Leistungs-Plus zum Spartarif: Asstel Autoversicherung
Mit unseren Tarifen Basis, Plus und Komfort für Ihren PKW fahren Sie gleich mehrfach sehr gut! Der günstige "Basis-Schutz" in unserer PKW-Versicherung bietet Ihnen große Leistungen zum kleinen Preis. Die Tarifvarianten Plus und Komfort bieten zusätzlich exzellente Extras und sorgen so für den beruhigenden Rundum-Schutz in Ihrer Autoversicherung.
Die perfekte Auto-Haftpflichtversicherung:
Basis, Plus und Komfort - Ihr Auto braucht den besten Schutz
Wir garantieren Ihnen Schutz vor Schadensersatzansprüchen Dritter bis zu einer pauschalen Deckungssumme von 100 Millionen €. Bei Personenschäden bis 8 Millionen € je Person.
Ihr Schutz in der Asstel Teilkaskoversicherung
In Ihrer Teilkaskoversicherung sind Schäden durch Brand, Explosion, Entwendung, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Glasbruch oder Überschwemmung versichert.
Der Rundum-Schutz der Vollkaskoversicherung
Auch bei einem selbstverschuldeten Unfall und bei mut- oder böswilligen Handlungen fremder Personen leisten wir Ihnen eine Entschädigung.
1. Wie kann ich zu Asstel wechseln?
Es bieten sich für Sie folgende Möglichkeiten für einen einfachen Wechsel Ihres Versicherers:
Bis zum 30. November - regulärer Wechsel! Bisherige Versicherung bis zum 30. November kündigen. Angebot unterschreiben, abschicken und ab dem 1. Januar günstig mit uns fahren.
Bei Prämienerhöhung - sofortiger Wechsel! Bisherige Versicherung innerhalb eines Monats nach Erhalt der schriftlichen Beitragserhöhung kündigen (zum Datum des Wirksamwerdens der Erhöhung) und den Wechsel zu Asstel vornehmen.
Neues Auto - neue Versicherung! Beim Autokauf sofort Kontakt mit Asstel aufnehmen und von Anfang an günstig fahren.
2. Welche Deckungssummen gibt es in der Kfz-Haftpflichtversicherung von Asstel?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung von Asstel schützt Sie mit folgenden Versicherungssummen:
Gesetzliche Mindestdeckungssumme
oder
100 Millionen € pauschal für Sach-, Vermögens- und Personenschäden.
Bei Personenschäden max. 8 Millionen € je geschädigter Person.
3. Welche Leistungen erbringt die Teilkaskoversicherung?
In der Teilkaskoversicherung ist das Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstörung und Verlust versichert. Dabei sind folgende Gefahren versichert:
Brand oder Explosion
Entwendung des Fahrzeugs
Einbruchdiebstahl
Unerlaubter Gebrauch durch fremde Personen
Raub und Unterschlagung
Unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung
Zusammenstoß des sich in Bewegung befinden Fahrzeugs mit Haarwild (z. B. Rehe)
Bruchschäden an der Verglasung
Brand- oder Schmorschäden der Verkabelung durch Kurzschluss
Zusätzlich sichert Asstel Sie gegen Einbruchschäden auch ohne vorliegende Entwendung sowie Schäden durch Marderbiss ab.
4. Welche Möglichkeiten der Selbstbeteiligung gibt es in der Teilkaskoversicherung?
Fast alle Versicherungen bieten in der Teilkaskoversicherung folgende Varianten der Selbstbeteiligung an:
Teilkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung
Teilkaskoversicherung mit 150 € Selbstbeteiligung
Bei wenigen Unternehmen können Sie auch eine höhere Selbstbeteiligung vereinbaren. Hierbei gilt, dass eine hohe Selbstbeteiligung einen niedrigeren Beitrag bedingt. Sie können sich entscheiden, ob Sie beim Beitrag sparen und daher in jedem Schadensfall die vereinbarte Selbstbeteiligung zahlen müssen oder im Schadensfall weniger aufwenden möchten.
5. Welche Leistungen erbringt die Vollkaskoversicherung?
Die Vollkaskoversicherung beinhaltet die Leistungen der Teilkaskoversicherung und bietet zusätzlichen Versicherungsschutz für Schäden, die durch selbstverschuldete Unfälle entstanden sind. Weiterhin leistet die Vollkaskoversicherung, wenn kein Verursacher eines Schadens zu ermitteln ist (Fahrerflucht) oder mutwillige Handlungen (Vandalismus) fremder Personen vorliegen. Ersetzt werden auch Reparatur- und erforderliche Wiederherstellungskosten. Bei einem Totalschaden wird innerhalb der ersten 3-18 Monate (je nach Tarif)nach der Erstzulassung der Neupreis des Fahrzeugs ersetzt. Anschließend ist der Wiederbeschaffungswert abgesichert.
