BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG
Risiko Berufsunfähigkeit: Private Absicherung aus Verantwortung für sich selbst und die Familie
- Zahlung schon bei 50% Berufsunfähigkeit
- Kein Zwang zur Ausübung eines anderen Berufs
- Für Berufseinsteiger Verdopplung der versicherten Rente ohne Gesundheitsprüfung möglich
Praktisch keine gesetzliche Rente mehr bei Berufsunfähigkeit
Seit 2001 gibt es gravierende Änderungen für alle Arbeitnehmer, die von Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit betroffen sind:
- Gesetzliche Leistungen sind im Falle von Krankheit oder Unfall gekürzt oder gestrichen worden
- Alle zur Zeit berufstätigen Angestellten und Arbeiter, mit Geburtsdatum nach dem 1. Januar 1961, verlieren ihren Anspruch auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie haben nur noch einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente
- Menschen, die nicht mehr in ihrem eigentlichen Beruf arbeiten können, müssen künftig eine weit weniger qualifizierte und schlechter bezahlte Stelle annehmen
Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) können Sie bei uns in Verbindung mit einer Kapitallebensversicherung, einer Privaten Rentenversicherung oder einer Risikolebensversicherung abschließen.
Unser Vorschlag: Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung inklusive einer Risikolebensvesicherung jetzt informieren und berechnen!
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