Bitte beachten Sie: Wir können Ihnen hier nur allgemeingültige Ratschläge mit auf den Weg geben. Wenden Sie sich bitte im konkreten Leistungsfall an unsere Mitarbeiter.
Bis wann muss ich einen Schaden melden?
Informieren Sie uns umgehend telefonisch, damit wir Maßnahmen zur Schadensfeststellung und -minderung anstoßen können
Ablauf im Leistungsfall
Tipp: Heben Sie beschädigte Gegenstände auf jeden Fall zur Beweissicherung auf. Legen Sie uns Nachweise über den Wert der beschädigten Sache vor. Benachrichtigen Sie uns rechtzeitig, damit wir aktiv werden können.
Im Rahmen der telefonischen Kontaktaufnahme (daher immer Telefonnummer des Geschädigten angeben) werden Erstmaßnahmen sowie die weitere Vorgehensweise zwischen Versicherungsnehmer, Geschädigtem und der Asstel abgesprochen
Unser Service für Sie und den Geschädigten: Assistance-Leistungen, z. B. Beauftragung von Notreparatur-, Trocknungs- oder Sanierungsfirmen mit vielfältigen Dienstleistungen
Versand der Fragebögen
Nach Vorlage der vollständigen Abrechnungsunterlagen zu Höhe und zu Umfang der Haftung veranlassen wir die Schadensregulierung mittels Scheck
Erste Maßnahmen vor Ort
Schadensbegrenzung (z.B. bei Wasserschaden Wasser abdrehen, Aufnehmen des ausgelaufenen Wassers, Mieter der unteren Wohnung informieren, dass Tropfwasser aufgefangen wird)
Foto-Dokumentation des Schadensausmaßes
Sicherung der beschädigten Gegenstände
Bis wann muss ich meinen Schaden melden?
Umgehend unter 0221-9 677 678 oder unserer 24-Stunden-Help-Line (0221-9 677 112) bzw. hier online
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Hausratversicherung
und
Wohngebäudeversicherung
Ausgefüllte Schadensanzeige
Reparaturrechnungen, Anschaffungsbelege oder Bedienungsanleitungen im Original
Bei Sturmschäden: Sturmnachweis (Zeitungsbericht, Fotos von Schäden in der Nachbarschaft, Bestätigung der örtlichen Feuerwehr oder Dachdeckerinnung etc.)
Bei Schäden durch Einbruchdiebstahl: wenn vorhanden Fotos, auf denen entwendete Gegenstände (z.B. Schmuckstücke) zu sehen sind (nach Möglichkeit schon zur Vertragsakte reichen); Fotos der Einbruchsspuren; Aktenzeichen und Anschrift der aufnehmenden Polizeibehörde
Stehlgutliste (auch bei der Polizei einreichen)
Mitteilung des Verursachers, wenn Dritter Schaden (z. B. durch Brand oder Leitungswasser) verursacht hat
Bei Schäden an Mobiliarverglasung: Anschaffungsrechnungen (soweit vorhanden)
Ablauf im Leistungsfall
Keine Reste ohne Rücksprache mit uns entsorgen (Tipp: vorher Foto machen)
Schaden so gering wie möglich halten, also z. B. bei Leitungswasserschäden Haupthahn schließen, durch Sturm oder Hagel entstandene Öffnungen baldmöglichst schließen, zugefrorene Rohre oder Heizkörper durch Fachmann auftauen lassen etc.
Bei größeren Schäden beauftragt Asstel in der Regel Außenregulierer oder Sachverständige mit der Begutachtung
Bei kleineren Schäden können nach Absprache Fotos und Angebot eines Handwerkers genügen, Reparaturfreigabe mit uns abstimmen
Bei Bedarf Vermittlung eines Handwerkers (Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung) oder Glasers (Glasversicherung) über 24-Stunden-Help-Line (0221-9 677 112)
Besonderheiten
Glasversicherung
In der Glasversicherung grundsätzlich Naturalersatz, d.h. durch Liefern und Montieren von Sachen gleicher Art und Güte
Entschädigung in Geld, wenn Reparatur nicht möglich ist bzw. Kosten dafür Wiederbeschaffungswert der Sache übersteigt
Bis wann muss ich einen Schaden melden?
Unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Verzögern: möglichst noch vom Unfallort aus, ansonsten noch am selben Tag
Welche Unterlagen muss ich bei einem Kaskoschaden einreichen?