6. Worin unterscheiden sich Vollkaskoversicherung und Teilkaskoversicherung?
Die Absicherung der Vollkaskoversicherung geht über die Leistungen der Teilkaskoversicherung hinaus und ersetzt auch Schäden, die durch eigenverschuldete Unfälle sowie durch mut- oder böswillige Handlungen Dritter entstanden sind. Außerdem unterscheidet sich die Vollkaskoversicherung von der Teilkaskoversicherung durch den Schadenfreiheitsrabatt. Vergleichbar mit der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung sinkt in der Vollkaskoversicherung die zu zahlende Prämie, wenn Sie über einen bestimmten Zeitraum keinen Schaden haben und die Versicherung nicht in Anspruch nehmen. In der Teilkaskoversicherung gibt es eine solche Abstufung nicht. Daher muss, wenn Sie einen hohen Schadenfreiheitsrabatt haben, die Vollkasko- nicht teurer als die Teilkaskoversicherung sein. Bei der Asstel-Versicherung zahlen Fahrer, die lange unfallfrei fahren, in Haftpflicht ab der Schadenfreiheitsklasse 25 (KH) nur einen Beitragssatz von 29% und bei Vollkasko ab Schadenfreiheitsklasse 25 (VK) nur einen Beitragssatz von 28%.
7. Welche Möglichkeiten der Selbstbeteiligung gibt es in der Vollkaskoversicherung?
In der Vollkaskoversicherung können Sie zwischen folgenden Selbstbeteiligungen (SB) wählen:
Vollkasko 300 € / Teilkasko ohne SB
Vollkasko 300 € / Teilkasko 150 €
Vollkasko 500 € / Teilkasko 500 €
Vollkasko 1.000 € / Teilkasko 1.000 €
In der Kaskoversicherung hängt die Wahl der Selbstbeteiligung natürlich entscheidend von Ihrem finanziellen Spielraum und Ihrem Sicherheitsbedürfnis ab.
8. Für welches Auto ist eine Vollkaskoversicherung sinnvoll?
Bei einem Neuwagen empfiehlt sich eine Vollkaskoversicherung für die ersten drei Jahre. Anschließend sollte man überlegen, ob man finanziell in der Lage ist, ein gleichwertiges Fahrzeug im Schadensfall aus eigener Tasche zu zahlen. Ist dies der Fall, empfiehlt sich die Teilkasko, ansonsten sollte man die Vollkaskoversicherung beibehalten. Wer bereits jahrelang unfallfrei fährt und über einen hohen Schadenfreiheitsrabatt verfügt, sollte prüfen, ob der Abschluss einer Vollkaskoversicherung nicht sogar preisgünstiger ist als der einer Teilkaskoversicherung. Die Prämie der Vollkasko sinkt mit der Anzahl unfallfreier Jahre, während die Teilkasko-Prämie immer gleich bleibt. Bei der ASSTEL Versicherung zahlen Fahrer, die lange unfallfrei fahren, ab der Schadenfreiheitsklasse 25 (rechnerisch 25 Jahre unfallfrei) nur einen Beitragssatz von 28%.
9. Wie sind die Fahrzeugteile und das Zubehör versichert?
Das allgemeine Fahrzeugzubehör ist beitragsfrei mitversichert. Hierzu zählen z. B. Anhängervorrichtung, Außenspiegel, Dachkoffer, Feuerlöscher, Heckträger für Fahrräder, Kindersitz, Leichtmetallfelgen und -räder, Schneeketten, Warndreieck und Xenon-Leuchten.
Zusätzlich ist folgendes Zubehör bis 5.000 € beitragsfrei mitversichert (max. 13% des Fahrzeugwerts): Radioanlage, Lautsprecher, Eingebaute CD-Player/-wechsler, Telefon mit Antenne und Navigationssysteme.
10. Was leistet die Insassenunfallversicherung?
Die Insassenunfallversicherung sichert den Fahrer des Fahrzeugs und alle Mitfahrer finanziell bei einem Unfall ab. Dabei spielt die Schuldfrage keine Rolle. Der Schutz besteht für alle Unfälle, die beim Umgang mit einem Kfz, beim Ein- und Aussteigen und Be- und Entladen geschehen. Außerdem kann eine Leistung für den Todesfall, die Invalidität und auch ein Krankenhaustagegeld vereinbart werden.
Auch hier bietet Asstel Versicherung ein Plus an Leistung. Die vereinbarten Versicherungssummen erhöhen sich beitragsfrei bei zwei und mehr Insassen um 50%. Die angeschnallten Insassen erhalten zusätzlich ein Krankenhaustagegeld, dessen Höhe abhängig von den vereinbarten Versicherungssummen für den Todesfall bzw. Invalidität ist. Airbags senken genau wie Sicherheitsgurte das Verletzungsrisiko bei Unfällen. Die Asstel Versicherung gewährt für Fahrzeuge mit Airbags einen Beitragsnachlass.
