | ja | ja | |
| eines Wochenend- / Ferienhauses im Inland oder europäischen Ausland | ja | ja | |
| eines in der EU aufgestellten, feststehenden Wohnanhängers | ja | ja | ja |
| Streu- und Reinigungspflicht | ja | ja | |
| Schäden durch häusliche Abwässer | ja | ja | ja |
| Verlust fremder, privater Schlüssel | bis 15.000 € | bis 15.000 € | |
| Allmählichkeitsschäden (z. B. das Einwirken von Feuchtigkeit über einen längeren Zeitraum) | ja | ja | ja |
| Umbaumaßnahmen bis zu einer Bausumme von 100.000 € | ja | ja | |
+Vermietung |
| Vermietung einzelner Räume der selbstbewohnten Wohnung zu Wohnzwecken | ja | ja | |
| Vermietung einer Einliegerwohnung | ja | ja | |
| Vermietung einer Wohnung im selbstbewohnten Ein-/Zweifamilienhaus | ja | ||
| Vermietung eines Wochenend- / Ferienhauses im Inland oder europäischen Ausland | ja | ||
+Gewässerschäden |
| durch Kleingebinde bis 100 l/kg je Einzelgebinde, bis 1000 l/kg Gesamtfassungsvermögen (wie Lacke, Farben, Klebstoffe, Verdünnungsmittel und Lösemittel) | ja | ja | ja |
| als Inhaber eines oberirdischen Öltanks bis 5.000 Liter | ja | ||
+Fahrzeuge |
| Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 6 km/h | ja | ja | ja |
| Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h | ja | ja | ja |
| Eigene bzw. fremde Windsurfbretter | ja | ||
| Eigene bzw. fremde Motorboote bis 5 PS | ja | ||
| Ruder-, Paddelboote, etc. und Segelboote (ohne Motor) | ja | ja | |
| Nicht versicherungspflichtige Flugmodelle, unbemannte Ballone und Drachen ohne Motor oder Treibsätze und bis 5 kg Fluggewicht | ja | ja | ja |
| Modellfahrzeuge bis 15 km/h | ja | ja | ja |
+Tiere |
| Halten und Hüten zahmer Haustiere und gezähmter Kleintiere (nicht Hunde, Pferde) | ja | ja | ja |
| Hüten fremder Hunde (alle Rassen) und Pferde (nicht gewerbsmäßig) | ja | ja | ja |
| Benutzung fremder Pferde zu privaten Zwecken | ja | ja | |
+Mietsachschäden |
| an unbewegliche Sachen | ja | ja | ja |
| an bewegliche Sachen im Hotel ab 500 € Schadenshöhe | ja | ||
| am Arbeitsplatz ab 500 € Schadenshöhe | ja | ||
+Sonstiges |
| Forderungsausfalldeckung bei Zahlungsunfähigkeit eines Schadensverursachers ab 2.500 € bis max. 10 Mio. € Schadenshöhe | gegen Mehrbetrag | ja | |
| Mitversicherung gewerbsmäßige Tagesmutter | ja | ja | |
| Verlust von beruflichen Schlüsseln |
bis 15.000 € gegen Mehrbetrag |
bis 15.000 € gegen Mehrbetrag |
|
Berechnungsbeispiel für 4,24 € im Monat: Single, Schadenfreiheitsrabatt 3 (80%), jährliche Zahlweise, ohne Selbstbeteiligung, 10 Mio. € Deckungssumme
Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus den allgemeinen Versicherungsbedingungen des Tarifs.
Benötigen Sie unsere Unterstützung bezüglich der Privathaftpflichtversicherung? Gerne machen wir Ihnen einen Vorschlag, wie Sie sich bei Asstel gemäß Ihrer Bedürfnisse optimal und preisgünstig versichern können.
Im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Lehrer und Erzieher unterliegen Sie einem erhöhten Haftungsrisiko.
Dieses können Sie durch eine Zusatzversicherung zu Ihrer Privathaftpflichtversicherung absichern. In vielen Situationen übernehmen Sie Verantwortung für Kinder und Jugendliche. Wenn es hier zu einem Schadensfall kommt, sind Sie dafür in unbegrenzter Höhe haftbar. Asstel übernimmt Ihr finanzielles Risiko.
Sollten Sie Interesse an unserer Zusatzversicherung haben, dann rufen Sie uns einfach an!
Angestellte und Beamte des öffentlichen Dienstes unterliegen nach § 839 BGB einer Haftung. Hierzu kann ergänzend zur Privathaftpflichtversicherung eine Amts-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Die Amtshaftpflicht und Diensthaftpflicht wird wegen eventueller Ansprüche aus Personenschäden und Sachschäden im dienstlichen Bereich benötigt. Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Richter oder Beamter, Angestellter und Arbeiter des öffentlichen Dienstes sowie als Soldat, nicht jedoch als Wehrpflichtiger. Sie umfasst Ansprüche geschädigter Dritter gegen den Versicherten, sowie Rückgriffsansprüche wegen Schäden, die der Dienstherr einem Dritten zu ersetzen hatte.