Ausgefüllte Schadensanzeige inklusive vollständige Anschrift der Zeugen und polizeiliches Aktenkennzeichen mit Anschrift
Je nach Schadenshöhe und -umfang (deswegen ist auch die zeitnahe Meldung bei Asstel erforderlich) sind
Lichtbilder und Kostenvoranschlag oder Lichtbilder und Reparaturrechnung jeweils im Original vorzulegen
Soweit ein Gutachten erforderlich ist, wird dies von uns in unserem Namen in Auftrag gegeben
Bei Totalschaden ist vor Veräußerung der Reste die Zustimmung von Asstel einzuholen
Brandschaden
Sachverständiger immer erforderlich (wird von Asstel beauftragt)
Schaden durch Einbruchdiebstahlzusätzlich
Zu den oben genannten Unterlagen benötigen wir:
Kopie der polizeilichen Diebstahlsanzeige
Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft
Unterlagen zur Höhe der entwendeten Gegenstände sowie deren Eigentumsnachweis (z. B. bei Autoradio die sogenannten Code- oder Key-Karten im Original vorlegen)
Glasschaden
In der Regel wird auf Versendung einer Schadensanzeige verzichtet, wenn Schadensmeldung zeitnah erfolgt
Totalentwendung
Kaufvertrag
Letztes TÜV-Abnahmeprotokoll
Belege der werterhöhenden Maßnahmen (Reparaturrechnungen und Wartungsrechnungen)
Anzeige bei der Polizei und Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft
Original des Kfz-Briefs und alle Pkw-Schlüssel (bitte unbedingt per Einschreiben/Rückschein zusenden)
Vollkaskoschaden
Abhängig von Fahrzeugalter und Schadensumfang ist vor Reparaturbeginn eine Begutachtung durch unseren Sachverständigen erforderlich (dazu benötigen wir Angaben zu Schadenshöhe und -umfang)
Reparatur des Fahrzeugs möglich: nach Durchführung Rechnung vorlegen
Totalschaden: Reste können nach Abstimmung mit uns auf Basis des von uns eingeholten Gutachtens veräußert werden
Wildschaden
Wildschadennachweis vom Revierjäger oder Forstamt
Polizeiliche Unfallmeldung
Gesicherte Wildspuren, z. B. Fotos (Tipp: Auto nicht sofort reinigen, sondern erst nach definitiver Feststellung des Wildschadens und der Spuren durch Polizei, Förster oder Sachverständigen reinigen lassen)
Welche Unterlagen muss ich im Haftpflichtfall einreichen?
Versicherungsnehmer
Schadensanzeige mit ausführlicher Schilderung des Schadensherganges, Namen und Anschriften der Unfallgegner und Zeugen sowie Kopie des polizeilichen Unfallaufnahmeprotokolls
Lichtbilder von Unfallort und Endstellung der Fahrzeuge
Ihre Bedenken hinsichtlich der Haftung oder des Schadensumfanges
Hinweis: Geben Sie uns unbedingt an, wenn Sie eigene Ansprüche geltend machen und nennen Sie uns Ihren Anwalt!
Geschädigter
Ausgefüllter Geschädigten-Fragebogen
Nachweise zur Haftung (Polizeibericht/Zeugenaussage)
Nachweise zur Schadenshöhe (Reparaturrechnungen und Fotos, ggf. Gutachten nach Absprache mit Asstel, Mietwagenrechnung usw.)
Ablauf im Leistungsfall (Haftpflicht- und Kaskoschaden)
Bei Ihrer telefonischen Schadensmeldung werden erste Maßnahmen und weitere Vorgehensweise abgesprochen
Unser Service für Sie: Assistance oder Schutzbriefleistungen, Werkstattservice mit vielfältigen Dienstleistungen
Nach erfolgter Schadensaufnahme, Versand der Schadensanzeige und Fragebögen werden die von uns zu veranlassenden Maßnahmen angestoßen (z. B. Gutachten in Auftrag gegeben, Abschleppdienst oder Mietwagen zur Verfügung gestellt, Werkstatttermin vorbereitet)
Nach Vorlage der vollständigen Abrechnungsunterlagen regulieren wir Ihren Schaden per Scheck
Soweit Vorsteuerabzugsberechtigung vorliegt, Zahlung der Entschädigung ohne Berücksichtigung der Mehrwertsteuer
Vereinbarte Selbstbeteiligung (Kasko) ist immer selbst zu tragen
Kommt es zu einer Wertsteigerung Ihres Fahrzeugs, weil alte Teile durch neue ersetzt werden, kann die Entschädigung gemindert werden
Erste Maßnahmen vor Ort
Unfallstelle sichern
Unbeteiligte Zeugen ermitteln und Anschriften vollständig aufnehmen (auch bei scheinbar klarer Haftung)
Gemeinsame Schadensaufnahme mit dem Unfallgegner anhand des europäischen Unfallberichts (sollte immer im Handschuhfach liegen)
Fotodokumentation von Unfallstelle und Endstand der Fahrzeuge
Rufen Sie uns zur Abstimmung der weiteren Vorgehensweise spätestens an, während Sie auf die Polizei warten (außerdem mögliche Hilfe für Sie und/oder Ihren Unfallgegner im Rahmen der Assistance-Leistungen, z. B. durch Arrangieren eines Werkstatttermins, Beauftragung eines Sachverständigen, Veranlassung zur Bereitstellung eines Mietwagens)
Im Falle eines Kfz-Haftpflichtschadens leistet das Versicherungsunternehmen, kann aber den Versicherungsnehmer in einem bestimmten Umfang in Regress nehmen.
