BESCHEINIGUNGEN

Bescheinigungen

Arbeitgeberbescheinigung
Bei einem Stellenwechsel oder dem Wechsel der Krankenversicherung müssen Sie Ihrem Arbeitgeber Ihren Krankenversicherungsschutz nachweisen. Eine solche Bescheinigung benötigen Sie auch für das Studium oder die Unterhaltssicherungsbehörde. Als Beweis für Ihre Versicherung dient die Bescheinigung, die Sie hier anfordern können.

Finanzamtbescheinigung
Auch das Finanzamt fordert als Beleg für Ihren Versicherungsschutz, den Sie in der Steuererklärung geltend machen möchten, schon mal eine Bescheinigung.

0221 - 9 677 622

Interessenten wählen bitte:
0221 - 9 677 622

Kunden wählen bitte:
Lebens- und Rentenversicherungen
0221 - 9 677 477

Riester-Rentenversicherung
0221 - 9 677 478

Unfall-, Hausrat-, Haftpflicht-, Kfz- und Rechtsschutz-Versicherungen
0221 - 9 677 577

Krankenversicherungen
0221 - 9 677 877

info@asstel.de
Asstel Versicherungsgruppe
Schanzenstr. 28
51175 Köln