Sollten Sie Interesse an unserer Zusatzversicherung haben, dann rufen Sie uns einfach an!
Ein Single zahlt für eine Privathaftpflichtversicherung von Asstel bei einem Schadenfreiheitsrabatt SF3 (80%) bei jährlicher Zahlweise ohne Selbstbeteiligung (SB), mit einer Deckungssumme von 10 Mio. € nur 4,24 € im Monat.
(Voraussetzung: in den vergangenen 2 Jahren schadenfrei)
Perfekter Schutz darf nicht teuer sein. Ihre Asstel bietet Ihnen einen 20% Schadenfreiheitsrabatt von Beginn an, wenn Sie in den vergangenen zwei Jahren schadenfrei haftpflichtversichert waren. Und das ist noch nicht alles: Bleiben Sie während der Vertragslaufzeit schadenfrei, sinkt Ihr Beitrag sogar weiter - wir gewähren Ihnen dann einen Rabatt von bis zu 35%.
Leichter geht es nicht - Schadenfreiheitsrabatt problemlos übernehmen
Sie sind bereits Kunde bei Asstel? Umso besser. Dann können Sie Ihren Schadensfreiheitsrabatt aus Ihrer Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung direkt für Ihre Privathaftpflichtversicherung übernehmen.
Mit jedem weiteren schadenfreien Versicherungsjahr Schadenfreiheitsrabatt (Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung) erworben haben, können Sie diesen übernehmen. Damit steigen Sie direkt mit einem hohen Rabatt ein.
Haftpflicht bedeutet grundlegend die Verpflichtung zum Schadensersatz nach den Grundsätzen des Zivilrechts. Das bedeutet, dass eine Person für die durch sie entstandenen Schäden aufkommen muss. Der Gesetzgeber regelt diese Ansprüche im Bürgerlichen Gesetzbuch. "Wer ... fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum, oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet." (§ 823 Abs. 1 BGB) Die Verpflichtung, für einen entstandenen Schaden zu haften, kann unter Umständen ein Leben lang bestehen. Damit diese Verpflichtung Sie nicht in den Ruin führt, kann eine entsprechende Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Die Privathaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die der Versicherungsnehmer und die versicherten Personen anderen zufügen. Die Privathaftpflichtversicherung deckt die alltäglichen Risiken, denen man als Privatperson ausgesetzt ist, ab.
Die Asstel Privathaftpflichtversicherung bietet den günstigen Single-Tarif für Einzelpersonen an. Im Versicherungsumfang der Familienhaftpflichtversicherung ist die gesamte Familie haftpflichtversichert. Ehe- bzw. Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft können eine gemeinsame Privathaftpflichtversicherung abschließen. Ledige Kinder sind bis zum vollendeten 30. Lebensjahr mitversichert, sofern sie nicht in einem unbefristeten Arbeits- oder Dienstverhältnis stehen bzw. standen oder als Selbständige einen Beruf ausüben. Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen mitversicherte Personen sowie der mitversicherten Personen untereinander und gegen den Versicherungsnehmer sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Einige Risiken sind in der Privathaftpflichtversicherung nicht abgesichert. Diese Risiken müssen Sie gesondert versichern. Bei Asstel können Sie diese Risiken versichern:
Gegenstand der Privathaftpflichtversicherung ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Privatperson, Aufsichtspflichtiger (Eltern) sowie als Mieter einer ausschließlich zu Wohnzwecken verwendeten Wohnung. Wenn Sie alleine ein eigengenutztes Haus bewohnen, sind die Risiken aus Ihrer Eigenschaft als Hausbesitzer (z. B. Räumpflicht und Streupflicht) mit der Haftpflichtversicherung abgedeckt. Dies ist allerdings von dem gewählten Deckungsumfang abhängig. Wohnt in Ihrem Haus jedoch noch eine andere Partei, z. B. in einem Zwei- oder Mehrfamilienhaus, so greift Ihre Privat-Haftpflichtversicherung nicht mehr. Sie müssen dann eine eigene Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen.
Die private Haftpflichtversicherung kommt nur für die Schäden auf, die Sie anderen Personen oder Sachen zugefügt haben. Schäden an Ihren eigenen Gegenständen sind hier ausgeschlossen. Außerdem sind Schädigungen, die Sie selbst erleiden oder anderen vorsätzlich zufügen, durch die Privathaftpflichtversicherung nicht abgedeckt.
Die Versicherungsgesellschaft leistet maximal in jedem Schadensfall bis zu der vereinbarten Versicherungssumme. Sollte ein Schaden die Versicherungssumme übersteigen, müssen Sie für die ausstehenden Forderungen selbst aufkommen. Vermeiden Sie daher eine solche Situation, indem Sie eine hohe Versicherungssumme abschließen.
Wenn die versicherte Person einen anderen Menschen verletzt oder schädigt, leistet das Versicherungsunternehmen, wenn sie nicht vorsätzlich gehandelt hat. Die Privathaftpflichtversicherung deckt die alltäglichen Risiken, denen man als Privatperson ausgesetzt ist. Dazu zählen neben den verursachten Sachschäden auch Personenschäden.