11. Was leistet der Pannen- und Unfallhilfe?
Die Pannen- und Unfallhilfe der Asstel Versicherung bietet Ihnen aktive Hilfe bei einem Unfall und erhält Ihnen die Mobilität auch nach einem Schadensfall oder einer Panne. Asstel übernimmt die Organisation und die Kosten nach einem Versicherungsfall für:
einen Mietwagen, soweit das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist
den Ersatzteilversand ins Ausland (nur die Versandkosten)
die Bergung und/oder das Abschleppen
die Übernachtung in einem Hotel
die Weiterfahrt und gegebenenfalls einen Ersatzfahrer
die Rückfahrt und den Rücktransport des Fahrzeugs
die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Schadensort
Den genauen Umfang der einzelnen Leistungen entnehmen Sie den detaillierten Produktinformationen.
12. Wann benötige ich eine "Kfz-Doppelkarte"?
Eine Kfz-Doppelkarte (Versicherungsbestätigungskarte) muss bei jeder Neu- oder Wiederzulassung eines Fahrzeugs, Umschreibung auf einen anderen Halter, Umkennzeichnung im Falle eines Wohnortwechsels oder beim Wechsel des Versicherers bei der zuständigen Zulassungsstelle vorgelegt werden. Mit einer Doppelkarte bestätigt Ihnen die Versicherungsgesellschaft die Absicherung des Fahrzeugs im Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung.
13. Was ist eine "Grüne Karte"?
Die Grüne Versicherungskarte bestätigt das Bestehen Ihres Versicherungsschutzes im Ausland. Daher ist dieser Nachweis bei Fahrten im europäischen Ausland mitzunehmen. Vorgeschrieben ist die Mitnahme in Bosnien, Herzegowina, Lettland, Malta, Island, Albanien, Bulgarien, Estland, Mazedonien, Polen, Rumänien und der Ukraine. Vergisst man die Karte oder ist das Länderkürzel nicht angeführt, muss man eine Grenzversicherung (sie kann am zuständigen Landes-Grenzzollamt oder evtl. beim ADAC erworben werden) abschließen. Nicht akzeptiert wird die Grüne Karte innerhalb Europas in der Russischen Föderation, der Republik Moldau, der Bundesrepublik Jugoslawien und Belarus (Weißrussland). Dort muss man ebenfalls eine Grenzversicherung abschließen. Auf der Karte befinden sich außerdem wichtige Informationen, die bei einer Schadensabwicklung hilfreich sind.
14. Kann die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) übernommen werden?
Bei einem Wechsel der Versicherung übernehmen wir die Schadenfreiheitsklasse, die uns vom Vorversicherer bestätigt wird. Bei Versicherern, die in Deutschland die Kfz- Versicherung betreiben und am Verfahren der Versichererwechselbescheinigung teilnehmen, erfolgt dieses über ein etabliertes Verfahren aus Anfrage und Bestätigung (Antwort).Handelt es sich beim Vorversicherer um ein Unternehmen, das in einem zur EU gehörenden Land seinen Sitz hat, so rechnen wir die schadensfreien Jahre an (natürlich unter Anrechnung eventueller Schäden während der gesamten Laufzeit) und stufen den Vertrag in die sich daraus ergebene SF-Klasse ein. Die schadensfreien Jahre inklusive eventueller Schäden sind durch ein Schreiben der Vorversicherung im Original nachzuweisen. Eine Kopie des Schreibens reicht nicht aus.
15. Wie erfolgt die Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) bei Unterbrechungen?
Bei einer Unterbrechung bis zu 6 Monaten wird der Vertrag in die SF-Klasse eingestuft, in die er bei Fortdauer des Versicherungsschutzes eingestuft worden wäre. Liegt ein Jahreswechsel innerhalb der Unterbrechung, wird der Vertrag bei ersatzpflichtigen Schäden gemäß Rückstufungstabelle zurückgestuft.Bei einer Unterbrechung von mehr als 6 Monaten bleibt der Vertrag in der SF-Klasse, die vor der Unterbrechung galt, wenn es im Jahr des Beginns der Unterbrechung keinen Schaden gab (ansonsten erfolgt im Jahr der Beendigung der Unterbrechung eine Rückstufung gemäß der Rückstufungstabelle).Bei einer Unterbrechung von mehr als 7 Jahren verfällt der Schadenfreiheitsrabatt und es erfolgt eine Einstufung gemäß der sog. Führerscheinregelung.
16. Muss ich den Antrag bei einem "Online Abschluss" (Vertragsabschluss direkt im Internet) noch einmal unterschrieben an Asstel zurücksenden?
Nein, wenn Sie im Internet einen Online Abschluss vorgenommen haben, müssen Sie den Antrag nicht mehr unterschrieben an Asstel zurücksenden.
Nur eventuell notwendige zusätzliche Formulare (wie z. B. die sog. Beamtenbescheinigung) sind noch zu unterschreiben und an uns zurückzusenden.