Weitere Informationen zur Autoversicherung , Motorradversicherung und Wohnmobilversicherung
Ablauf des Versicherungsvertrags
ASSTEL informiert rechtzeitig darüber, welche Unterlagen zur Auszahlung benötigt werden (in der Regel Originalversicherungsschein und Zahlungsanweisung, evtl. auch Nachweis der letzten Beitragszahlung)
Auszahlung erfolgt an den Bezugsberechtigten (in den meisten Fällen der Versicherungsnehmer)
Beginn der vereinbarten Rentenzahlungen
ASSTEL informiert rechtzeitig darüber, welche Unterlagen zur Auszahlung der Rente benötigt werden (in der Regel Originalversicherungsschein, Geburtsurkunde des Versicherten und Zahlungsanweisung, evtl. auch Nachweis der letzten Beitragszahlung)
ASSTEL kann (auf eigene Kosten) vor jeder Renten- oder Kapitalabfindungszahlung ein amtliches Zeugnis darüber verlangen, dass der Versicherte noch lebt
Tod der versicherten Person
Bis wann muss ich ASSTEL über den Tod des Versicherten informieren?
Der Tod des Versicherten ist ASSTEL unverzüglich zu melden
Welche Unterlagen sind einzureichen?
Originalversicherungsschein
Amtliche Sterbeurkunde (mit Angabe von Alter und Geburtsort)
Zahlungsanweisung des Berechtigten
Ggf. ausführliches ärztliches oder amtliches Zeugnis über die Todesursache sowie über Beginn und Verlauf der Krankheit, die zum Tod des Versicherten geführt hat
Ggf. kann Nachweis der letzten Beitragszahlung verlangt werden
Besonderheiten
Ist die Leistungspflicht strittig, kann ASSTEL vom Versicherungsnehmer oder vom Anspruchsberechtigten Nachweise verlangen bzw. selbst anstellen
Den mit den Nachweisen verbundenen Aufwand trägt derjenige, der die Versicherungsleistung beansprucht (soweit Nachweise zur Prüfung der Leistungspflicht von ASSTEL erhoben werden, trägt ASSTEL auch die Kosten)
Unfalltod der versicherten Person
Bis wann muss ich ASSTEL über den Unfalltod eines Versicherten informieren?
Der Unfalltod des Versicherten ist ASSTEL unverzüglich anzuzeigen
Welche Unterlagen sind einzureichen?
Originalversicherungsschein
Amtliche Sterbeurkunde (mit Angabe von Alter und Geburtsort)
Zahlungsanweisung des Berechtigten
Ggf. ausführliches ärztliches oder amtliches Zeugnis über Todesursache sowie über Beginn und Verlauf der Krankheit, die zum Tod des Versicherten geführt hat
Zusätzlich kann Nachweis der letzten Beitragszahlung verlangt werden
Besonderheiten
ASSTEL ist berechtigt, die Leiche auf eigene Kosten durch einen von ASSTEL beauftragten Arzt besichtigen und öffnen zu lassen
Bis wann muss ich einen Unfall melden?
Umgehend unter 0221-9 677 678 oder unserer
24-Stunden-Helpline 0221-9 677 112 oder online
Unfalltod einer versicherten Person ist uns innerhalb von 48 Stunden anzuzeigen, auch wenn Unfall selbst schon gemeldet wurde
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Ausgefüllte Schadensanzeige
Von uns übersandte Bescheinigungen vom Krankenhaus oder behandelnden Arzt ausfüllen lassen und an uns zurücksenden