Ehegatten, Minderjährige und unverheiratete Kinder sind bei einer Familien-Haftpflichtversicherung automatisch mitversichert. Besteht allerdings nur ein Singletarif, so muss der Vertrag umgestellt werden, damit der Partner mitversichert ist. Eine Änderung der versicherten Personen sollte dem Versicherer immer mitgeteilt werden (z. B. die Geburt eines Kindes).
Die Versicherungswirtschaft macht weitestgehend keinen Unterschied zwischen verheirateten und unverheirateten Paaren. Hierzu zählen auch gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften. Ist die Haftpflichtversicherung doppelt vorhanden, wenn das Paar zusammenzieht, ist meist eine Einigung auf einen gemeinsamen Versicherungsvertrag möglich. Dabei bleibt in der Regel der ältere der beiden Verträge bestehen. Wird dem Versicherungsunternehmen eine Lebensgemeinschaft angezeigt, die in häuslicher Gemeinschaft lebt, ist der jeweilige Partner in der Haftpflichtversicherung (Familientarif) beitragsfrei mitversichert.
In einem Familienvertrag sind Kinder beitragsfrei mitversichert. Der Versicherungsschutz für Ihre Kinder endet grundsätzlich mit deren Volljährigkeit, es sei denn, dass sie sich zu diesem Zeitpunkt noch in der Schulausbildung oder in einer hieran unmittelbar anschließenden Berufsausbildung befinden. In diesem Fall bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Dies gilt auch während einer Wartezeit (bis zu einem Jahr) zwischen Schulausbildung und dem nächsten Ausbildungsabschnitt sowie für die Dauer von Grundwehr- oder Zivildienst. Erst wenn sich Ihre Kinder in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis oder Dienstverhältnis befinden bzw. befanden oder als Selbständige einen Beruf ausüben, besteht für Ihre Kinder der Bedarf einer eigenen Haftpflichtversicherung. Allerdings sind Kinder grundsätzlich nur bis zum Alter von 30 Jahren mitversichert. Außerdem endet die Mitversicherung in der elterlichen Privathaftpflicht stets dann, wenn Ihre Tochter oder Ihr Sohn heiraten.
Wenn ein Schadensfall eingetreten ist, sind einige Regeln zu beachten, damit Sie schnell den vereinbarten Schadensersatz erhalten. Der Versicherer sollte unverzüglich über einen Schaden informiert werden. Nach der Meldung des Versicherungsfalles ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, alle relevanten Informationen über den Schadenshergang dem Versicherer mitzuteilen sowie für eine Begrenzung des Schadens zu sorgen.
Die Privathaftpflichtversicherung schützt Sie weltweit auch im Ausland. Innerhalb der Länder der Europäischen Union sind Sie bei Asstel zeitlich unbegrenzt versichert. Außerhalb dieser Länder besteht der Versicherungsschutz bei einem Auslandsaufenthalt bis zu einem Jahr. Der Auslandsaufenthalt muss jedoch vorübergehend sein, d. h. es muss noch eine Adresse in Deutschland vorhanden sein.
Versicherungsunternehmen gewähren in verschiedenen Sparten einen Nachlass auf Beiträge, wenn in einem Jahr kein Versicherungsfall eingetreten ist und reguliert wurde. Diesen prozentualen Nachlass nennt man Schadenfreiheitsrabatt. Allgemein bekannt ist diese Regelung aus der Kraftfahrzeugversicherung (Kfz-Versicherung) . Aber auch in anderen Sparten wie z. B. Hausratversicherung und Glasversicherung werden Schadenfreiheitsrabatte gewährt. Die Asstel Versicherung räumt Ihnen bereits zu Beginn des Vertrags in der Haftpflichtversicherung, der Hausratversicherung und der Glasversicherung einen Schadenfreiheitsrabatt ein. Informieren Sie sich über diese Möglichkeit.
Bei dem Abschluss eines Versicherungsvertrags kann eine Selbstbeteiligung vereinbart werden. Dies bedeutet, dass der Versicherungsnehmer im Schadenfall eine bestimmte Summe selber übernimmt. Wenn z. B. in der Haftpflichtversicherung eine Selbstbeteiligung von 150 € vereinbart wurde, muss der Versicherungsnehmer bei jedem Schadenfall bis 150 € selber zahlen. Das Versicherungsunternehmen übernimmt dann den Betrag, der über der vereinbarten Selbstbeteiligung liegt. Für die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung gewähren die Versicherer einen Beitragsnachlass. Grundsätzlich gilt: Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger der Beitrag.
Nein, wenn Sie im Internet einen Online Abschluss vorgenommen haben, müssen Sie den Antrag nicht mehr unterschrieben an Asstel zurücksenden.
Nur eventuell notwendige zusätzliche Formulare (wie z. B. die sog. Beamtenbescheinigung) müssen noch unterschrieben an uns gesendet werden.
Unsere Haftpflicht-Experten helfen Ihnen gerne weiter!
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